Doppelbesteuerung für Gewinn aus Unternehmensaktien

27. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
ice-crunch
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelbesteuerung für Gewinn aus Unternehmensaktien

Hallo,

Die folgenden Zahlen sind vereinfachte Beispielzahlen.
Ich habe 2019 über meine Firma N Unternehmensaktien zu je 100€ gekauft. Zum Zeitpunkt, als sie in meinem Depot gutgeschrieben worden sind, waren sie 120€ wert. Dies ergab einen geldwerten Steuervorteil von 20*N€, der auch versteuert wurde. Allerdings steht in meinem Depot als Einkaufswert 100€, meinem Verständnis nach müsste er 120€ betragen. Denn sollte ich irgendwann die Aktien z.B. zum Preis von 120€ verkaufen, müsste ich ja auf den "Gewinn" von 20*N€ Kapitalertragssteuer bezahlen. Somit müsste ich die 20*N€ zweimal versteuern.

Welche Möglichkeiten gibt es dies zu verhindern? Muss ich z.B. den versteuerten geldwerten Vorteil von 20*N€ irgendwo in meiner Steuererklärung von 2019 angeben?

Ich bin für Ihre Hinweise sehr dankbar!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4840 Beiträge, 1171x hilfreich)

Tz. 87 des BMF-Schreibens:

Zitat:
Übt ein Arbeitnehmer eine ihm vom Arbeitgeber eingeräumte Option zum Bezug von Aktien
des Arbeitgebers oder einer anderen Gesellschaft („stock-option") aus, ist als Anschaffungskosten der Aktien bei späterem Verkauf neben der zu leistenden Zuzahlung der Wert anzusetzen, der als geldwerter Vorteil bei den Einkünften des Arbeitnehmers aus nichtselbständiger
Arbeit angesetzt wird. Auch in den Fällen, in denen der geldwerte Vorteil - beispielsweise
durch die Anwendung des Freibetrags i. S. von § 8 Absatz 3 Satz 2 EStG - nicht der Besteuerung unterworfen wurde oder in denen eine Steuerbegünstigung gewährt wird, liegen Anschaffungskosten in Höhe dieses (steuerfreien oder besonders versteuerten) geldwerten Vorteils vor.


Zitat (von ice-crunch):
Muss ich z.B. den versteuerten geldwerten Vorteil von 20*N€ irgendwo in meiner Steuererklärung von 2019 angeben?

Nein, da er bereits versteuert wurde, wie Sie schrieben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
ice-crunch
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort. Ich möchte sichergehen, dass ich Ihre Antwort richtig deute.

Wir bleiben mal bei den oben genannten Zahlen. Wenn ich die Aktien dann eines Tages für 120€ verkaufe, zieht mir die Depotbank automatisch die Kapitalertragssteuer auf 20*N€ Gewinn ab, muss sie ja. In der darauf folgenden Steuererklärung sollte ich dann angeben, dass die 20*N € bereits als geldwerter Vorteil versteuert wurden und ich bekomme die geleistete Kapitalertragssteuer dann mit der Einkommensteuererklärung zurück? Wo und wie ist das dann in der Einkommensteuererklärung anzugeben?

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4840 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von ice-crunch):
n der darauf folgenden Steuererklärung sollte ich dann angeben, dass die 20*N € bereits als geldwerter Vorteil versteuert wurden und ich bekomme die geleistete Kapitalertragssteuer dann mit der Einkommensteuererklärung zurück?

Das sehe ich nach dem Schreiben gerade nicht so. Beides wird demnach versteuert, wobei die Lohnbesteuerung genauso wie die Abgeltungsstuer auf die Veräußerung aufgrund von Freibeträgen entfallen könnte.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

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