Liebes Forum,
ich bekomme 2015 Einkommen aus einem Projekt in Frankreich. Von meinem Honorar werden bereits 10% Steuern in Frankreich abgezogen - meine Sachbearbeiterin beim deutschen Finanzamt sagte mir jedoch, dass ich das übrige Einkommen auch in Deutschland versteuern muss. Muss ich damit rechnen, dass es nochmal voll nach deutschem Satz versteuert wird? Was für Möglichkeiten gibt es?
Danke für alle Hinweise!
Doppelbesteuerung
19. April 2015
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Frage vom 19. April 2015 | 13:44
Von
Status: Schüler (297 Beiträge, 7x hilfreich)
Doppelbesteuerung
Haben Sie sich versteuert?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 19. April 2015 | 17:51
Von
Status: Schüler (297 Beiträge, 7x hilfreich)
Ja, sie sagte, dass die deutschen Steuern ggf. hinzukommen. Ausgaben absetzen werde ich dann aber nur von den deutschen Steuern können, oder?
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#3
Antwort vom 19. April 2015 | 20:48
Von
Status: Unbeschreiblich (33311 Beiträge, 17401x hilfreich)
Ausgaben setzt man nicht "von den Steuern" ab, auch wenn das umgangssprachlich gern so formuliert wird. Ausgaben setzt man vom Umsatz ab.
-- Editiert von muemmel am 19.04.2015 20:49
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