Doppelte Haushaltsführung aus rein privaten, hedonistischen Gründen - vom Finanzamt akzeptiert?

3. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
AnwaltsSorgenkind
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung aus rein privaten, hedonistischen Gründen - vom Finanzamt akzeptiert?

Hallo zusammen,

ich wohne in Frankfurt und habe nun ein Jobangebot für eine neue Stelle in Offenbach am Main. Allerdings möchte ich schon seit langem nach München ziehen - dort gefällt es mir einfach am besten, und es ist auch deutlich näher zu den Eltern, die nicht mehr die Jüngsten sind. Für den neuen Arbeitgeber wäre 2 Tage home office pro Woche okay, für die restlichen Tage würde ich nach OF pendeln.

Gibt es eine Chance, in dieser Konstellation eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten akzeptiert zu bekommen? Ansonsten würden die €15T+ pro Jahr für Zweitwohnung und Reisekosten die neue Stelle natürlich deutlich weniger attraktiv machen.

Danke für Euren Input!

-- Editiert von AnwaltsSorgenkind am 03.10.2021 08:44

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2058 Beiträge, 1183x hilfreich)

Wenn Sie nach München umziehen (privat) und zusätzlich in Offenbach a.M. oder dessen Einzugsgebiet (dazu dürfte auch Frankfurt a.M. gehören, ca. eine Stunde Fahrzeit ist ok) einen zusätzlichen Haushalt unterhalten, liegt ein sog. "Wegverlegungsfall" vor (unter 2.3):
https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/d/doppelte-haushaltsfuehrung/

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#2
 Von 
AnwaltsSorgenkind
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Wenn Sie nach München umziehen (privat) und zusätzlich in Offenbach a.M. oder dessen Einzugsgebiet (dazu dürfte auch Frankfurt a.M. gehören, ca. eine Stunde Fahrzeit ist ok) einen zusätzlichen Haushalt unterhalten, liegt ein sog. "Wegverlegungsfall" vor (unter 2.3):


Danke für die Antwort - es wäre schön, wenn Sie richtig liegen, aber ich habe so meine Zweifel... für meinen Umzug nach München gibt es wirklich keinerlei berufliche und nicht einmal familiär begründete private Gründe (z.B. Versetzung der Partnerin o.ä.). Der Bedarf für eine -vom Staat durch die Ansetzbarkeit als Werbungskosten bezuschusste- Zweitwohnung in Frankfurt/Offenbach, also meinem derzeitigen Wohnort, entsteht wirklich nur aus meinem Wunsch, meinen Lebensmittelpunkt nach München verlegen zu wollen. Ich befürchte, dass das Finanzamt das nicht als validen Grund für einen Wegverlegungsfall akzeptieren wird.

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2058 Beiträge, 1183x hilfreich)

Der BFH teilt Ihre Zweifel schon länger nicht mehr (aus der Begründung zu VI R 23/07):

Zitat:
Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn aus beruflicher Veranlassung in einer Wohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt zum Hausstand des Steuerpflichtigen hinzutritt. Der Haushalt in der Wohnung am Beschäftigungsort ist beruflich veranlasst, wenn ihn der Steuerpflichtige nutzt, um seinen Arbeitsplatz von dort aus erreichen zu können. Der so beruflich veranlasste Zweithaushalt am Beschäftigungsort qualifiziert auch die doppelte Haushaltsführung selbst als eine aus beruflichem Anlass begründete i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG. Dies gilt selbst dann, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und eine bereits vorhandene oder neu eingerichtete Wohnung am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen als Zweithaushalt nutzt. Denn auch dann findet die nunmehr doppelte Haushaltsführung ihre berufliche Veranlassung darin, dass ein weiterer Haushalt in einer Wohnung am Beschäftigungsort aus beruflichen Motiven begründet wird. Nur die Kosten dieser Wohnung am Beschäftigungsort sind als Werbungskosten abziehbar; die Aufwendungen der wegverlegten Hauptwohnung gehören zu den nicht abziehbaren Lebenshaltungskosten.
Das ist doch genau Ihr Fall, oder?

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#4
 Von 
AnwaltsSorgenkind
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Das ist doch genau Ihr Fall, oder?


Ja, das klingt nach meinem Szenario. Der Knackpunkt ist aber, was unter die erwähnten "privaten Gründe" fällt. In dem Artikel wird viel von Familienwohnung etc. gesprochen... ich befürchte, dass ein Umzug aus "Jux und Dollerei", ohne familiäre Beweggründe, vom Amt eben nicht als triftigen privaten Grund für die Schaffung (und steuerliche Absetzung) einer Zweitwohnung am ursprünglichen Wohnort gesehen wird.

Ich bin aber wie gesagt sehr froh, wenn ich da vielleicht zu pessimistisch bin!

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von AnwaltsSorgenkind):
Der Knackpunkt ist aber, was unter die erwähnten "privaten Gründe" fällt.


Alles, was nicht beruflich ist, also auch:

Zitat (von AnwaltsSorgenkind):
dort gefällt es mir einfach am besten, und es ist auch deutlich näher zu den Eltern

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#6
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Entscheidend ist natürlich auch, ob man das FA davon überzeugen kann, dass sich der Lebensmittelpunkt in München befindet.
Ansonsten ist es Essig mit der doppelten Haushaltsführung.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#7
 Von 
AnwaltsSorgenkind
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Entscheidend ist natürlich auch, ob man das FA davon überzeugen kann, dass sich der Lebensmittelpunkt in München befindet.


Danke für den Beitrag. Das sollte kein Problem sein, ich werde das Wochenende und zwei Arbeitstage dort sein, dort die deutliche größere, teurere und kompletter eingerichtete Wohnung haben, etc.

Ich hänge immer noch an der Begründung dafür, warum ich nicht einfach in Frankfurt bleibe und ohne triftigen Grund nach München ziehe :sweat: Mein Steuerberater arbeitet sich jetzt mal in die Materie ein, mal schauen was von der Seite kommt.

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#8
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von AnwaltsSorgenkind):
Mein Steuerberater arbeitet sich jetzt mal in die Materie ein, mal schauen was von der Seite kommt.

Ohne dem Steuerberater zu Nahe treten zu wollen...
... aber wenn er sich in die Materie "doppelte Haushaltsführung" einarbeiten muss, dann solltest Du Dir einen neuen StB suchen ;)

Wegverlegungsfälle sind durchaus üblich, siehe auch Tom998 und hh.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#9
 Von 
AnwaltsSorgenkind
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
... aber wenn er sich in die Materie "doppelte Haushaltsführung" einarbeiten muss, dann solltest Du Dir einen neuen StB suchen


Da stimme ich Dir zu - es geht ja auch um die Details der Wegverlegungsfälle bzw. der Beweggründe für die Begründung einer neuen Erstwohnung die weit vom Beschäftigungsort entfernt liegt. Wie gesagt, in den Texten wird viel von Familienwohnngen geschrieben, ich habe da immer noch Sorgen aber würde mich freuen, wenn ich mich da umsonst sorge.

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von AnwaltsSorgenkind):
Wie gesagt, in den Texten wird viel von Familienwohnngen geschrieben, ich habe da immer noch Sorgen aber würde mich freuen, wenn ich mich da umsonst sorge.


Der Lebensmittelpunkt muss sich in München befinden, damit die DHHF geltend gemacht werden kann.

Um das mal deutlich zu machen, ersetzte München durch Sylt. Da müsste man schon erhebliche Überzeugungsarbeit leisten, weil natürlich der Eindruck entsteht, man wolle sein Wochenendhaus für derartige steuerliche Vorteile missbrauchen.

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