Hallo,
benötige eine Einschätzung von einem Fachmann/frau für meine Steuererklärung 2008! Ich habe mir ältere Beiträge zum Thema hier schon angeschaut, führen mich jedoch nicht ans Ziel.
Fakten:
• Ich bin wegen des Jobs nach längerer Jobsuche von Kiel nach Köln gezogen. (Juni2007)
• Ich habe erstmalig 2007 doppelte Haushaltsführung geltend gemacht und bin nicht aufgefordert worden, meine Heimfahrten nachzuweisen. Doppelte Haushaltsführung wurde anerkannt. Erforderlich waren dafür eine Begründung für die DHH (Lebensmittelpunkt) sowie Bestätigung/Nachweis meines Vermieters.
• Wohnung in Kiel habe ich nach wie vor, da sich mein Lebensmittelpunkt in Kiel befindet. Die Wohnung vermieten mir meine Eltern, die die Miete auch ordentlich versteuern. (Nachweisbar)
• Ich fahre jedes Wochenende nach Hause.
• Das Finanzamt fragt mich nach Nachweisen, dass ich tatsächlich zu meiner Familie gefahren bin. Ich verfüge über keine Belege, da ich die kostengünstigste Methode, nämlich die Mitfahrgelegenheit nutze und im letzten Jahr auch keinen Nachweis erbringen musste habe ich keine daten gesammelt.
• Ich verfüge über eine Liste mit allen Mitfahrgelegenheiten mit Preis, Datum und Vornamen der Fahrer um einen Ausgabenüberblick für mich zu haben. Ist dies ausreichend?
• Zudem habe ich eine Bestätigung meiner Familie, dass ich immer vor Ort gewesen bin.
Fragen:
Inwieweit sind meine oben genannten Nachweise zu akzeptieren?
Inwieweit müsste der Mitfahrgelegenheitsanbieter (kein kommerzieller Anbieter) die von mir gezahlten Beiträge als Einkommen versteuern? Wenn ja, welche Parapraphen greifen hier?
Hinweise zu Urteilen, Richtlinien und § sind gewünscht uns sehr hilfreich!
Vielen Dank.
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-- Editiert am 10.08.2009 12:13
Doppelte Haushaltsführung Heimfahrten Nachweis
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Hallo,
quote:Imho reicht die Liste aus. Wie kommt denn der Kontakt zum Fahrer zustande? Mitfahrzentrale?
Ich verfüge über eine Liste mit allen Mitfahrgelegenheiten mit Preis, Datum und Vornamen der Fahrer um einen Ausgabenüberblick für mich zu haben. Ist dies ausreichend?
quote:Besser wären natürlich fremde Personen, z.B. Vereinskameraden oder Nachbarn.
Zudem habe ich eine Bestätigung meiner Familie, dass ich immer vor Ort gewesen bin.
quote:Überhaupt nicht, zumindest solange die Einnahmen nicht die Kosten übersteigen. Es gibt in letzter Zeit illegale Taxifahrten, welche unter Mitfahrgelegenheiten laufen; in einem solchen Fall sähe es natürlich anders aus.
Inwieweit müsste der Mitfahrgelegenheitsanbieter (kein kommerzieller Anbieter) die von mir gezahlten Beiträge als Einkommen versteuern?
MfG Stefan
Danke fuer Deine Antwort.
zu Deinen Fragen:
(1) www.mitfahrgelegenheit.de - sprich ich habe selten den gleichen Fahrer zweimal...
(2) Freunde oder Nachbar sollte auch möglich sein.
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Hallo nochmal,
quote:Das ist doch hervorragend, da sehr glaubwürdig.
ich habe selten den gleichen Fahrer zweimal...
quote:Auch super.
Freunde oder Nachbar sollte auch möglich sein.
Ich würde dem Finanzamt einfach die Liste einreichen. Falls es dann immer noch nicht reicht (was ich nicht annehme), können immer noch Bestätigungen von den Freunden und Nachbarn eingeholt werden.
Noch etwas zum Eingangsbeitrag: Falls sich die von den Eltern gemietete Wohnung im Elternhaus befindet (Einliegerwohnung), könnte es schwieriger werden, da dann die Wohnung unter Umständen nicht als eigener Hausstand gilt. Da das Finanzamt bisher aber nur die Fahrten bewiesen haben möchte, nicht aber den doppelten Haushalt, sehe ich dort auch keine Probleme.
MfG Stefan
Wohnung:
Das FA möchte einen Nachweis über die Zahlung an meine Eltern haben. Ich zahle meinen Eltern das Geld in bar (was aber ab sofort geändert wird, da ich diesen Nervkram nicht mehr haben mag).
Da ich über einen Mietvertrag verfüge und meine Eltern diese Einnahmen nachweislich versteuern, sollte dies kein Problem sein.
Vielen Dank für die Beiträge!
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http://www.frag-einen-steuerprofi.de/forum_topic.asp?topic_id=29565&ccheck=1
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anbei ein weiterer link, der sollte hilfreich sein:
hier wird ein schreiben vom bundesministerium für finanzen erwähnt und verlinkt, welches eindeutig stellung zu o.g. sachverhalt bezieht.
http://www.frag-einen-steuerprofi.de/forum_topic.asp?topic_id=30101&ccheck=1
danke
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Hallo redskins,
mir ist nicht ganz klar, was du aus den verlinkten Texten ableiten möchtest. Dort geht es doch um die Pauschale (0,30 cent/km) versus wirkliche Kosten (ich habe es nur kurz überflogen).
In jedem Fall muss aber nachgewiesen werden, dass und wie oft überhaupt gefahren wurde. Und dazu kann z.B. die Liste der Mitfahrgelegenheiten dienen, und im Streitfall auch Zeugenaussagen von Verwandten, Nachbarn, Freunden, Vereinskollegen etc. (wohlgemerkt, erst im Streitfall).
MfG Stefan
Und jetzt?
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