Hallo zusammen,
Besteht die Möglichkeit bei einer Entfernung von 70,5 km und einer Fahrtzeit von 45min - 1Std. (laut Google maps ohne Verkehr) und mit Verkehr wären es zwischen 55min - 1Std. 30min, eine doppelte Haushaltsfuhrung durchzubekommen?
Weiter besteht die Frage ob das Finanzamt den eigenen hausstand prüft wenn die immobile mir selbst gehört?
-- Editiert von fb513391-31 am 17.04.2019 13:33
Doppelte Haushaltsführung Entfernung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
ZitatFrage ob das Finanzamt den eigenen hausstand prüft :
Da stellt sich mir die alles entscheidende Frage, bevor man sich über weitere Dinge Gedanken macht:
Liegen tatsächlich zwei Haushalte vor?
Und weiter: Wo ist der Lebensmittelpunkt? Ledig? Alter?
Es liegen tatsächlich 2 Haushalte vor. Lebensmittelpunkt ist weiterhin am aktuellen Wohnort.
Alter 32. Ledig.
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Wenn die anderen Voraussetzungen vorliegen ist die Entfernung zwischen den beiden Haushalten nicht ausschlaggebend (evtl. denkst Du hierbei an die Voraussetzungen für einen beruflich bedingten Umzug).
Sofern der Zweithaushalt am Ort der ersten Tätigkeitsstätte liegt, der Lebensmittelpunkt im anderen Haushalt nachweisbar ist (bei Ledigen schwierige als bei Verheirateten) und tatsächlich zwei Haushalte unterhalten werden ist die Anerkennung möglich.
Wohnt man in der Wohnung am aktuellen Wohnort alleine und wenn nein, wer wohnt noch im Haushalt?
Das kann auch machbar sein, wenn die Eltern am Haupwohnsitz bzw. in der Nähe dessen wohnen.
Oder man kann nachweisen, daß am Wohnort soziale Bindungen existieren. Wie oft wird hin und her gependelt? I.d.R. erkennt das Finanzamt je Woche eine Familienheimfahrt an. Und zwar in Höhe der Entfernungspauschale je Woche.
Un dann sollte man auf die Argumentation des Finanzamtes warten.
Zitat:Das kann auch machbar sein, wenn die Eltern am Haupwohnsitz bzw. in der Nähe dessen wohnen.
Aber nicht, wenn sie im gleichen Haushalt wohnen.
Zitat:Oder man kann nachweisen, daß am Wohnort soziale Bindungen existieren.
Wieso oder? Das muss man in jedem Fall nachweisen.
Ein FG hält eine einfache Fahrzeit von bis zu 60 min für zumutbar und in Großstädten auch üblich: FG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.06.2016, Az.: 1 K 3229/14 ). Auf die Entfernung kommt es also schon an und wäre demnach zu kurz für eine doppelte Haushaltsführung. Weiterhin wäre beim Doppelten Haushalt zu prüfen, wo sich Dein Lebensmittelpunkt befindet. Unabhängig davon ist zumindest sicher, dass Du zwei Wohnungen hast, von denen Du in jedem Fall die tatsächlichen Fahrten von verschiedenen Wohnungen geltend machen kannst. Ob dir die Wohnung gehört oder Du sie anmietest, spielt dabei keine Rolle. In Deinem Fall scheitert es aber nach Rechtsmeinung des FG Baden Württemberg aber schon an der Entfernung.
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