Hallo,
seit einem halben Jahr wohne ich arbeitsbedingt 300km von meiner alten Heimat entfernt. Freundeskreis und Familie (Eltern und Großeltern, ich selbst bin ledig) wohnen alle in meiner alten Heimat, sodass ich mindestens zweimal pro Monat in meiner alten Heimat bin und bei meinem Eltern übernachte. Gemäß R 9.10 der Lohnsteuerrichtlinien 2011 ist die maßgebliche Wohnung wie folgt definiert:
"Bei anderen Arbeitnehmern [unverheiratete Arbeitnehmer] befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren
Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten."
Nun dachte ich, dass ich aufgrund dieser Richtlinie meinen Hauptwohnsitz wieder in meine alte Heimat verlegen kann. Dort wurde mir jedoch heute auf dem Einwohnermeldeamt gesagt, dass dies nicht möglich sei, da ich mich hauptsächlich an meinem Arbeitsort aufhalte. Leider hatte ich diese Richtlinie nicht parat.
Ist es nun irgendwie möglich, über die doppelte Haushaltsführung die monatlichen Pendeleien zwischen neuer und alter Heimat abzusetzen? Wäre eine Ummeldung doch möglich gewesen? (Ich bin mir leider unsicher, ob die maßgebliche Wohnung mit dem Hauptwohnsitz gleichzusetzen ist.)
Vielen Dank vorab.
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Doppelte Haushaltsführung - maßgebliche Wohnung
30. Dezember 2013
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Frage vom 30. Dezember 2013 | 11:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung - maßgebliche Wohnung
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#1
Antwort vom 30. Dezember 2013 | 12:09
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Doppelte
Haushaltsführung bedeutet, dass man zwei
Haushalte hat - ihr Zimmer im Elternhaus ist kein eigener Haushalt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelte_Haushaltsf%C3%BChrung
Und jetzt?
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