Hallo,
kann eine E-Mail als Rechnungsnachweis akzeptiert werden, wenn vom ausländischen Unternehmen bspw. keine ausgestellt wurde?
Wenn nein, würde es etwas ändern, wenn ich einen Beleg von der Transaktion vorlege (z.b. Ausdruck einer PayPal Transaktion)?
Danke!
E-Mail Rechnung gültiger Nachweis?
27. November 2019
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Frage vom 27. November 2019 | 13:58
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
E-Mail Rechnung gültiger Nachweis?
Haben Sie sich versteuert?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 28. November 2019 | 19:53
Von
Status: Master (4849 Beiträge, 1171x hilfreich)
Als Nachweis einer Betriebsausgabe bzw. von Werbungskosten würde ich das bejahen, wenn Zahlung nachgewiesen und Zahlungsempfänger genau benannt werden kann.
Und jetzt?
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