Duldungsbescheid gegen Ehefrau wegen Schulden Finanzamt

11. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Trompete2000
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 0x hilfreich)
Duldungsbescheid gegen Ehefrau wegen Schulden Finanzamt

Guten Tag!

Folgendes Problem: Ich hatte mich mit einem Online-Handel im Jahr 2015 selbständig gemacht. Das Geschäft lieg schnell gut an (wider Erwarten), der Umsatz war sehr gut, nur der Gewinn sehr bescheiden. Ich habe quasi 24/7 gearbeitet, da ich mangels ausreichender Marge mir keine Angestellten leisten konnte.

Ende vom Lied: Ich war nach zwei Jahren psychisch ausgebrannt und habe diverse Pflichten vernachlässigt, z.B. die wichtigste: die Steuererklärung.

Kurzum: Das Finanzamt pfändete alle meine Konten und ich war somit praktisch insolvent. In dieser Situation habe ich ein Konto auf den Namen meiner Ehefrau eröffnet, um geschäftsfähig zu bleiben. Allerdings nicht mit der Intention, Gläubiger zu prellen. Im Gegenteil. Nur durch diesen "Trick" konnte ich meine Gläubiger (bis auf das Finanzamt, das ja schon ihre Schäfchen durch die Pfändungen im Trockenen hatte) weiterhin bedienen.

Meine Frau hat in meine Geschäftsstruktur keinen Einblick. So gesehen war ich ein "Eigenbrödtler". Sie hatte nur auf mein Drängen gutgläubig ein Konto für mich eröffnet, ohne Kenntnis des Geschäftsbetriebs.

Nun bekommen wir einen Duldungsbescheid des Finanzamtes, in dem steht, dass meine Frau "als nahestehende Person schon bei der Eröffnung des Kontos (auf mich) bekannt sein oder (sie es) billigend in Kauf genommen (hat), dass (ich) beabsichtigte, (meinen) Gläubigern die Vollstreckung (erschweren wollte), bzw. diese damit vollständig zu behindern (wollte).

Das ist allerdings nicht der Fall. Meine Frau hatte überhaupt keinen Vorsatz diesbezüglich und ich hatte auch nicht vor, meine Gläubiger zu benachteiligen, was ich auch anhand meiner Kontoauszüge (die dem FA ebenfalls vorliegen) auch beweisen kann. Ich muss noch hinzufügen, dass meine Frau Chinesin ist und als solche mit dem Finanzamt überhaupt, mangels Fach-Sprachkenntnissen, nicht in einen Dialog auf Augenhöhe eintreten kann.

Dies habe ich auch dem FA so mitgeteilt. Dieses würdigt meine Ausführung aber lediglich als "Schutzbehauptung" und behauptet, dass meine Kontobewegungen eine "eigene Sprache sprechen" und ich "weiterhin meine Gläubiger benachteiligen wollte". Faktisch ist dies aber nicht Fall. Ich habe meine Gläubiger nachgewiesenerweise eben doch bedient.

Wie gehe ich hier jetzt vor? Kann das FA meiner Ehefrau ohne irgendeinen Beweis einfach Vorsatz unterstellen? Kann das FA nach Ablauf der Widerspruchsfrist das Konto meiner Frau pfänden? Soll ich mir für den Einspruch einen Anwalt nehmen?

Ich danke euch vorab für eure Antworten!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47468 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Ich habe meine Gläubiger nachgewiesenerweise eben doch bedient.


Echt? Wenn Du auch beim Gläubiger Finanzamt immer die Steuern gezahlt hast, warum will es überhaupt pfänden? Und wozu hast Du dann das Konto auf den Namen Deiner Frau benötigt.

Zitat:
Dieses würdigt meine Ausführung aber lediglich als "Schutzbehauptung"


Das würde ich auch so sehen.

Zitat:
und behauptet, dass meine Kontobewegungen eine "eigene Sprache sprechen"


Genau, denn wahrscheinlich sind auf den Kontoauszügen nur Deine Kontobewegungen zu sehen und keine von Deiner Frau.

Zitat:
und ich "weiterhin meine Gläubiger benachteiligen wollte".


Das machst Du ja auch, denn mindestens das Finanzamt wird benachteiligt.

Zitat:
Kann das FA meiner Ehefrau ohne irgendeinen Beweis einfach Vorsatz unterstellen?


Sie hat es mindestens billigend in Kauf genommen. Bestenfalls kann man das Verhalten Deiner Frau als grob fahrlässige Unkenntnis bezeichnen.

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