Doppelte Haushaltsführung / wohnen bei Eltern

6. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung / wohnen bei Eltern

Habe bis letztes Jahr in zwei Zimmern im Haus meiner Eltern gewohnt. Berufsbedingt musste ich mir 200km entf. eine Wohnung mieten.
Habe meine Steuererklärung abgegeben und nun die Rückmeldung erhalten, dass ich Nachweise für den Wohnsitz bei meinen Eltern liefern soll. Folgendes Urteil habe ich gefunden:

http://www.steuerncheck.net/eltern-doppelte-haushaltsfuehrung/

Bei mir ist exakt gleich. Miete zahle ich nicht, weil meine Eltern kein Geld von mir wollen...wie kann ich denn nun die doppelte Haushalstführung begründen?



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Willst du wirklich eine doppelte Haushaltsführung durchsetzen oder geht es nur um die Geltendmachung der Heimfahrten nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 6 EStG ?

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#2
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

...schon ganz gerne die doppelte haushaltsführung ;-)

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#4
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

ja das ist doch klar. aber die umstände bei mir sind genau wie bei dem urteil (link s.o.) beschrieben.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50216 Beiträge, 17580x hilfreich)

Das BGH hat in seinem Urteil aus meiner Sicht Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung genannt, die theoretisch vorliegen. In der Praxis halte ich den Nachweis für das Vorliegen der darin genannten Voraussetzungen für nahezu unmöglich, wenn es sich um einen normalen Eltern-Kind-Haushalt handelt.

Der BGH hat verlangt, dass das Kind die Haushaltsführung mitbestimmen kann, was bei einem Eltern-Kind-Verhältnis sehr ungewöhnlich wäre. Anders kann es aus meiner Sicht aussehen, wenn das Kind die Eltern pflegt oder die Eltern aus anderen Gründen die Haushaltsführung nicht mehr vollständig durch die Eltern wahrgenommen werden kann.

Der BGH hat in dem konkreten Fall auch nicht dem Kläger Recht gegeben, sondern vielmehr das Verfahren an das vorherige Gericht zur Prüfung dieser Frage zurückverwiesen. Wie das dann endgültig ausgegangen ist, ist mir nicht bekannt.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

habe gelesen, dass ein eigenes bad & eigene küche nicht zwingend vorgeschrieben ist. somit wäre es für mich ja möglich. außerdem hat meine freundin eine eigene abgeschlossene wohnung. so kann ich die doch auch angeben oder?

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