Doppelte Haushaltsführung wird nicht anerkannt-was tun?

26. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Bille3006
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung wird nicht anerkannt-was tun?

Hallo zusammen,
ich habe ja bereits vor 2 Monaten gepostet, dass das FA meine doppelte Haushaltsführung nicht anerkennen möchte. Ich habe Einspruch eingereicht und nun ein erneutes Schreiben bekommen, in dem es heißt, „Ein eigener Hausstand setzt das Innehaben einer Wohnung aus eigenem Recht oder als Mieter voraus. Eine Eingliederung in einem fremden Haushalt führt nicht zu einem eigenen Haushalt.
Und das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt neben dem Innehaben einer Wohnung auch eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
Der Lebensmittelpunkt am Wohnort wird nicht bezweifelt."

Wie kann ich nun das Innehaben der Wohnung aus eigenem Recht oder Mietvertrag beweisen?
Denn ich lebe im Haus meines Verlobten und ich habe keinen Mietvertrag.
Wir haben bei meinem Einzug nur eine Nutzungsvereinbarung geschlossen, in der steht, dass ich zwar mietfrei hier lebe, aber im Falle einer Trennung nur mit gesetzlich vorgeschriebener 3 monatiger Kündigungsfrist gekündigt werden kann und mich an allen Kosten des Hauses und Renovierungsarbeiten und Lebensmittelkosten hälftig beteiligen muss. Ich zahle dafür monatlich 200€. Am Jahresende wird dann verrechnet und bei Bedarf nachgezahlt.

Die Beteiligung an den Kosten kann ich nachweisen und mein Verlobter kann es auch dem FA schriftlich bestätigen.
Aber wie kann ich das Innehaben der Wohnung aus eigenem Recht beweisen, wenn nicht ich sondern mein Verlobter der Eigentümer ist und er kann ja keinen Mietvertrag mit mir machen, weil er dann ja für Mieteinnahmen Steuern zahlen müsste. Es muss doch möglich sein, einen gemeinsamen Hausstand zu haben und zu beweisen ohne Miete an den eigenen Verlobten zu zahlen...?!

Ich bin um jeden Tipp dankbar, der mir hilft, meinen eigenen Hausstand zu beweisen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2062 Beiträge, 1184x hilfreich)

Was macht der involvierte Steuerberater? Liest der auf der Suche nach Erleuchtung hier mit? Der Fall wurde doch schon diskutiert. Wenn die Auffassung des FA nicht gefällt, müssen Sie gegen die Einspruchsentscheidung klagen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ist das eine formelle Einspruchsentscheidung oder nur ein Hinweis auf eine beabsichtigte Entscheidung?

Das Innehaben einer Wohnung für einen eigenen Hausstand kann auch aus abgeleiteten Recht begründet werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige in der Wohnung des Lebensgefährten (oder Verlobten) lebt und sich an den Mietkosten beteiligt.

Sollte es sich bei der Antwort des Finanzamtes um eine formelle Einspruchsentscheidung handeln, dann bleibt jetzt nur noch die Klage.

1x Hilfreiche Antwort

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