Hallo,
ich würde mich freuen, wenn ich ein Anliegen einige Tipps von euch bekommen könnte.
Es geht um einen bekannten.
Problem:
Ein Herr, Steuerklasse 1, hat von 2010 bis 2014 keine Steuererklärung gemacht (früher Steuerklasse 6). Er hat jetzt vom Finanzamt ein Vollstreckungsbescheid erhaten und wurde geschätzt. Ca. 10 000 Euro muss er jetzt zahlen.
Die Zahlungsfrist ist seit 10 Tagen abgelaufen.
Über Sparguthaben, Grundbesitz oder sonstiges Vermögen verfügt er nicht. Er ist daher nicht in der Lage, die offene Forderung fristgerecht und durch eine Einmalzahlung zu begleichen. Er möchte jedoch eine Ratenzahlung vorschlagen.
Frage: Kann er Einspruch einlegen? Wenn ja, was muss er genau schreiben?
Frage: Kann er selber Einspruch erheben, oder muss das ein Steuerberater machen?
Frage: Kann er auch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beantragen, oder ist es dafür zu spät?
Vielen Dank!
-- Editiert von Chloe123 am 25.09.2019 02:20
-- Editiert von Chloe123 am 25.09.2019 02:22
-- Editiert von Chloe123 am 25.09.2019 02:23
-- Editiert von Chloe123 am 25.09.2019 02:24
-- Editiert von Chloe123 am 25.09.2019 02:25
-- Editiert von Chloe123 am 25.09.2019 02:33
-- Editiert von Chloe123 am 25.09.2019 02:34
-- Editiert von Chloe123 am 25.09.2019 02:35
-- Editiert von Chloe123 am 25.09.2019 02:37
EILT! Vollstreckungsankündigung vom Finanzamt
Haben Sie sich versteuert?
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Noch eine Info. Eine Eidesstatliche Versicherung hat er wohl auch vor 2 Jahren abgegeben.
Ach, jetzt EILT es?
Die gefühlt ein Dutzend Schreiben des FA davor hat er wohl ignoriert?
Zur Beantwortung Deiner Fragen:
Was steht in den Bescheiden? Sofern er die nicht entsorgt hat ...
Steht da ziemlich weit oben was von "unter Vorbehalt der Nachprüfung"?
Oder hat er noch weitere bekommen, in denen dieser dann aufgehoben wurde?
Falls ersteres zutrifft, dann kann er Einspruch einlegen, dazu braucht es (noch) keinen Steuerberater, da reicht ein Einzeiler.
AdV könnte er dann auch noch beantragen, ist allerdings sinnlos. Dazu müsste der Einspruch begründet sein. Und die einzige Begründung, die das FA nach einer Schätzung akzeptiert ist eine Steuererklärung ...
Falls die Bescheide bereits endgültig sind -> sich schon mal auf den Besuch des Vollziehers und/oder eine Kontopfändung einstellen.
Am einfachsten und effektivsten wäre es natürlich, sich SOFORT mit dem FA in Verbindung zu setzen!
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Hallo,
Danke für die schnelle Rückmeldung.
Angeblich hat er nie was bekommen. Er sagt, er hat nur die Vollstreckungsankündigung bekommen. Was ich nicht glaube. Bescheide hat er nie erhalten.... angeblich!
Mit FA hat er Kontakt aufgenommen. Die sagen, er soll zahlen und ein Gerichtsvollzieher ist auch schon auf dem Weg.
Er sagt, er möchte Einspruch einlegen und sich auf die Vollstreckungsankündigung beziehen. Aber wie gesagt, er hat angeblich, vorher nie was bekommen. Kann er trotzdem Einspruch einlegen?
Das ist nicht die Schuld deines Bekanten, sondern die Schuld bzw. Absicht der Post! Man kann statitisch nachweisen -indem man die Anzahl der nicht angekommenden Schreiben des FA in Relation zum gesamten Postaufkommen stellt- dass in jedem Verteilerpostamt mindestens ein Bearbeiter sitzt, der die eigehende Post nach Absender sortiert und eine bestimmte Vorgabe hat, viele Briefe der Finanzverwaltung er vernichten muss!ZitatAngeblich hat er nie was bekommen. ... Aber wie gesagt, er hat angeblich, vorher nie was bekommen. :
... muss dem entsprechenden Postmitarbeiter dann wohl durch die Lappen gegangen sein!Zitatdie Vollstreckungsankündigung :
Einspruch kann man immer gegen alles einlegen, was aber nicht heißt, dass ein Einspruch immer zum gewünschten Erfolg führt!
Möglichkeit 1: Die Bescheide sind tatsächlich nicht nachweislich zugegangen.
Dann kann mit Verweis auf das BFH-Urteil vom 25.01.1983, VIII R 54/79 auch gegen diesen nicht zugegangenen "Anscheinsbescheid" Einspruch eingelegt werden und AdV beantragt werden. Das Ganze würde aber letztlich nur die Fälligkeit der Steuern in die nächste Zukunft verschieben, denn dann werden die Bescheide sofort mit PZU nochmal bekannt gegeben und die Steuer ist halt Anfang November fällig! Besuch vom Vollzieher des FA in der Vorweihnachtszeit wird immer gerne gesehen!
Möglichkeit 2: Die Bescheide sind nachweislich zugestellt worden (PZU oder öffentliche Zustellung).
Dann ist der Käse gegessen, denn die Einspruchsfrist ist wohl schon lange vorbei! Wenn die bescheide noch unter dem Vorbehlat der Nachprüfung stehen, kann man natürlich noch ordnungsgemäße Steuererklärungen einreichen.
Bei einer so zuverlässigen Person ...
... kann ma aber getrost davon ausgehen, dass ein Einspruch gegen die Bescheide selber ins Leere laufen dürfte ...Zitathat von 2010 bis 2014 keine Steuererklärung gemacht :
ZitatUnd die einzige Begründung, die das FA nach einer Schätzung akzeptiert ist eine Steuererklärung :
taxpert
taxpert, you made my day :-)
Meinen auch. Es sitzt also jemand dort, der dann jeden 10. Brief wegschmeißt?
Erstmal meinen Aluhut aufsetzen
Zitat:Es sitzt also jemand dort, der dann jeden 10. Brief wegschmeißt?
Aber nur solche, die Steuernachforderungen oder andere unerwünschte Inhalte enthalten. Die Briefe des FA mit den Steuererstattungen werden selbstverständlich ordnungsgemäß zugestellt.
Also im unserem Bundesland sitzt dieser Bearbeiter in der Finanzverwaltung, um in erster Linie der Post ein Öffnen der Briefe zu ersparen und ganz nebenbei noch die Einhaltung des Steuergeheimnisses zu gewährleisten.
Nach einer statistischen Erhebung der hiesigen Oberfinanzdirektion vom 30.02.1999 kamen nur 80 % der belastenden Verwaltungsakte beim Empfänger an, dafür jedoch 120 % der Bescheide über Eigenheimzulage, sodass im Schnitt 100 % der Briefe ankamen. Daher wurde es auch nie veröffentlicht.
Da mittlerweile die Postdienstleister etwas unzuverlässiger arbeiten (bei Steuererstattungen sollen nur noch 100 % ankommen!), wird überlegt, die Stelle einzusparen und dafür in der Posteingangsstelle zu besetzen, wo jeder zehnte eingehende Brief von Steuerpflichtigen vernichtet wird.
Ist nicht blödsinniger als der erste Teil meiner Antwort!Zitatwas sollen diese blödsinnigen Antwort - cybert? :
Aber das ...
Zitathat von 2010 bis 2014 keine Steuererklärung gemacht :
... reizt halt zu solchen Antworten!ZitatAngeblich hat er nie was bekommen. Er sagt, er hat nur die Vollstreckungsankündigung bekommen. Was ich nicht glaube. Bescheide hat er nie erhalten.... angeblich! :
... Aber wie gesagt, er hat angeblich, vorher nie was bekommen.
taxpert
Sag mal Eugenie, der Ironie- und Sarkasmusdetektor ist wohl defekt?
Und jetzt?
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