E-Mail Rechnung gültiger Nachweis?

27. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
steuernoob123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
E-Mail Rechnung gültiger Nachweis?

Hallo,

kann eine E-Mail als Rechnungsnachweis akzeptiert werden, wenn vom ausländischen Unternehmen bspw. keine ausgestellt wurde?

Wenn nein, würde es etwas ändern, wenn ich einen Beleg von der Transaktion vorlege (z.b. Ausdruck einer PayPal Transaktion)?

Danke!

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4849 Beiträge, 1171x hilfreich)

Als Nachweis einer Betriebsausgabe bzw. von Werbungskosten würde ich das bejahen, wenn Zahlung nachgewiesen und Zahlungsempfänger genau benannt werden kann.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

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