Habe mit einem Freund zusammen eine GMBH gegründet.
Jeder hat seinen Anteil in Höhe von 50 % einbezahlt.
Ich habe dann einge Zeit später den GMBH-Anteil von 50% meines Freundes dazugekauft für 1€.
Habe dann die GmbH als ganzes für € 3000 verkauft.
Jetzt hab ich in meiner persönlichen Einkommenssteuererklärung bei der Verlustberechnung gegenüber dem Finanzamt
mich ganz einfach auf den Standpunkt gestellt, da ja mir zum Zeitpunkt des Verkaufes die GmbH zu 100% gehörte, dass ich einen Verlust von € 22000 habe. (Stammkapital minus Verkaufspreis)
Nunmehr meint das Finanzamt dass das nicht richtig ist, ich hätte ja lediglich einen Aufwand von € 1 für den 2. Anteil gehabt.
Also wäre mein Verlust dann lediglich 12501€ und dann geht das ganze noch im Halbeinkünfteverfahren. Also bekomme ich lt. Finanzamt lediglich einen Verlust von € 6250,50 angerechnet.
Stimmt die Auffassung des Finanzamters?
Freue mich über jede Antwort.
ESTG § 17 Berechnung Verlust
22. Februar 2005
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Frage vom 22. Februar 2005 | 15:30
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ESTG § 17 Berechnung Verlust
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#1
Antwort vom 22. Februar 2005 | 20:54
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 10x hilfreich)
Ja, die Auffassung stimmt. Allerdings hat Dein Freund natürlich einen Verlust i.H.v. 12.499 EUR erlitten...
#2
Antwort vom 22. Februar 2005 | 21:33
Von
Status: Unbeschreiblich (47480 Beiträge, 16805x hilfreich)
Die Berechnung des Finanzamtes kann ich leider nicht nachvollziehen.
Du hast aus meiner Sicht "nur" einen Verlust von 9.501€ erlitten. Nach dem Halbeinkünfteverfahren werden davon 4750,50€ angerechnet.
Dein Freund hätte, wie menetekel richtig bemerkt hat, einen Verlust von 12.499€ geltend machen können.
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