Doppelte Haushaltsführung ansetzbar?

28. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Thomas Flocke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung ansetzbar?

Meine Frau tritt aktuell nach über 20 Jahren Beurlaubung wieder ihre alte Stelle als Beamtin in Teilzeit an. 2000 kam unsere erste Tochter auf die Welt und wir zogen (berufsbedingt meinetwegen) in eine 600km entfernte andere Stadt, haben dort ein Haus gekauft und in der Zwischenzeit 3 Kinder. Also Lebensmittelpunkt. Meine Frau hat das Glück, dass ihre Mutter noch in der "alten Heimat" in der Nähe der Arbeitsstätte wohnt und sie meine Frau in ihrem Haushalt aufnehmen kann. Im Übrigen pendelt sie dann einmal die Woche nach Hause (4,5 Tage Familie und 2,5 Tage Beruf).

Also es geht hier nicht um die Konstellation des Wohnens bei der Arbeitsstelle und den Wohnsitz der Eltern als Argument zum Steuersparen zu nutzen.
Meine Frau wird sich dafür natürlich an der Lebenshaltung und Verbrauchskosten beteiligen aber keine Miete bezahlen (die müsste ja dann ihre Mutter als Rentnerin vermutlich auch wieder versteuern..?)

Wenn grundsätzlich nichts gegen die doppelte Haushaltsführung spricht wäre jetzt noch die Frage, was man dann ansetzen kann und was man beachten muss?

Herzlichen Dank schonmal für die Antworten

Thomas

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46699 Beiträge, 16554x hilfreich)

Zitat (von Thomas Flocke):
Wenn grundsätzlich nichts gegen die doppelte Haushaltsführung spricht wäre jetzt noch die Frage, was man dann ansetzen kann und was man beachten muss?


Mietzahlungen oder Kostenbeteiligungen an den Nebenkosten können geltend gemacht werden.

Mietzahlungen müsste die Mutter in ihrer Steuererklärung jedoch als Einnahmen angeben. Wahrscheinlich führt das dennoch zu einer Steuerersparnis, weil der Steuersatz bei Euch deutlich höher sein dürfte als der Steuersatz der Mutter.

Außerdem können Familienheimfahrten max. einmal pro Woche geltend gemacht werden. In den ersten 3 Monaten kann außerdem Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thomas Flocke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Doppelte Haushaltsführung scheint dann wohl außer Frage zu sein. Nur der Nachweis der Kosten.......

Gibt es irgendwelche Tipps?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46699 Beiträge, 16554x hilfreich)

Zitat (von Thomas Flocke):
Gibt es irgendwelche Tipps?


Warum sollte es ein Problem sein, tatsächlich entstandene Kosten nachzuweisen?

0x Hilfreiche Antwort

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