Hallo liebes Forum,
ich arbeite seit 1 Jahr ca. 250km entfernt von meinem Familien Lebensmittelpunkt, habe eine Wohnung gemietet und habe einen doppelten Haushalt gegründet. Nun habe ich Idee am Arbeitsort eine Pendlerwohnung (ca. 50qm) zu kaufen. konkret: meine Frau kauft alleine, finanziert die Wohnung über einen Kredit (100% Finanzierung des KP, Nebenkosten werden aus Eigenkapital bezahlt) und vermietet mir diese zu ortsüblicher Miete und rechtskonformen Mietvertrag. Meine Frau tritt als Vermieterin auf mit allen steuerlichen Themen, ich miete die Wohnung von ihr und setze die Aufwände iR DHH ab.
Fragen:
Muss die Frau alleinige Besitzerin der Wohnung (Grundbuch) sein oder können wir diese 50/50 kaufen?
Muss der Kreditvertrag (Ziel 100% Finanzierung) alleinig auf meine Frau laufen?
Kann als Kreditsicherheit eine weitere gemeinsame Immobilie (50/50) eingebracht werden?
Funktioniert so ein Konstrukt?
Ich freue mich über eine rege Diskussion :-)
Vielen Dank!!!
LG,
Heiko
Doppelte Haushaltsführung und Vermietung an Ehegatten
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Auf die Schnelle habe ich kein neueres Urteil gefunden.
Deshalb dürfte die Entscheidung des BFH vom 11.3.2003, IX R 55/01 noch Bestand haben.
Da sah der BFH keinen Gestaltungsmissbrauch, wenn die Ehefrau die Wohnung kauft.
IMO funktioniert das aber nur bei 100% Eigentum der Frau.
ZitatFunktioniert so ein Konstrukt? :
Es funktioniert in dem Sinne, dass es steuerrechtlich zulässig ist.
Es funktioniert nicht in dem Sinne, dass man damit Steuern spart.
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Danke für Eure Antworten bis dato...
Wenn die Situation bzgl. DHH gegeben ist, was wäre denn euer Szenario?
1. Miete an Vermieter zahlen und DHH nutzen
2. weitere steuerliche Optimierung der Situation durch Kauf einer Immo unter Nutzung der aktuell interessanten Immo Preise
Für mich klingt Option 2 eigentlich ganz gut... ;-)
LG,
Heiko
Eher ein deutlich erhöhtes "Steuerrisiko"! Ein ArbG-Wechsel wird da schnell zum Super-Steuer-GAU!ZitatEs funktioniert nicht in dem Sinne, dass man damit Steuern spart. :
Schon ... aber halt nicht unbedingt so, wie Du das planst!ZitatFür mich klingt Option 2 eigentlich ganz gut... ;-) :
taxpert
Hi Taxpert,
danke für Deine Rückmeldung... jetzt interessiert mich natürlich sehr, was ich in meiner Planung optimieren kann? Kannst Du mir dazu ein paar Hinweise geben ;-) ?
LG,
Heiko
ZitatFür mich klingt Option 2 eigentlich ganz gut... ;-) :
Und was hat die Option mit den Eigentumsverhältnissen zu tun?
ZitatEher ein deutlich erhöhtes "Steuerrisiko"! Ein ArbG-Wechsel wird da schnell zum Super-Steuer-GAU! :
Das auch noch, wobei dann noch Fremdvermietung möglich wäre. Aber man spart mit dem Modell genau 0€ Steuern. Ich verstehe auch nicht wie man darauf kommt, dass man damit Steuern sparen kann.
Die Ausgaben des Mannes sind die Einnahmen der Frau, also ein Nullsummenspiel.
Die Werbungskosten der Frau könnte der Mann genauso gut im Rahmen der dHHF geltend machen, also auch ein Nullsummenspiel.
Im Ergebnis verschiebt man lediglich die Steuerlast zwischen Mann und Frau, was aber im steuerlich bei einer Zusammenveranlagung nichts am Ergebnis ändert.
Zitatalso ein Nullsummenspiel :
Einer von uns beiden steht gerade auf dem Schlauch.
In der Regel bin das ja eher ich, aber könnte es sein, dass diesmal Du etwas falsch verstehst?
Die Mietzahlungen des Ehemannes sind bei ihm WK im Rahmen des dHH.
Natürlich stellen die Mietzahlungen bei der Ehefrau Einnahmen aus V+V dar. Aber durch eine "geschickte" Miethöhe und die AfA sowie die Zinsen wird sich in der Regel ein Verlust aus V+V ergeben, der sich auch noch auf die Steuer auswirkt, oder
ZitatUnd was hat die Option mit den Eigentumsverhältnissen zu tun? :
Wenn meiner Frau die Wohnung gehört, kann ich WK im Sinne DHH absetzen und meine Frau V+V...
Wenn meiner Frau die Wohnung nicht gehört, fällt das V+V Thema bei ihr weg...
Variante 3: Die Wohnung gehört nicht deiner frau sondern Dir ...ZitatWenn meiner Frau die Wohnung nicht gehört, fällt das V+V Thema bei ihr weg... :
Grobes Rechenbeispiel:ZitatNatürlich stellen die Mietzahlungen bei der Ehefrau Einnahmen aus V+V dar. Aber durch eine "geschickte" Miethöhe und die AfA sowie die Zinsen wird sich in der Regel ein Verlust aus V+V ergeben, der sich auch noch auf die Steuer auswirkt, oder :
bei variante 1 ist Mietaufwand Steuermindernd
bei Variante 2 sind nicht umlegbare NK, Zinsen und AfA steuerwirksam, Risiko des §23 EStG
bei Variante 3 sind alle Kosten (ggf. begrenzt) steeurwirksam, kein Risiko des §23 EStG
taxpert
-- Editiert von User am 22. Juni 2023 14:58
ZitatVariante 3: Die Wohnung gehört nicht deiner frau sondern Dir ... :
Ja, richtig, auch eine Variante...allerdings dann (lediglich) die DHH (Kosten der Wohnung=Zinsen, Abschreibung, etc.) absetzbar, wenn ich in meiner eigenen Wohnung am Arbeitsort wohne.
Bei Var 2 kommt zu der DHH (Mietzahllungen an meine Frau, etc.) noch die V+V meiner Frau dazu.
Deine Wk sind Einnahme bei deiner Frau! Das hebt sich auf!ZitatBei Var 2 kommt zu der DHH (Mietzahllungen an meine Frau, etc.) noch die V+V meiner Frau dazu. :
taxpert
Also bleiben aus Eurer Sicht 2 Möglichkeiten:
1. weiter Miete zahlen und iR WK DHH absetzen
2. Wohnung kaufen (50/50) und die Kosten (Zinsen, Abschreibung, etc) iR WK DHH absetzen
Szenario 1 läuft gerade :-)
DHH ist längerfristig geplant...
Dann fällt aber mindestens die halbe AfA als Wk weg und für die Hälfte bleibt das Risiko des §23 EStG ...!Zitat2. Wohnung kaufen (50/50) und die Kosten (Zinsen, Abschreibung, etc) iR WK DHH absetzen :
taxpert
-- Editiert von User am 22. Juni 2023 16:01
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