Doppelte Haushaltsführung

13. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Maren2
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung

Kann mir jemand verständlich erklären was im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung die Kettenabordnung bedeutet?
Habe seit 4 Jahren einen Hauptwohnsitz und bei meinen Eltern den Nebenwohnsitz. Habe ich noch Anspruch?
"Die Festsetzung der Einkommenssteuer wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vorläufig nach §165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Abgabenordnung..." heißt das, dass die Entscheidung, ob ich noch zusätzlich Geld erstattet bekomme, noch solange aussteht, bis das Bundesverfassungsgericht weitere Entscheidungen in dieser Sache getroffen hat?

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