Hallo zusammen,
ich führe einen doppelten Haushalt. Die Wohnung an meiner Arbeitsstätte ist mein Eigentum, und letztes Jahr hatte ich dort Renovierungskosten. Wo muss ich diese in Elster eintragen? Gehören sie zu "5 - Sonstige Aufwendungen" in der Anlage N (Doppelte Haushaltsführung) oder in die Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen"?
Vielen Dank im Voraus!
Doppelte Haushaltsführung - Eigentum
29. August 2024
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Frage vom 29. August 2024 | 13:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung - Eigentum
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#1
Antwort vom 29. August 2024 | 23:21
Von
Status: Unbeschreiblich (48786 Beiträge, 17189x hilfreich)
ZitatGehören sie zu "5 - Sonstige Aufwendungen" in der Anlage N (Doppelte Haushaltsführung) :
Ja
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