Hallo,
Die Regelungen ab 2014 bezüglich Erstwohnsitz (10% Kostenbeteiligung als Single, außer man ist Familienvater...) sowie Zweitwohnsitz (KM-Entfernung zur Arbeitsstätte/Erstwohnsitz) ist mir bekannt. Wie ist eine Wohnung beim Erstwohnsitz räumlich definiert? Bezüglich Kosten, wie muss eine Kostenbeteiligung aussehen ohne das es nachteilig für den Eigentümer bei seiner Steuererklärung ist? Danke
Doppelte Haushaltführung - Definition Erstwohnsitz
21. September 2015
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Frage vom 21. September 2015 | 13:41
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 55x hilfreich)
Doppelte Haushaltführung - Definition Erstwohnsitz
#1
Antwort vom 21. September 2015 | 16:12
Von
Status: Unbeschreiblich (50193 Beiträge, 17575x hilfreich)
Zitat:Die Regelungen ab 2014 bezüglich Erstwohnsitz (10% Kostenbeteiligung als Single, außer man ist Familienvater...) ist mir bekannt.
Dir ist aber auch bekannt, dass das nur eine Voraussetzung ist und für sich alleine genommen nicht ausreicht?
Nur weil Du ein Zimmer im Haus Deiner Eltern hast und Dich mit 10% an den Gesamtkosten der Haushaltsführung beteiligst, liegt noch keine doppelte Haushaltsführung vor. Du musst die Wohnung auch aus eigenem Recht inne haben.
Zitat:Wie ist eine Wohnung beim Erstwohnsitz räumlich definiert?
Wie meinst Du das?
Zitat:Bezüglich Kosten, wie muss eine Kostenbeteiligung aussehen ohne das es nachteilig für den Eigentümer bei seiner Steuererklärung ist?
Wenn Du eine eigene Wohnung im Haus Deiner Eltern hast, dann sind die Mietzahlungen natürlich steuerpflichtig bei Deinen Eltern.
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