Hallo! ich hätte da mal eine Frage , die mir bis jetzt keiner richtig beantworten konnte(auch kein Anwalt)!! Vielleicht hat jemand selbst die Erfahrung gemacht!!
Mein Mann arbeitet seit 2 Jahren(mit kleinen Unterbrechungen, es sind aber im Jahr immer ca. 8 Monate in denen er arbeitet) in der Schweiz . Er ist dort auch angemeldet, hat aber seinen Erstwohnsitz in Deutschland.Er zahlt seine Steuern in der Schweiz,in Deutschland keine mehr. Nun bin ich im Erziehungsurlaub und habe kein eigenes Einkommen.Ab dem 01.02.07 muß ich aber wieder bei meinem alten Chef anfangen, da Erziehungsurlaub zu Ende. Ich habe 949€ brutto verdient dass waren immer ca. 749€ netto. Nun kann ich die 2 Kinder von der Steuerkarte meines Mannes nehmen und auch die Steuerklasse 3, da er ja keine Steuerkarte benötigt(ist dies richtig?).
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Muß mein Mann dann in Deutschland eine Steuererklärung machen, da ich mehr als 400€ verdiene oder kann man eine getrennte Veranlagung machen?Da wir im Juni in die Schweiz ziehen, ganz weg von Deutschland, ist die Frage,wenn es zur Besteuerung in Deutschland kommt, muß ich nämlich kündigen, da ich sonst jeden Monat draufzahlen muß(Tagesmutter, Benzin, etc.)
Ich wäre über eine Antwort sehr dankbar
Doppelbesteuerung Deutschland - Schweiz
18. Dezember 2006
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Frage vom 18. Dezember 2006 | 12:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelbesteuerung Deutschland - Schweiz
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#1
Antwort vom 18. Dezember 2006 | 13:40
Von
Status: Unbeschreiblich (48391 Beiträge, 17073x hilfreich)
Du kannst nach meiner Einschätzung die getrennte Veranlagung beantragen.
Dabei würdest Du aber so behandelt, als wärst Du in Steuerklasse 1. Die Kinderfreibeträge stehen Dir zur Hälfte zu.
Zur Abgabe einer Steuererklärung in Deutschland bist Du übrigens bei der genannten Konstellation verpflichtet.
Ob hier nun die getrennte oder die gemeinsame Veranlagung günstiger ist, müsst man genau anhand der Einkommensverhältnisse prüfen.
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