Doppelte Haushaltsführung nach Wegfall Zweitwohnung

1. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
genesisrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung nach Wegfall Zweitwohnung

Hallo zusammen,

ich habe seit 6 Jahren eine anerkannte doppelte Haushaltsführung. An meinem Lebensmittelpunkt habe ich ein Haus und an meinem Beschäftigungsort eine Zweitwohnung. Der Beschäftigungsort ist 300 km entfernt. Bisher war ich Di.-Do. am Beschäftigungsort und habe in meiner Zweitwohnung geschlafen.
Zukünftig muss ich nur noch einmal im Monat ins Büro. Jetzt würde ich gerne die Zweitwohnung kündigen und die 1-2 Nächte im Hotel schlafen. Damit komme ich sehr viel günstiger.
Liegt dann immer noch eine doppelte Haushaltsführung vor und kann ich die Kosten fürs Hotel und die Heimfahrten bei der doppelten Haushalsführung angeben?
Wenn nicht, kann ich die Kosten für Hotel und Fahrt zwischen Lebensmittelpunkt und Beschäftigungsort an anderer Stelle der Steuererklärung geltend machen?

Vielen Dank im voraus.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50065 Beiträge, 17542x hilfreich)

Zitat (von genesisrecht123):
Liegt dann immer noch eine doppelte Haushaltsführung vor


Nein

Zitat (von genesisrecht123):
Wenn nicht, kann ich die Kosten für Hotel und Fahrt zwischen Lebensmittelpunkt und Beschäftigungsort an anderer Stelle der Steuererklärung geltend machen?


Hotelkosten sind sonstige Werbungskosten und für die Fahrtkosten gilt die Pendlerpauschale, d.h. das sind Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte.

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#2
 Von 
genesisrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Info. Was ich nur nicht verstehe ist, brauche ich wirklich eine Mietwohnung am Beschäftigungsort für eine doppelte Haushaltsführung? Im Internet habe ich folgendes gefunden:

"In Anlehnung an die Rechtsprechung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG kommt als Zweitwohnung jede entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unterkunft in Betracht, also z. B. eine Eigentumswohnung, ein möbliertes Zimmer, Hotel oder die Baracke auf einer Baustelle."

Demnach könnte ich doch auch im Hotel übernachten statt einer Wohnung!?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50065 Beiträge, 17542x hilfreich)

Zitat (von genesisrecht123):
Demnach könnte ich doch auch im Hotel übernachten statt einer Wohnung!?


Aber nur, wenn man ein Dauergast im Hotel ist, da die Zweitwohnung jederzeit zur Verfügung stehen muss. In Deinem Fall ist es daher keine doppelte Haushaltsführung.
BFH-Urteil vom 5.8.2004 (Az.: VI R 40/03)

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