1) Wieso können Steuerberater laut eigener Auskunft beim Finanzamt eine (erneute, weitere) Fristverlängerung für den Abgabetermin meiner Einkommenssteuererklärung erwirken, ich aber nicht? Gibt es für diese Vorzugsbehandlung eine RECHTSGRUNDLAGE?
2) Was ist davon zu halten, dass alle drei Steuerberater, die ich jüngst hinsichtlich der Übernahme meiner Steuererklärung angesprochen habe, nicht willens (oder in der Lage?) waren, sich des ELSTER-Programms zu bedienen? Man lehnte ELSTER einheitlich und generell ab - was skeptisch macht, denn das Programm ist hilf- und lehrreich und dient m. E. der Transparenz. Kann es sein, dass man als St.-Berater deshalb nicht mit der Zeit gehen will, weil das Festhalten an der Papierform unübersichtlicher (für den Kunden) und damit vielleicht rentabler (für den St.-Berater) ist?
Dank im voraus für freundliche Stellungnahmen
-- Editiert von greenhorn am 08.03.2005 18:12:04
ELSTER oder no ELSTER?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
1) Steuerberater bekommen für die ESt-Erklärungen ihrer Mandanten aufgrund eines jährlich neuen Runderlasses automatisch eine Frist bis zum 30. September des Folgejahres. In begründeten Fällen (Arbeitsüberlastung, fehlende Unterlagen) auch bis ca. Ende Februar des übernächsten Jahres.
Der normale Steuerpflichtige muß diese Fristen extra beantragen. Bei Problemen einfach auf die für Steuerberater geltenden Regelungen sowie das grundgesetzliche Gleichheitsprinzip verweisen und ggf. ausführlich begründeten schriftlichen Ablehnungsbescheid verlangen. Irgendwann wird aber so oder so die Geduld zu Ende sein.
2) Das Elster-Programm macht den Steuerzahler im wesentlichen zum unbezahlten Datentypisten. Eingabefehler können so vermieden werden (bzw. sie gehen auf das Konto des Steuerbürgers). Alle komplizierteren Sachverhalte, also das Zustandekommen der eingegebenen Zahlen, muß im Zweifel nach wie vor konventionell erläutert werden. Von daher spart man bei etwas komplexeren Fällen keinerlei Arbeit.
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