Doppelte Haushaltsführung möglich obwohl wir nicht verheiratet sind?

20. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
saltwater_77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung möglich obwohl wir nicht verheiratet sind?

Hallo,

ich habe zwischen 2 Studiengängen ein Jahr bei meinem Freund, (mit dem ich bereits 5 Jahre zusammen bin) in O. gewohnt. Im Januar'08 bin ich nun mit meinem Studium fertig geworden, bin wieder bei ihm in O. eingezogen, habe im März eine Stelle in H. bekommen und bin aufgrund von einem halben Jahr Probezeit zunächst in H. in eine WG gezogen. Nun bin ich zum 01.10. in eine eigene Wohnung in H. umgezogen, fahre aber nach wie vor mind. 2x im Monat nach O. zu meinem Freund und er besucht mich 2x im Monat in H.
Obwohl wir nicht verheiratet sind, müsste es in meinem Fall doch möglich sein, die doppelte Haushaltsführung bei der Steuer anzugeben, oder liege ich da falsch?

Aufgrund des vielen Hin und Her in der Vergangenheit (habe in 2 verschiedenen Städten studiert) hatte ich nie besonders viele Sachen bei meinem Freund in O. Entsprechend habe ich für meinen Umzug in die neue Wohnung in H. hauptsächlich Gegenstände aus L. (Wohnsitz meiner Eltern, bei denen ich noch ein Zimmer habe) nach H. transportiert. In L. bin ich aber inzwischen relativ selten, vielleicht 2-3x im Jahr.
Kann ich irgendwelche Schwierigkeiten beim Finanzamt bekommen, weil der Umzug von L. nach H. war und nicht von O. nach H.? Oder ist sowas egal?

Und wie ist das mit der Ummeldung? Habe auf anderen Seiten im Netz gelesen, dass es quasi egal ist, welcher Ort Haupt- oder Nebenwohnsitz ist bei doppelter Haushaltsführung.

Freue mich sehr auf eure Antworten!
Vielen Dank vorab,

saltwater_77

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Die Frage nach der doppelten Haushaltsführung ist immer eine Entscheidung, bei der es auf alle Umstände des Einzelfalls ankommt. In dem beschriebenen Beispielsfall könnte es schwierig werden.

Richtig ist jedenfalls, dass es nicht auf die melderechtlichen Verhältnisse ankommt (die können allenfalls Indiz sein), sondern auf die tatsächlichen Umstände.

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Lebensmittelpunkt in O liegt und in H gearbeitet wird.

Der Umstand, dass von L aus nach H umgezogen worden ist und damit der „Hausrat“ nach H gebracht worden ist, wohingegen sich in O „nie besonders viele Sachen“ befinden, könnte gegen eine doppelte Haushaltsführung sprechen; den Hausrat bringt man nämlich normalerweise an den Lebensmittelpunkt.

Viel wichtiger als solche Überlegungen wird aber sein:
Wer ist Mieter der Wohnung in O? Werden (beim Mehrparteienhaus) die verbrauchabhängigen Mietnebenkosten in O nach einem 2-Personen.Haushalt oder für einen Single-Haushalt abgerechnet? Wie groß ist die Wohnung in O? Wie groß die in H?

P.S.
Manche Leute heiraten aus Liebe, andere aus steuerlichen Gründen. Gehören Freund und Freundin im Beispielsfall zu letzteren, käme neben dem Splittingtarif auch noch ein starkes Argument für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung hinzu.

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#2
 Von 
saltwater_77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mausi1939,

vielen Dank für Deine Antwort!
- Ich habe auch schon befürchtet, dass es schwierig werden könnte. ;-)

Mieter der Wohnung in O ist mein Freund, wobei der Vermieter weiss, dass ich zwischenzeitlich eingezogen bin. Die Wohnung in O ist 75 qm gross, die in H 44 qm. Bei den Nebenkosten bin ich grad überfragt, muss ich noch mal meinen Freund befragen, ich weiss nur, dass wir eine Pauschale haben. Ob die jetzt für 1 oder 2 Personen gerechnet ist, weiss ich leider nicht.

Die Möglichkeit zu heiraten haben wir auch schon in ins Auge gefasst ... wobei das Splitting uns vermutlich derzeit wenig Vorteile bietet, da wir beide relativ ähnliche Einkommen haben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

> Die Wohnung in O ist 75 qm groß, die in H 44 qm.

Seinen Lebensmittelpunkt hat man in der Regel in der größeren Wohnung (ist ein Indiz).

> Mieter der Wohnung in O ist mein Freund, ... Ob die jetzt für 1 oder 2 Personen gerechnet ist, weiß ich leider nicht. ...

Ist der Freund der einzige Mieter ud wird (füng Jahre lang) wie ein Single-Haushalt abgerechnet, spricht vieles dafür, dass die Freundin nur Besucherin ist (auch nur ein Indiz)

Ergebnis: Gibt's keins. Es ist immer eine Frage des Einzelfalls und der vorliegende steht halt auf der Kippe. Vielleicht hat ein anderer User (oerditz) noch Ideen.

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