Doppelbesteuerung USA-D mit Wohnsitz in beiden Ländern

12. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
taxdude
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelbesteuerung USA-D mit Wohnsitz in beiden Ländern

Liebe Community,

ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir zu meiner aktuellen Sachlage im Hinblick auf die Doppelbesteuerung zwischen USA und Deutschland weiterhelfen könntet.

Aktuelle Sachlage:
1) Sachlage meiner Frau und mir:
- Ich: Nationalität Deutsch; Alter 30-40J; Wohnhaft in München
- Meine Frau: Nationalität USA, Alter 30-40J, Wohnhaft in München seit 7 Jahren (inkl. Aufenthaltstitel - Job + Heirat)
- Status: Verheiratet

2) Sachlage meiner Schwiegereltern:
- Schwiegervater: 70+ Jahre alt, pensioniert, US-Bürger, wohnhaft in Kalifornien
- Schwiegermutter: 65+ Jahre alt, pensioniert, US-Bürger, wohnhaft in Kalifornien
- Einkommensarten beider Personen: Pensionen, Kapitaleinkünfte via Geldanlagen in gehobener Höhe; Ausschließlich in USA

Problemstellung:
- Derzeit reisen meine Schwiegereltern ausschließlich unter Berücksichtigung des Schengen-Agreements
- Nachdem bei meiner Frau und mir Nachwuchs unterwegs ist, möchten die Schwiegereltern ihren Lebensmittelpunkt etwas stärker nach D verlegen. Hierzu sind folgende Maßnahmen geplant:

a) Ab Q1/Q2-2025 ist unser Bauprojekt fertig. Darin wird es eine getrennte Einliegerwohnung geben. Diese Einliegerwohnung möchten wir offiziell an die Schwiegereltern untervermieten. Im Zuge dessen möchten die Schwiegereltern einen Wohnsitz anmelden, um flexibler zu sein (nicht mehr Schengen Agreement). Hierfür haben wir bereits einen Fachanwalt, der uns bei dem Prozess unterstützen wird. Treffen wir also vorerst die Annahme, dass beide ab 2025 erfolgreich einen Aufenthaltstitel iVm. Wohnsitz (Residency Permit) erhalten werden

Nun stellen sich für uns wichtige steuerrechtliche Fragen:

Frage1: Unter welchen Bedingungen werden beide Schwiegereltern in D steuerpflichtig? Genügt rein der Wohnsitz in D (auch bei wenigen Tagen Aufenthalt), oder muss zusätzlich die Dauer des unterjährigen Aufenthalts eine bestimmte Anzahl an Tagen (183 > 50%) übersteigen?

Frage2: Im Falle der Steuerpflicht in D, wie wird hier das Doppelbesteuerungsabkommen angesetzt unter der Annahme, dass alle Einkünfte der beiden 100% aus USA stammen?

Frage3: Nach voller Besteuerung in USA, welche Steuerlast betrifft die beiden trotzdem noch in Deutschland?

Frage4: Welche Kernfragen habe ich vergessen, bzw. worauf sollten wir noch ein Auge werfen?

Liebe Grüße und herzlichen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48389 Beiträge, 17072x hilfreich)

Zitat (von taxdude):
Unter welchen Bedingungen werden beide Schwiegereltern in D steuerpflichtig? Genügt rein der Wohnsitz in D (auch bei wenigen Tagen Aufenthalt), oder muss zusätzlich die Dauer des unterjährigen Aufenthalts eine bestimmte Anzahl an Tagen (183 > 50%) übersteigen?

Es reicht der Wohnsitz in D für das formelle Bestehen der unbeschränkten Steuerpflicht.

Zitat (von taxdude):
Im Falle der Steuerpflicht in D, wie wird hier das Doppelbesteuerungsabkommen angesetzt unter der Annahme, dass alle Einkünfte der beiden 100% aus USA stammen?

Das hängt von der Einkommensart ab.
Pensionen aus dem öffentlichen Dienst sind grundsätzlich in den USA zu versteuern.
Andere Pensionen und Kapitaleinkünfte sind in dem Staat zu versteuern, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist. Die Ansässigkeit ist in Art. 4 des DBA definiert.

Zitat (von taxdude):
Nach voller Besteuerung in USA, welche Steuerlast betrifft die beiden trotzdem noch in Deutschland?

Sollte das Ergebnis der Frage 2 sein, dass sämtliche Einkünfte in den USA zu versteuern sind, so bestehen keine Pflichten in Deutschland.

Zitat (von taxdude):
Welche Kernfragen habe ich vergessen, bzw. worauf sollten wir noch ein Auge werfen?

Die Auswirkungen auf die in Deutschland bestehende Krankenversicherungspflicht sind zu prüfen. Die US-amerikanische Krankenversicherung erfüllt voraussichtlich nicht die Voraussetzungen des § 193 VVG.







-- Editiert von User am 12. Mai 2024 17:35

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
taxdude
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh,
danke für deine Rückmeldung.

Laut Definition sind beide Schwiegereltern in USA und D (durch 2 Wohnsitze) ansässig. Deshalb gilt die Regel des Lebensmittelpunkt. So ist für beide Personen ganz klar der Lebensmittelpunkt USA und nicht Deutschland.

Es existieren die folgenden Einkünfte:
- Betriebsrente (meinte ich mit Pension) - nicht staatlich
- Kapitaleinkünfte durch Gewinne
- Dividendenzahlungen

Alle Depots befinden sich in USA.

Somit schlussfolgere ich laut deiner Aussage, dass beide weiterhin voll in USA besteuert werden und nicht mehr in D.
Gilt das ebenso, wenn der Steuersatz in D für eine Einkunftsart höher ist als in USA?

Bsp (fiktiv): Auf 100€ Kapitalertrag fallen in USA 20€ Steuern an - erfolgreich besteuert. Für die gleiche Einkunftsart würden inlands in Deutschland allerdings 30€ gesamt anfallen. In Deutschland müsste man weiterhin nichts versteuern, oder doch das Delta (30-20€) iHv 10€, da die geleistete Steuer in USA in Deutschland angerechnet wird?

Bzgl. Krankenversicherung. Beide Personen haben eine bestehende Krankenversicherung, die sie uneingeschränkt auch im Ausland (inkl. D) abdeckt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48389 Beiträge, 17072x hilfreich)

Zitat (von taxdude):
Somit schlussfolgere ich laut deiner Aussage, dass beide weiterhin voll in USA besteuert werden und nicht mehr in D.

Ja

Zitat (von taxdude):
Gilt das ebenso, wenn der Steuersatz in D für eine Einkunftsart höher ist als in USA?

Ja

Zitat (von taxdude):
Bzgl. Krankenversicherung. Beide Personen haben eine bestehende Krankenversicherung, die sie uneingeschränkt auch im Ausland (inkl. D) abdeckt.

Schon, aber diese wird kaum folgende Voraussetzung erfüllen:

§ 193 VVG
(3) Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertretenen Personen,...

Es reicht leider nicht, dass die US-Krankenversicherung sämtliche in Deutschland anfallenden Krankheitskosten übernimmt. Folgender Artikel richtet sich zwar an Arbeitgeber, gilt aber sinngemäß auch für die Schwiegereltern:
https://www.ey.com/de_de/tax-law-magazine/nur-die-halbe-wahrheit

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
taxdude
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Klasse!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39369 Beiträge, 14147x hilfreich)

Es gibt ein Steuerabkommen mit den USA, welches Doppelbesteuerung ausschließt und klärt, wo wie zu versteuern ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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