ESTG: Privates Veräußerungsgeschäft - Immobilie- Anschaffungskosten

6. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Steuerrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
ESTG: Privates Veräußerungsgeschäft - Immobilie- Anschaffungskosten

Guten Tag,
ich beabsichtige ein Grundstück zu veräußern. Hierbei würde Einkommenssteuer aufgrund eines Privates Veräußerungsgeschäfts fällig werden (da innerhalb von 10 Jahren und nicht eigengenutzt, da an angrenzenden Nachbarn verpachtet).
Meine Frau steht gemeinsam mit mir im Grundbuch, hält aber nur einen Anteil von 20%. Ich den Rest.

Nun habe ich mir folgendes überlegt:
- damaliger Kaufpreis insgesamt 50.000 Euro, Nebenkosten rd. 5.000 Euro
- Ich verkaufe an meine Frau meinen Anteil von 80% gegen Zahlung meiner Anschaffungskosten einmalig plus eine Ratenzahlung von 599,99 Euro pro Jahr lebenslang. Im Vertrag wird ein Zinssatz von 2% (statt der angegebenen 5,5% vom FA) erwähnt bzw. als Grundlage für die Berechnung des KP von 599,99 Euro vorgegeben.
=> Ergebnis: - Zwar Veräußungsgeschäft aber nicht steuerpflichtig, da unterhalb der Freigrenze, richtig?
- Zinsanteil wäre jedes Jahr zu versteuern, was aber sehr gering bei dem Betrag ist, richtig?
- Meine Ehefrau verkauft kurz danach einen Dritten das Grundstück gegen einmaligen Kaufpreis i.H.v. 110.000 Euro

Frage: wie hoch sind die Anschaffungskosten meiner Frau bzw. wie wird das FA den Gewinn für die Besteuerung des Privaten Veräußerungsgeschäftes bei mir und ihr ermitteln?






-- Editier von Steuerrecht123 am 06.02.2016 19:22

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das klingt für mich nach einem Fall für § 42 Abgabenordnung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steuerrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Mahnmann: Wieso Fall gemäß § 42 Abgabenordnung?

Es sind doch zwei eigenständige Geschäfte....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Aber es ist ein Umgehungstatbestand, der nur benutzt wird, um die Steuerpflicht zu umgehen. Und eine Fallgestaltung, die unter fremden Dritten nicht so durchgeführt würde.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen