Doppelte Haushaltsführung - In welcher Form muss man die Heimfahrten nachweisen?

11. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
ich-bins
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung - In welcher Form muss man die Heimfahrten nachweisen?

Hallo,

ich bin Student und wohne in der (separaten) Einliegerwohnung bei meinen Eltern, muss aber keine Miete dafür zahlen.
Während meiner Diplomarbeit war ich in einer anderen Stadt (ca 200km) und hatte dort für 6 Monate ein Zimmer mit Mietvertrag und allem was dazugehört.
Kann man dieses zweite Zimmer als doppelte Haushaltsführung geltend machen oder muss man auch für die erste Wohnung, die weiterhin bestand, Miete gezahlt haben ?
In welcher Form muss man denn die Heimfahrten nachweisen?
Von den Zugfahrten gibt es die Tickets, aber von den Autofahrten ?

Danke !

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Mag sein, daß es eine doppelte Haushaltsführung ist.

Die Frage ist aber zunächst, aus welchem Grunde die zweite Wohnung überhaupt angemietet worden ist. Steuerlich relevant ist es nur, wenn der zweite Haushalt zwecks Aufnahme einer steuerpflichtigen Beschäftigung oder wenigstens zur konkreten Vorbereitung auf eine solche begründet wurde. Wenn man eine zweite Wohnung aus privaten oder sonstigen nicht steuererheblichen Gründen angemietet hat, kann man auch nichts bei der Einkommensteuer absetzen (sofern man als Student diese überhaupt zahlt).

-- Editiert von fix am 11.12.2004 23:00:42

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47626 Beiträge, 16833x hilfreich)

Die Zahlung von Miete ist keine Voraussetzung für die doppelte Haushaltsführung.

Die doppelte Haushaltsführung muss aber aus beruflichem Anlas begründet worden sein. Da das Studium gilt nicht als beruflicher Anlass, so dass sich eigentlich bei einem Studenten die Fragfe nach der doppelten Haushaltsführung gar nicht stellt.

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