Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten bei Eigentum

26. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Doppelte_Haushaltsführung_Nerd
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten bei Eigentum

Hallo liebes 123recht-Forum,

ich unterhalte seit 2014 beruflich bedingt eine Zweitwohnung an meinem Beschäftigungsort. Seit 2017 habe ich dort eine 1-Zimmer-Eigentumswohnung als Zweitwohnsitz gekauft und genutzt. Da ich diese Wohnung nicht bar bezahlt habe, habe ich dafür einen Kredit aufgenommen.

Nach meiner Recherche kann ich alle Kosten, die mir für die Nutzung und Unterhaltung des doppelten Haushalts anfallen, bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 € brutto / Monat als Werbungskosten absetzen. Hier werden einige Beispiele genannt, z. B.:

Miete
Nebenkosten + Reinigungskosten
Zweitwohnungssteuer
Grundsteuer

Nun stelle ich fest, dass man als Eigentümer*in statt einer Vergleichsmiete oder den gesamten Betrag des Kredits (Tilgungs- und Schuldzins) lediglich jährlich 2 % der Erwerbskosten, abzüglich eines Betrags für z. B. Grundstück, und die Schuldzinsen absetzen kann.

Dies widerspricht allerdings dem Grundsatz, dass man ALLE Kosten, die zur Nutzung und Unterhaltung der Zweitwohnung anfallen, steuerlich absetzen kann.

- Welche Kosten konkret kann ich in diesem Fall für die Jahre seit 2017 absetzen?

- Eine Vergleichsmiete wäre analog und gleichbedeutend mit den Kosten einer gemieteten Wohnung. Hier werden die Menschen, die eine Eigentumswohnung am Beschäftigungsort erworben haben, aus meiner Sicht benachteiligt.

- Was setzen die Leute ab, die die Zweitwohnung bar bezahlt haben? Können diese Menschen gar nichts mehr absetzen?

Über einige Antworten und Einschätzungen, ob ich mit meinen Recherchen richtig liege, würde ich mich sehr freuen.


Vielen Dank und viele Grüße


Doppelte_Haushaltsführung_Nerd

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4839 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von Doppelte_Haushaltsführung_Nerd):
Dies widerspricht allerdings dem Grundsatz, dass man ALLE Kosten, die zur Nutzung und Unterhaltung der Zweitwohnung anfallen, steuerlich absetzen kann.

Warum?
Wie hoch ist denn Ihre tatsächlichen Aufwendungen? Nicht die Vergleichsmiete!
Und die Tilgung findet nur auf der Vermögensebene statt. Aufwand sind nur die Zinsen.
Hätte jemand, der es bar bezahlt hätte, statt zu finanzieren, dann keinen Aufwand?

Zitat (von Doppelte_Haushaltsführung_Nerd):
Welche Kosten konkret kann ich in diesem Fall für die Jahre seit 2017 absetzen?

AfA, Zinsen, Nebenkosten, ...

Zitat (von Doppelte_Haushaltsführung_Nerd):
Eine Vergleichsmiete wäre analog und gleichbedeutend mit den Kosten einer gemieteten Wohnung. Hier werden die Menschen, die eine Eigentumswohnung am Beschäftigungsort erworben haben, aus meiner Sicht benachteiligt.

Sie verkennen offenbar, dass Sie dafür Eigentum erwerben, das Sie nicht steuerbar verkaufen können. Im Übrigen wird niemand zum Kauf "gezwungen". Jeder darf mieten, wenn er meint, damit günstiger wegzukommen und sei es nur mit dem Tunnelblick fürs Steuernsparen.

Zitat (von Doppelte_Haushaltsführung_Nerd):
Was setzen die Leute ab, die die Zweitwohnung bar bezahlt haben? Können diese Menschen gar nichts mehr absetzen?

AfA, Nebenkosten, ...

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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