Doppelte Haushaltsführung - Wo ist der Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz)

13. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sui77
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 56x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung - Wo ist der Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz)

Hallo :)

Leider benötige ich etwas Hilfe bezüglich der o.g. Fragestellung.

Ausgangssituation:

Ich bin vor zwei Jahren aufgrund beruflicher und privater Gründe aus Stuttgart nach München gezogen und bewohne dort eine ca. 110m² große Wohnung, Kosten 1600€.

Leider hat sich arbeitstechnisch etwas geändert, weshalb ich nun wieder in Stuttgart arbeite.
Wohnen tue ich allerdings weiterhin in München, d.h. ich fahre jeden Montagmorgen von München nach Stuttgart und jeden Freitagmittag zurück.

Unter der Woche habe ich ein Zimmer in einer WG in Stuttgart, Kosten 500

Als ich mich heute in Stuttgart mit Nebenwohnsitz anmelden wollte wurde mir mitgeteilt, dass Stuttgart mein Hauptwohnsitz sei, da ich ja 5 von 7 Tagen dort wäre.

Frage:

Ist es rechtens, dass ich meinen Hauptwohnsitz verlegen muss?

In meinem WG-Zimmer in Stuttgart habe ich nur eine Schlafmöglichkeit und sonst nix, mein gesamter Hausstand ist in München.
Zudem wohnt dort meine Freundin (ich bin ledig) und mein gesamtes soziales Umfeld.

Des weiteren eröffnete man mir, dass ich die Heimfahrten belegen müßte.
Das ist zumindest bei den Hinfahrten einfach, da ich den ICE nutze. Rückfahrten bestreite ich jedoch zumeist mit Mitfahrgelegenheiten.
Nach meinem Wissenstand reicht aber das Belegen der Hinfahrten, da ich ja logischerweise irgendwie zurück gekommen sein muss.

Vielen Dank für eure Hilfe.


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sui77
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 56x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Sui77
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 56x hilfreich)

Hallo Eugine,

danke für deine Rückmeldung.

Bezüglich der Fahrten habe ich noch das hier gefunden:

http://www.focus.de/finanzen/steuern/neues-gerichtsurteil-so-schnappen-sich-heimfahrer-einen-extra-profit_aid_1104801.html

Etwas unklar ist mir noch, ob ich die KM für die Hinfahrt am Montag und die Rückfahrt am Freitag ansetzen kann, also je ca. 230km, oder nur die einfache Entfernung.

Zum Thema Hauptwohnsitz: Den hätte ich gern weiterhin in München, darum geht es mir primär.
Meine Freundin wohnt nicht bei mir in der Wohnung, zumindest nicht unter der Woche ;-)

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#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat:
Etwas unklar ist mir noch, ob ich die KM für die Hinfahrt am Montag und die Rückfahrt am Freitag ansetzen kann, also je ca. 230km, oder nur die einfache Entfernung.


Bei einer doppelten HH-Führung kannst Du die tatsächlichen Kilometer angeben.

Und wie Eugenie schon schrieb: Wo Dein melderechtlicher Hauptwohnsitz ist interessiert das FA nicht (solange Du halbwegs plausibel erklären kannst, wo Dein tatsächlicher Lebensmittelpunkt ist).

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#5
 Von 
Sui77
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 56x hilfreich)

Hallo,

nachdem ich nun meine Steuererklärung eingereicht habe und in dieser Erstwohnsitz München und Zweitwohnsitz Stuttgart geltend gemacht habe, habe ich Post vom Finanzamt bekommen.

Gemäß des soeben geführten Telefonats, werde ich in Stuttgart verantlagt, da dort mein Lebensmittelpunkt ob der anteiligen Verweildauer wäre.

Einwände, dass das steuerrechtlich nicht stimmt, da mein Lebensmittelpunkt nachweislich in München liegt, wurden nicht akzeptiert. Die wöchentlichen Heimfahrten kann ich durchgängig mittels Bahnfahrkarten nachweisen.


Irgendwie fühle ich mich jetzt total ratlos.

Wenn ich meinen Hauptwohnsitz in Stuttgart hätte, dann wäre der Wohnsitz in München ja nur Privatvergnügen und ich könnte den nicht geltend machen.

Zudem müßte ich auf eine 4x so teuere Wohnung Zweitwohnungssteuer zahlen, was ich echt nicht nachvollziehen kann.


Hat da jemand noch einen Rat für mich?


-- Editiert von Sui77 am 04.07.2016 14:28

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Gewiß doch - den Bescheid abwarten. Darauf kommt es nämlich an, und gegen den gibt es ggf. auch Rechtsmittel.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sui77
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 56x hilfreich)

Ok, das werde ich wohl hin bekommen.
Allerdings wäre mir wohler, wenn das Kind nicht erst in den Brunnen fallen müßte (Ummeldung, neues Finanzamt, etc.).

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