Doppelbesteuerung

19. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(285 Beiträge, 6x hilfreich)
Doppelbesteuerung

Liebes Forum,

ich bekomme 2015 Einkommen aus einem Projekt in Frankreich. Von meinem Honorar werden bereits 10% Steuern in Frankreich abgezogen - meine Sachbearbeiterin beim deutschen Finanzamt sagte mir jedoch, dass ich das übrige Einkommen auch in Deutschland versteuern muss. Muss ich damit rechnen, dass es nochmal voll nach deutschem Satz versteuert wird? Was für Möglichkeiten gibt es?

Danke für alle Hinweise!

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(285 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja, sie sagte, dass die deutschen Steuern ggf. hinzukommen. Ausgaben absetzen werde ich dann aber nur von den deutschen Steuern können, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Ausgaben setzt man nicht "von den Steuern" ab, auch wenn das umgangssprachlich gern so formuliert wird. Ausgaben setzt man vom Umsatz ab.

-- Editiert von muemmel am 19.04.2015 20:49

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.215 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen