Hallo alle zusammen,
Wie würdet ihr folgenden Sachverhalt Beurteilen:
-Gewerbetreibender wohnt in Stuttgart und hat dort auch geschaftsbeziehungen
-hat eine bisher vermietete wohnung in brandenburg wo er auch kunden gewinnen möchte (und voraussichtlich auch wird)
- die Wohnung will von ihm genutzt werden
-unstrittig ist eine soppelte Haushaltsführung möglich
Was passiert aber mit dem WG ? Wandert es dadurch ins notwendige BV (8 Estdv wir locker gesprengt)
Mein Ansatz bisher aber mit dem bin ich nicht glücklich. Grds ist doppelte Haushaltsführung ja keine betriebliche Nutzung, er braucht ja aber nur n Arbeitszimmer und schon hab ich ein Problem mit der Steuerverhaftung.
Was meint Ihr dazu ? Schon eher kritisch zu sehen oder ?
Doppelte Haushaltsführung / notwendiges Betriebsvermögen
24. Juli 2019
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Frage vom 24. Juli 2019 | 21:26
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 1x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung / notwendiges Betriebsvermögen
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#1
Antwort vom 24. Juli 2019 | 21:39
Von
Status: Master (4896 Beiträge, 1177x hilfreich)
M.E. ist lediglich der eigenbetriebliche Teil zu beurteilen, also nicht die Wohnräume.
Das Arbeitszimmer wäre zusammen mit dem anteiligen GruBo notwendiges Betriebsvermögen, wenn hierfür die Grenze des § 8 EStDV
überschritten ist.
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