Hallo, ich habe eine Frage bzgl. der in Rechnung Stellung doppelter MwSt.
Wir lassen ein Reihenhaus (insgesamt sechs Parteien) von Bauträger B errichten. A, welcher seinerzeit das Grundstück hierzu verkaufte, ist vertragsgemäß dazu verpflichtet, die Hausanschlusskosten zu übernehmen. Lediglich die Anschlusskosten für Telefon und Breitband - sofern gewünscht - sind jeweils von den einzelnen Bauherren zu übernehmen. Wir möchten diese Anschlüsse haben.
A hat angeboten, die Steuerung der Dienstleister zu übernehmen und eine Kostenübernahmeerklärung für Telekom, Vodafone und den Tiefbau angefordert. Diese haben wir ihm unterschrieben zukommen lassen.
A stellt mir nun die einzelnen Brutto-Rechnungsbeträge (inkl. 19%) der Telekom, Vodafone und des Tiefbauers in Rechnung und verlangt für diese Positionen erneut 19% MwSt.
Auf meine Rückfrage habe ich folgende Antwort seitens A erhalten:
"wir sind nicht Vorsteuerabzugsberechtigt und müssen aus diesem Grund jeweils die Bruttobeträge in Ansatz bringen und müssen aber bei Weiterberechnungen Vorsteuer ansetzen"
Es kann doch nicht rechtens sein, dass ich nun die MwSt. doppelt zahle. Oder? Warum stellt A überhaupt eine Rechnung? Gerne zahle ich die einzelnen Bruttobeträge direkt an die einzelnen Dienstleister. Wie soll ich hier vorgehen?
Danke für Eure/Ihre Hilfe.
Chris
-- Editiert von mainzer76 am 21.12.2017 19:28
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21. Dezember 2017
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Frage vom 21. Dezember 2017 | 19:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 22. Dezember 2017 | 01:27
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:wir sind nicht Vorsteuerabzugsberechtigt und müssen aus diesem Grund jeweils die Bruttobeträge in Ansatz bringen
Das kann ja richtig sein. Dann kann es aber nicht sein, dass A MWSt. in Rechnung stellt.
Zitat:Es kann doch nicht rechtens sein, dass ich nun die MwSt. doppelt zahle. Oder?
So ist es.
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