Doppelte Haushaltsführung ohne Mietvertrag der Erstwohnung

27. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
phd94
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung ohne Mietvertrag der Erstwohnung

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Ich habe seit Oktober 2019 bis Juli 2020 aus beruflichen Gründen in Rostock gewohnt und komme ursprünglich aus dem Ruhrpott. Meinen Erstwohnsitz hatte ich damals noch bei meinen Eltern im Haus. Und bevor die Fragen kommen: Ja, die Wohnung war größer, als die des Zweitwohnsitzes, abgeschlossen und ich habe meinen Eltern jeden Monat ca. 25% der laufenden Kosten überwiesen. Für die Steuererklärung 2019 wurde die doppelte HF dann nicht anerkannt, da das FA einen Mietvertrag zwischen meinen Eltern und mir sehen wollte, den es natürlich nicht gab. Dennoch habe ich die volle Summe der Steuern zurückbekommen, da ich bis Oktober 2019 noch Student ohne eigenes Einkommen war und auch ein eingeschalteter Steuerberater meinte, dass man da jetzt schlussendlich nicht mehr rausholen könnte und sich ein Einspruch nicht lohnen würde.

Jetzt meine Frage.... Ich würde wieder versuchen die doppelte HF anerkennen zu lassen, weiß aber nicht, ob es negative Auswirkungen haben könnte, da die letztes Jahr schon nicht anerkannt wurde. Und benötige ich wirklich einen Mietvertrag mit meinen Eltern, damit die Bedingungen für einen eignen Hausstand gegeben sind? Ich lese relativ häufig, dass man diesen eigentlich nicht braucht, aber dann wäre die doppelte HF letztes Jahr auch anerkannt worden. Und würde es sich lohnen ggf. einen Steueranwalt bzw. Berater hinzuzuziehen?

Danke schon mal im Voraus!

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1176x hilfreich)

Die finanzielle Beteiligung an den Kosten ist darzulegen. Bagatellbeträge sind nicht ausreichend. Zur Definition: Rz. 101 des BMF-Schreibens vom 25.11.2020.

Einen schriftlichen Mietvertrag sehe ich dagegen nicht als zwingende Voraussetzung, wenn das Missverhältnis in anderer Weise objektiv nachgewiesen ist.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Die finanzielle Beteiligung an den Kosten ist darzulegen.


Auch das ist nicht erforderlich, wenn man bei den Eltern eigenständig eine vollausgestattete abgeschlossene Wohnung bewohnt.

Dann muss nachgewiesen werden, dass man darin einen eigenständigen Haushalt geführt hat und die Wohnung nicht nur zum Schlafen und Fernsehschauen genutzt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1176x hilfreich)

Zitat:
Es genügt nicht, wenn der Arbeitnehmer z. B. im Haushalt der Eltern lediglich ein oder mehrere Zimmer unentgeltlich bewohnt oder wenn dem Arbeitnehmer eine Wohnung im Haus der Eltern unentgeltlich zur Nutzung überlassen wird.


Wie ist diese Aussage zu verstehen?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Wie ist diese Aussage zu verstehen?


Was verstehst Du denn daran nicht? Und was hat das mit dem hier diskutierten Sachverhalt zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.978 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen