EDV-Dienstleistung als Spende absetzbar?

15. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
bastey
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
EDV-Dienstleistung als Spende absetzbar?

Hallo,

folgende Ausgangssituation: Ich betreibe im Nebenverdienst ein Gewerbe (angemeldet), dass EDV-Dienstleistungen erbringt. Ich möchte gerne für einen Verein (gemeinnützig) eine Programm entwickeln (Verwaltung). Ich würde gerne dafür 50€ in Rechnung stellen und diese erhalten. Die Arbeit hat aber einen Wert von 750€ und ich würde gerne die Differenz dem Verein spenden.
Meine Idee war es, eine einzelvertragliche Regelung (Vereinbarung zwischen mir und dem Verein) aufzusetzen. Die Form war so angedacht:

Vereinbarung zwischen Verein und Person, Person hat dem Verein ein Programm entwickelt und daraus den Anspruch über 700€ erworben.

Nun wollte ich mir das Geld auszahlen lassen und es danach wieder spenden (gegen die Quittung).

Geht das so?

Mfg,

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-- Editiert bastey am 15.06.2013 20:25




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2293 Beiträge, 1274x hilfreich)

Einfacher: schreibe die Rechnung über 750 EUR an den Verein, lasse dir 50 EUR auszahlen und über 700 EUR eine Zuwendungsbescheinigung ausstellen.
In deiner Gewinnermittlung sind selbstverständlich 750 EUR als Betriebseinnahme zu erfassen, falls du USt abzuführen hast, sind auch die 750 EUR relevant.

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#2
 Von 
bastey
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Ich muss keine Umsatzsteuer abführen, da ich unter den Obergrenzen bleibe und auf der Rechnung die MwSt. nicht ausweise.

Unabhängig ob es einfacher oder komplizierter ist, funktionieren würde es doch, wie oben erwähnt. Oder?

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2293 Beiträge, 1274x hilfreich)

Ja, geht auch. Aber wofür willst du dann eine Vereinbarung mit dem Verein treffen? Die überweisen dir 750 EUR nach erbrachter Leistung, du überweist denen 700 EUR als Spende zurück. Das muss nicht vereinbart werden. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht...

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#4
 Von 
bastey
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Weil der Verein nicht so viele finanzielle Mittel hat, dass er die das Geld aufbringen könnte. Sprich, er kann es nicht bezahlen.

Jetzt könnte man sagen, dann eben kein Geld fließen lassen, aber dass ist wohl nicht wirklich korrekt, oder?

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#5
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2293 Beiträge, 1274x hilfreich)

Dann mach es doch einfach so wie in meiner ersten Antwort, da fließt doch kein Geld (von den 50 EUR abgesehen).

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#6
 Von 
bastey
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Alles klar, dann werde ich es wohl so machen.

Vielen Dank für deine Antwort :)

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#7
 Von 
creon
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 51x hilfreich)

Nur mal so: Ein steuerlicher Vorteil ergibt sich hieraus jedoch nicht, denn du verbuchst die 700 Euro ja als Einnahme um sie gleich darauf als Spende wieder auszugeben. Warum dann nicht gleich das Programm für 50 Euro verkaufen?

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#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5963 Beiträge, 2623x hilfreich)

Den letzten Vorschlag von Tom998 halte ich für sehr bedenklich.

Selbst unser als sehr Vereinsfreundlich geltendes Finanzamt macht solche Sachen nicht mit, wenn kein Geld fließt.

Zwischenzeitlich war er am richtigen Weg:

quote:
Die überweisen dir 750 EUR nach erbrachter Leistung, du überweist denen 700 EUR als Spende zurück.


@creon: Die Spendenbescheinigung über 700 EUR wirkt sich wieder steuermindernd aus.





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#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

quote:
@creon: Die Spendenbescheinigung über 700 EUR wirkt sich wieder steuermindernd aus.



Und die Umsatzerfassung wirkt sich steuererhöhend aus. Der Vorteil liegt also nicht wirklich auf der Hand.

1x Hilfreiche Antwort

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