Hallo,
Ich habe eine Frage zur Angabe der doppelten Haushaltsführung in der Steuererklärung.
Meine Frau ist beruflich in Augsburg und ich in Erlangen.
Wir unterhalten beide eine Wohnung in der Nähe unseres jeweiligen Arbeitsplatzes. Dies auch schon seit ca. 3 Jahren.
Im Mai 2016 haben wir geheiratet und im September 2016 die Wohnung in Augsburg als Zweitwohnsitz meiner Frau erklärt und als Erstwohnsitz meine Wohnung bei Erlangen.
Nun möchte ich in der Steuererklärung für 2016 doppelte Haushaltsführung geltend machen.
Ab wann kann ich die doppelte Haushaltsführung geltend machen?
Zum Zeitpunkt der Hochzeit im Mai, wegen der offensichtlichen Verschiebung des Lebensmittelpunktes?
Oder erst zum Zeitpunkt der Ummeldung der Wohnung?
Oder ist es sogar möglich die doppelte Haushaltsführung für das gesamte Jahr geltend zu machen, da die Absicht zur Hochzeit schon länger bestand?
Vielen Dank!
Christian
Doppelte Haushaltsführung in Steuererklärung
10. Mai 2017
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Frage vom 10. Mai 2017 | 16:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung in Steuererklärung
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#1
Antwort vom 10. Mai 2017 | 17:19
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
Zitat:Ab wann kann ich die doppelte Haushaltsführung geltend machen?
Ab dem Zeitpunkt, ab dem sie bestanden hat. Ich weiß, diese Antwort klingt jetzt ziemlich doof. Die DHHF kann übrigens Deine Frau geltend machen, nicht Du.
Auf formale Aspekte wie Ummeldung, Hochzeit usw. kommt es dabei nicht an.
Die doppelte Haushaltsführung besteht ab dem Tag, ab dem Deine Frau sich in Deiner Wohnung so benehmen, mitgestalten usw. durfte, als wenn es auch ihre Wohnung wäre, d.h. ab dem Zeitpunkt, ab dem Ihr in Deiner Wohnung einen gemeinsamen Haushalt geführt habt.
Eine Anerkennung der doppelten Haushaltsführung ab dem Tag der Hochzeit halte ich für unproblematisch.
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