Doppelte Haushaltsführung in Eigentumswohnung

12. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Enniken
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung in Eigentumswohnung

Guten Tag miteinander,
ich bin im letzten Jahr von A nach B (ca.250km Entfernung) versetzt worden. Mein Mann bleibt am Hauptwohnsitz wohnen da wir dort Eigentum besitzen. Ich habe mir wegen des langfristigen Arbeitverhältnisses in 2005 eine Eigentumswohnung am Nebenwohnsitz gekauft und Eigenheimzulage beantragt, die auch genehmigt wurde. Kann ich zusätzlich zu den Kosten für die Heimfahrt auch die Kosten für die Wohnung (Schuldzinsen, Nebenkosten etc.) absetzen oder wäre das mit der Eigenheimzulage abgegolten? Vielen Dank für eure Nachricht.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
FredK
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 6x hilfreich)

Auch bei einer Eigentumswohnung kannst du Kosten einer doppelten Haushaltsführung geltend machen, unabhängig von einer Eigenheimzulage.

Zu beachten ist, dass nur die notwendigen Mehraufwendungen berücksichtigt werden. D.h. im Regelfall werden die Kosten einer 60qm großen Wohnung anerkannt.

-- Editiert von fredk am 12.07.2006 17:43:00

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