Doppelte Haushaltsführung: Pendelzeiten mit Fahrrad verkürzen

22. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
humanlike
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung: Pendelzeiten mit Fahrrad verkürzen

Person A hat in seiner Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt doppelte Haushaltsführung geltend gemacht.

Dabei hat er die gemeinsame Wohnung mit seiner Freundin in K-Stadt als Lebensmittelpunkt angegeben, die Wohnung in B-Stadt als Dienstwohnung. Die Wohnung in B-Stadt liegt nur 2km vom Beschäftigungsort entfernt. Die Wohnung in A-Stadt liegt ca. 35 km von B-Stadt entfernt.

A besitzt kein Auto und legt die Strecke deshalb mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück, dabei liegt die minimale Pendelzeit bei > 1,5h. Dabei fährt ein Bus zum Bahnhof in K-Stadt, von dort ein Zug nach B-Stadt und von dort wieder ein Bus zum Arbeitsplatz.

Das Finanztamt lehnt die doppelte Haushaltsführung mit Verweis auf das Urteil FG Müncher 4K 1429/15E ab. Demnach läge die Grenze des üblichen und zumutbaren bei 1,5h und 170 km.
Aus Sicht des A ist das Urteil falsch interpretiert, da es in dem zitierten Urteil darum ging, dass die Wohnung des Klägers zu weit vom Beschäftigungsort entfernt lag.

Das Finanzamt gibt jedoch weiter an, dass die Busfahrten auch durch Fahrten mit dem Fahrrad verkürzt werden könnten. Dabei betrüge die Fahrt mit der Bahn von Bahnhof in K-Stadt zum Bahnhof in B-Stadt nur 30 min.

Person A findet auf google maps Zeitangaben von jeweils ca. 15 min für die Fahrtstrecke vom und zum Bahnhof. Damit läge die Pendelzeit bei ca. 1h, was lt. BFH-Urteil vom 19.04.2012 – VI R 59/11 als angemessen angesehen werden kann.

Meine Frage: Können Person A die Fahrten mit dem Fahrrad von je 15 Minuten zugemutet werden? Dabei sind******rungsbedingungen (Schnee, Regen, Glätte, Dunkelheit) entsprechend zu berücksichtigen. Insbesondere die Tatsache, dass zwei Fahrten mit dem Fahrrad notwendig sind und dazwischen eine Bahnfahrt (in durchgeschwitzter Kleidung) zur bewerkstelligen ist.

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