Schönen Tag zusammen,
in diesen für uns alle neuen Zeiten...
Ich hätte eine Frage zur Versteuerung von ausländischen Einkünften bzw. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland.
Mir stellt sich grad die Frage wegen eines potenziellen Jobs.
Ich würde in Österreich arbeiten und möglicherweise weiter weg als 30km von der Grenze wohnen bleiben, damit ist wie ich bisher rausgefunden habe das österreichsiche Gehalt normal in Österreich zu versteuern sowie Sozialversicherung (kranken- & Rentenversicherung) zu bezahlen.
Jedoch bin ich durch den Wohnsitz in Deutschland ja trotzdem verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung zu machen. Kommen da noch weitere Steuern auf mich zu die zu entrichten sind?
Angenommen das, die Einkünfte aus Österreich werden meine einzigen Einkünfte sein. Also kein Einkommen aus Deutschland dort wäre nur der Wohnsitz.
Zur Erläuterung was ich bereits erfahren habe ist. Beim anerkannten Status "Grenzgänger" wird in Österreich nur Sozialversicherung bezahlt und in Deutschland die Lohnsteuer bezahlt.
Ich wäre der Community sehr sehr dankbar wenn mir hier jemand Auskunft geben kann.
Ich habe schon die verschiedensten Möglichkeiten versucht... Die nächste Idee wäre dann ein potenzielles Finanzamt im zukünftigen Wohnort um dort nachzufragen. Aber die haben aktuell auch einiges zu tun mit der Coronathematik.
Liebe Grüße und bleibt gesund.
Doppelbesteuerung D-AT - Versteuerung von ausländischen Einkünften
18. März 2020
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Frage vom 18. März 2020 | 10:58
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelbesteuerung D-AT - Versteuerung von ausländischen Einkünften
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#1
Antwort vom 18. März 2020 | 18:07
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
Zitat:Jedoch bin ich durch den Wohnsitz in Deutschland ja trotzdem verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung zu machen.
Nur dann, wenn Du auch Einkommen in Deutschland beziehst.
Zitat:Angenommen das, die Einkünfte aus Österreich werden meine einzigen Einkünfte sein. Also kein Einkommen aus Deutschland dort wäre nur der Wohnsitz.
Dann gibt es keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung in Deutschland.
Wenn Du aber nicht gerade zum 01.01. der Arbeitsplatz wechselst, dann musst Du im Jahr des Arbeitsplatzwechsels jedenfalls in Deutschland eine Steuererklärung abgeben. Ob auch in Österreich in so einem Fall eine Abgabepflicht besteht, ist mir nicht bekannt.
Zitat:Beim anerkannten Status "Grenzgänger" wird in Österreich nur Sozialversicherung bezahlt und in Deutschland die Lohnsteuer bezahlt.
So ist es, aber das trifft ja nach Deinen Angaben auf Dich nicht zu.
#2
Antwort vom 18. März 2020 | 18:51
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Vielen Dank, endlich mal klare und hilfreiche Antworten!
Zum letzten Zitaten bzgl. Grenzgänger wollt ich nur kurz festhalten - das dies trotzdem auch der Fall sein könnte da der genaue Wohnort noch nicht definiert ist.
Grüße
Und jetzt?
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