Hallo,
werde im Feb/2005 einen neuen Job antreten, ca. 450 Km von der jetzigen Wohnung entfernt. In der Probezeit werde ich dort eine kleine Wohnung nehmen, die Familie wird zum Schuljahreswechsel folgen (8/2005). Kann ich während dieser Zeit die kompletten kosten (Miete+NK) der 2. Wohnung steurelich absetzen (Freibetrag LSK ?)
Gruß
Michael
Doppelte Haushaltsführung - Kann ich Wohnung steuerlich absetzen (Freibetrag LSK)?
22. Oktober 2004
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Frage vom 22. Oktober 2004 | 12:04
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung - Kann ich Wohnung steuerlich absetzen (Freibetrag LSK)?
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#1
Antwort vom 23. Oktober 2004 | 12:26
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Ja, das geht.
Du kannst es auch als Freibetrag auf der LSK eintragen lasen.
Und jetzt?
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