Hallo liebes 123recht-Forum,
ich unterhalte seit 2014 beruflich bedingt eine Zweitwohnung an meinem Beschäftigungsort. Seit 2017 habe ich dort eine 1-Zimmer-Eigentumswohnung als Zweitwohnsitz gekauft und genutzt. Da ich diese Wohnung nicht bar bezahlt habe, habe ich dafür einen Kredit aufgenommen.
Nach meiner Recherche kann ich alle Kosten, die mir für die Nutzung und Unterhaltung des doppelten Haushalts anfallen, bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 € brutto / Monat als Werbungskosten absetzen. Hier werden einige Beispiele genannt, z. B.:
Miete
Nebenkosten + Reinigungskosten
Zweitwohnungssteuer
Grundsteuer
Nun stelle ich fest, dass man als Eigentümer*in statt einer Vergleichsmiete oder den gesamten Betrag des Kredits (Tilgungs- und Schuldzins) lediglich jährlich 2 % der Erwerbskosten, abzüglich eines Betrags für z. B. Grundstück, und die Schuldzinsen absetzen kann.
Dies widerspricht allerdings dem Grundsatz, dass man ALLE Kosten, die zur Nutzung und Unterhaltung der Zweitwohnung anfallen, steuerlich absetzen kann.
- Welche Kosten konkret kann ich in diesem Fall für die Jahre seit 2017 absetzen?
- Eine Vergleichsmiete wäre analog und gleichbedeutend mit den Kosten einer gemieteten Wohnung. Hier werden die Menschen, die eine Eigentumswohnung am Beschäftigungsort erworben haben, aus meiner Sicht benachteiligt.
- Was setzen die Leute ab, die die Zweitwohnung bar bezahlt haben? Können diese Menschen gar nichts mehr absetzen?
Über einige Antworten und Einschätzungen, ob ich mit meinen Recherchen richtig liege, würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank und viele Grüße
Doppelte_Haushaltsführung_Nerd
Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten bei Eigentum
26. September 2022
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Frage vom 26. September 2022 | 19:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten bei Eigentum
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#1
Antwort vom 26. September 2022 | 20:15
Von
Status: Master (4839 Beiträge, 1171x hilfreich)
ZitatDies widerspricht allerdings dem Grundsatz, dass man ALLE Kosten, die zur Nutzung und Unterhaltung der Zweitwohnung anfallen, steuerlich absetzen kann. :
Warum?
Wie hoch ist denn Ihre tatsächlichen Aufwendungen? Nicht die Vergleichsmiete!
Und die Tilgung findet nur auf der Vermögensebene statt. Aufwand sind nur die Zinsen.
Hätte jemand, der es bar bezahlt hätte, statt zu finanzieren, dann keinen Aufwand?
ZitatWelche Kosten konkret kann ich in diesem Fall für die Jahre seit 2017 absetzen? :
AfA, Zinsen, Nebenkosten, ...
ZitatEine Vergleichsmiete wäre analog und gleichbedeutend mit den Kosten einer gemieteten Wohnung. Hier werden die Menschen, die eine Eigentumswohnung am Beschäftigungsort erworben haben, aus meiner Sicht benachteiligt. :
Sie verkennen offenbar, dass Sie dafür Eigentum erwerben, das Sie nicht steuerbar verkaufen können. Im Übrigen wird niemand zum Kauf "gezwungen". Jeder darf mieten, wenn er meint, damit günstiger wegzukommen und sei es nur mit dem Tunnelblick fürs Steuernsparen.
ZitatWas setzen die Leute ab, die die Zweitwohnung bar bezahlt haben? Können diese Menschen gar nichts mehr absetzen? :
AfA, Nebenkosten, ...
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