Guten Tag!
Ich werde demnächst eine Ausbildung zum Tüv Prüfingenieur beginnen. Die Ausbildung erfolgt innerhalb von 8 Monaten an 2 verschiedenen Orten. Die praktische Ausbildung erfolgt dabei an meinem jetzigen Heimatort Saarbrücken, die theoretische Ausbildung in Michelstadt (ca. 200km entfernt). Durch diesen Umstand bin ich dazu gezwungen 2 Wohnorte zu unterhalten. Ich wohne zurzeit noch bei meinen Eltern und würde das aus Kostengründen auch gerne so belassen. Kann ich den Zweitwohnungssitz in Michelstadt als doppelte Haushaltsführung absetzen oder wird der Wohnsitz bei den Eltern nicht als Erstwohnsitz anerkannt?
Mit freundlichen Grüßen
Superfast23
Doppelte Haushaltsführung bei Eltern
wird der Wohnsitz bei den Eltern nicht als Erstwohnsitz anerkannt? Als melderechtlicher Erstwohnsitz schon, als eigener Hausstand nicht. Und deswegen gibt es hier auch keine DHHF.
Guten Abend!
Erstmal danke für die schnelle Antwort. Ich frage aus dem Grund weil es für mich erforderlich ist an 2 Wohnorten zu leben wegen dem Job. Mein Lebensmittelpunkt liegt dabei ganz klar in Saarbrücken. Nach der 8 monatigen Ausbildung wäre ich dann nur noch in Saarbrücken tätig und hätte somit keinen 2ten Wohnungssitz mehr. Gibt es da keine Möglichkeit mich mit in das Mietverhältnis der Eltern einzutragen (Wir wohnen in einem Mietverhältnis)?
Mit freundlichen Grüßen
Superfast23
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Gibt es da keine Möglichkeit mich mit in das Mietverhältnis der Eltern einzutragen (Wir wohnen in einem Mietverhältnis)? Keine Ahnung - ich bin nicht Ihr Vermieter. Aber da müssen Sie dann auch nachgewiesenermaßen an der Miete beteiligen - falls Sie das bisher nicht tun, wird das eindeutig ein Verlustgeschäft.
Guten Abend
Also sich in den Mietvertrag mit einschreiben zu lassen dürfte kein Problem darstellen. Eine Beteiligung an der Miete und Nebenkosten ist auch natürlich eingeplant. Ich zahle also den kopfmäßigen Anteil an den Gesamtkosten. Wäre es unter diesen Vorraussetzungen möglich diese Wohnung als Erstwohnsitz darzustellen?
Es ist mir bewusst dass diese Frage ein ziemlicher Spezialfall ist und wohl rechtlich nicht zu 100% geklärt ist. Ich kann zumindest dazu keine aussagekräftige Quellen im Internet finden
Mit freundlichen Grüßen
Superfast23
Zitat:Also sich in den Mietvertrag mit einschreiben zu lassen dürfte kein Problem darstellen.
Und wieder rauszukommen, wenn Du irgendwann wirklich ausziehst auch nicht?
Zitat:Wäre es unter diesen Vorraussetzungen möglich diese Wohnung als Erstwohnsitz darzustellen?
Ein Erstwohnsitz ist das sowieso auch ohne Kostenbeteiligung. Darum geht es aber gar nicht.
Für eine doppelte Haushaltsführung musst Du einen eigenen Hausstand haben, d.h. einen eigenen Haushalt führen. Da reicht eine Kostenbeteiligung an der Miete im Haushalt der Eltern nicht.
Da reicht eine Kostenbeteiligung an der Miete im Haushalt der Eltern nicht. Das las ich in verschiedenen Quellen anders. Aber: Z. B. 300 Euro im Monat zu zahlen, um dann später 90 Euro erstattet zu kriegen, macht einen Reinverlust von 210 Euro. "Spare Steuern, egal was es kostet" - Sinn macht das nicht...
Guten Tag!
Die Sache ist nunmal dass ich einen Wohnsitzan beden Orten brauche um meine Arbeit ausführen zu können. Dazu zählt dann auch die Wohnung in Saarbrücken. Da spielt es ja keine Rolle ob ich bei den Eltern wohne oder in einer eigenständigen Wohnung. Die Kosten in der Wohnung der Eltern wären niedriger als eine eigene Wohnung. Es ist nur fraglich ob dieser Wohnsitz als Erstwohnsitz steuerrechtlich anerkannt wird.
Da spielt es ja keine Rolle ob ich bei den Eltern wohne oder in einer eigenständigen Wohnung. Ach so? Ja, wenn Sie das besser wissen als wir, warum fragen Sie dann eigentlich?
Es ist nur fraglich ob dieser Wohnsitz als Erstwohnsitz steuerrechtlich anerkannt wird. Ich denke, das spielt gar keine Rolle?
Zitat:Es ist nur fraglich ob dieser Wohnsitz als Erstwohnsitz steuerrechtlich anerkannt wird.
Ich wiederhole mich:
Es spielt für die doppelte Haushaltsführung keine Rolle, ob Du bei Deinen Eltern einen steuerlichen Erstwohnsitz hast.
Zitat:Die Sache ist nunmal dass ich einen Wohnsitz an beiden Orten brauche um meine Arbeit ausführen zu können.
Schon klar, aber nicht zwei Haushalte.
Der Fachbegriff heißt daher auch doppelte Haushaltsführung und nicht doppelte Wohnungsführung.
Und eine Kostenbeteiligung führt auch noch nicht zu einer doppelten Haushaltsführung.
Und jetzt?
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