Doppelte Haushaltsführung bei Immobilienkauf

7. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
amz574537-98
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung bei Immobilienkauf

Hi zusammen,

ich bin neu hier und habe leider per Suche nicht auf all meine Fragen Antworten gefunden. Ich habe ein paar Fragen zum Thema "Doppelte Haushaltsführung" und hoffe, dass mir hier jemand ein paar hilfreiche Tipps geben kann.


Mein Erstwohnsitz ist ca. 150km von meiner Arbeitsstätte entfernt. Ich wohne dort mit meiner Familie in einem großen Haus mit Garten und ich treffe seit dem Tod meines Vaters bezüglich des Haushalts gemeinsam mit meiner Mutter alle wichtigen Entscheidungen. Ich zahle ca. 30% der monatlichen Haushaltskosten: z.B. 200€ im Monat für Strom, Beteiligung an Renovierungen, Gartenpflege, usw. Außerdem bin ich im örtlichen Angelverein aktiv, habe meinen Freundeskreis am Erstwohnsitz, unterstütze meine Mutter und die Family meiner Schwester, habe meine Ärzte vor Ort, ..

Neben dem Erstwohnsitz unterhalte ich seit ca. 5 Jahren einen Zweitwohnsitz, der nur 20 km von meiner Arbeitsstätte entfernt ist. Beim Zweitwohnsitz handelt es sich um eine kleine Dachgeschoss Wohnung (52qm), die ich aufgrund der geringen Entfernung zu meiner Arbeitsstätte regelmäßig unter der Woche bewohne, bzw. primär als Schlafstätte oder Arbeitsplatz nutze. Am Zweitwohnsitz habe ich keine sozialen Kontakte - bis auf meine geliebte Freundin :-).


In den letzten 5 Jahren habe ich fast 25.000€ für die Kaltmiete meines Zweitwohnsitzes gezahlt - das soll nun enden. Da ich nach COVID wieder regelmäßiger ins Büro muss, habe ich mir überlegt, mir eine Immobilie zu finanzieren, die ich anstelle der Mietwohnung als Zweitwohnsitz nutzen möchte.

Meine Freundin und ich würden nun gerne zu Juli 2021 gemeinsam eine Doppelhaushälfte in der Nähe meiner Arbeitsstätte erwerben, die wir dann anstelle ihrer Wohnung und anstelle meines Zweitwohnsitzes bewohen wollen und zu gleichen Anteilen finanzieren möchten (als Altersvorsorge).

Diese DHH möchte ich gerne als Zweitwohnsitz anmelden und eine "Doppelte Haushaltsführung" soll weiterhin anerkannt werden, da sich mein Leben zumindest in den kommenden Jahren weiterhin primär am Erstwohnsitz abspielen wird und ich dort bereits weitere Investitionen geplant habe. Für meine Freundin wäre die DHH hingegen ihr neuer und einziger Erstwohnsitz.

Meine Fragen:
1. Muss ich Angst haben, dass die "Doppelte Haushaltsführung" nicht mehr anerkannt wird, wenn ich am Zweitwohnsitz gemeinsam mit meiner Freundin ein Haus kaufe und dieses mir nur zur Hälfte gehört?

2. Sollte die "Doppelte Haushaltsführung" (aus meiner Sicht) gerechtfertigerweise anerkannt werden, was genau kann ich dann absetzen und zu welchen Anteilen (nur 50% der Kosten, da meine Freundin und ich zusammen finanzieren? Oder ggf. doch mehr?

3. Was könnte ich dann alles absetzen? Ich habe dazu Folgendes gefunden: Absetzungen für Abnutzung (AfA), Hypothekenzinsen und Renovierungskosten sowie Zweitwohnsitzsteuer. Gleiche Frage - zu wie viel % kann ich absetzen? Kann man die Tilgung des Darlehens nicht absetzen?

4. Für meine aktuelle Zweitwohnsitz setze ich bereits seit ein paar Jahren eine Küche ab (jährlich 250€ bis 2026). Wenn ich nun umziehe und die Küche verkaufe, dann würde ich sie nicht mehr von der Steuer absetzen dürfen, oder sehe ich das falsch?

5. Zum neuen Haus gehört auch eine Küche, die mit 4.000€ im Kaufvertrag stehen wird. Könnte ich diese Küche dann statt der jetzigen Küche (die ich verkaufen möchte) im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung absetzen? Wenn ja, zu welchen Anteilen (50%?)?


Bitte entschuldigt ggf. falsche Begrifflichkeiten - ich bin so gar nicht vom Fach :-).

Beste Grüße und eine erholsame Nacht :-)
Der Laie

-- Editiert von amz574537-98 am 07.03.2021 01:35

-- Editiert von amz574537-98 am 07.03.2021 01:35

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1 Antwort
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#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Ich beschränke mich bei meiner Antwort auf die 1. Frage:
Im Normalfall wird spätestens jetzt die doppelte Haushaltsführung Geschichte sein.
In meinen Augen ist die Anerkennung bisher schon grenzwertig.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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