Doppelte Haushaltsführung ohne gemeldeten Wohnsitz am Arbeitsort

26. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
emily94
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung ohne gemeldeten Wohnsitz am Arbeitsort

Hallo liebe Mitglieder,

ich hätte ein Anliegen bzgl. Anerkennung doppelter Haushaltsführung durch das FA.
Wird im folgenden Fall durch das FA doppelte Haushaltsführung anerkannt:
Mein Verlobter und ich haben unseren Hauptwohnsitz in Stadt A. Von Oktober 2018 bis märz 2019 hab ich in Stadt B gearbeitet. In beiden Städten hatte ich Mietverträge und war gemeldet, in B als Nebenwohnsitz und in A als Hauptwohnsitz, zwischen beiden Städten lagen etwa 300km. Das wurde vom FA mit allen Nebenkosten als doppelte Haushaltsführung anerkannt.

Jetzt hab ich eine bessere Stelle in Stadt C gefunden und dort ein kleines Wochenendpendler Zimmer gemietet. Zwischen Stadt A und C liegen circa 600km. Momentan bin ich Stadt C in keiner Weise gemeldet, sondern habe noch immer in Stadt B nebenwohnsitz (und natürlich in A den Hauptwohnsitz). Könnte ich jetzt bei der Steuererklärung Probleme mit dem FA bekommen bzgl Anerkennung als doppelte Haushaltsführung? Ich fahre weiterhin jedes Wochenende nachhause in Stadt A und hab auch zwei Mietverträge.

VG

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)

Ich denke auch, dass das FA sich nicht darum kümmert, ob man an dem Ort gemeldet ist. Wichtig für die doppelte Haushaltsführung ist dies:

Zitat:
Wichtig ist beim doppelten Haushalt immer auch, dass Sie einen Erstwohnsitz unterhalten, an dem sich Ihr Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet. Sofern Sie verheiratet sind, gilt in der Regel die Familienwohnung als Lebensmittelpunkt, sofern Sie diese mindestens sechsmal im Jahr aufsuchen. Wenn Sie ihre Zweitwohnung im Ausland unterhalten, kann auch eine geringere Anzahl von Heimfahrten ausreichend sein. Sofern Sie alleinstehend sind, ist der Ort als Lebensmittelpunkt anzusehen, zu dem Sie die engeren persönlichen Beziehungen haben. Hier spielen die Beziehungen zum Lebenspartner, den Eltern, Freunde und Verwandte oder Mitgliedschaft in Vereinen eine entscheidende Rolle.


Quelle: https://www.aktuell-verein.de/doppelter-haushalt-kosten-fuer-einrichtungsgegenstaende-voll-abziehbar/

Solange das der Fall ist, wird es anerkannz und du kannst die Kosten absetzen. Falls du dir immer noch unsicher bist, kannst du auch bei einem Steuerberater oder Steuerverein nachfragen.

Lg

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#3
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Könnte ich jetzt bei der Steuererklärung Probleme mit dem FA bekommen bzgl Anerkennung als doppelte Haushaltsführung?

Ist denn der Neben-Wohnsitz B näher an der Arbeitsstelle in C als Hauptwohnsitz A?

Momentan bin ich Stadt C in keiner Weise gemeldet

Keine gute Idee. Das wird teuer.

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