Hallo Forum,
ich habe eine Frage zu folgender Fallkonstellation:
Ein Steuerpflichtiger wohnt seit 20 Jahren im selben Ort A in Deutschland. Seit 4 Jahren hat er eine feste Beziehung mit einer Frau in Ort B (200km entfernt), ebenfalls innerhalb Deutschlands.
Sie planen zusammen zu ziehen. Allerdings geht das aktuell nicht aus beruflichen Gründen.
Da der Steuerpflichtige wöchentlich seine Lebensgefährtin besucht, überlege ich einen doppelten Haushalt geltend zu machen, da sich der Lebensmittelpunkt nach Ort B verschoben hat. Darf ich das? Oder ist das noch kein doppelter Haushalt?
Danke für jede hilfreiche Antwort im Voraus :-)
Marty
Doppelter Haushalt bei einer neuen Beziehung.
8. November 2018
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Frage vom 8. November 2018 | 13:43
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelter Haushalt bei einer neuen Beziehung.
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#1
Antwort vom 8. November 2018 | 14:31
Von
Status: Student (2112 Beiträge, 734x hilfreich)
ZitatDarf ich das? :
Ist das sein Lebensmittelpunkt?
Liest sich für mich nicht so, Du schreibst ja selber von "Besuchsfahrten".
Wenn ich das hier lese:
Zitatüberlege ich einen doppelten Haushalt geltend zu machen :
Dann frage ich mich, woher die Frage kommt?
Wenn Du steuerberatend tätig sein darfst, dann solltest Du die Voraussetzungen für einen dHH kennen und prüfen können, ob diese hier vorliegen (gesicherte Rechtsposition, Mitbestimmung der Haushaltsführung, etc.).
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