Hallo zusammen,
ich habe ein Frage zum Thema Abschreibung von Eigentumswohnungen.
Im WISO Steuerprogramm habe ich die lineare Abschreibung von 2% auf rund 60.000,00,-€ für Gebäude nach 1924 angegeben.
Soweit so gut.
Das Programm ermittelt anschließend den "nicht abziehbaren Anteil" und kommt auf "0%" und damit auf 0,00,-€ die nicht abziehbar sind.
Folglich ist der gesamte Betrag anrechnungsfähig.
Für mich ergibt das keinen Sinn weil die 60.000,00,-€ meinen Einnahmen entgegen gerechnet werden und sich damit natürlich ein gewaltiger Verlust und ein Rückzahlungsbetrag von rund 5.500,00,-€ ergibt.
Ich bin ein wenig überfragt was hier angegeben werden muss.
Für mich erscheint es zwar logisch den Gesamtbetrag anzugeben, da der Gesamtbetrag m.M.n. ja auch in direktem Zusammenhang mit der Vermietung steht, Sinn ergibt die Rechnung aber nicht.
Verstehe ich das vielleicht falsch und von den 60.000,00,-€ ist nichts anrechenbar (wenn ich 0,00,-€ eingebe, ergibt die Auswertung nämlich Sinn) bzw. was muss da eingetragen werden?
Vielen Dank im voraus
Mfg
Stefan
Hier noch 2 Bilder:
-- Editiert von User am 19. März 2023 18:32
ESt 2022: Abschreibung Eigentumswohnung
Haben Sie sich versteuert?
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Offenbar wird der Abschreibungsbetrag nicht berechnet.
Das sind 2% der auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten, also ca. 1.200 Euro.
In der Formulareingabe sieht es so aus, als wäre ein Abschreibungsbetrag in Höhe von € 60.238 erfasst worden.
Wenn die Wohnung nun (ohne Grund und Boden) 3.011.900,- gekostet hat, wäre das korrekt.
Wenn die Wohnung (ohne Grund und Boden) 60.238 gekostet hat, wären entsprechend nur 1.204,76 bzw. 1.205 ansatzfähig.
Edit: Ich habe gerade versucht, die Eingabe über meine Wiso Software nachzuvollziehen, finde aber eigentlich nur den Punkt der Anschaffungskosten.
-- Editiert von User am 19. März 2023 19:03
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ZitatOffenbar wird der Abschreibungsbetrag nicht berechnet. :
Und eine Afteilung in Gebäudekosten einerseits und Grund und Boden andererseits scheint auch nicht erfolgt zu sein.
ZitatFür mich erscheint es zwar logisch den Gesamtbetrag anzugeben, :
Logisch wäre erst einmal bei „entspricht die Abschreibung dem Vorjahr" das Nein auszuwählen, wenn man die AfA erstmalig berechnet.
ZitatIch bin ein wenig überfragt was hier angegeben werden muss. :
Du solltest Dir steuerliche Hilfe holen, da elementare Kenntnisse fehlen.
-- Editiert von User am 19. März 2023 19:45
ZitatDas sind 2% der auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten, also ca. 1.200 Euro. :
Dann müsste ich folglich den Prozentsatz bei "nicht abziehbarer Anteil" auf 98% setzen, dann sollte der korrekte Betrag berücksichtigt werden, richtig?
Nein, die Angabe betrifft selbst genutzte Bereiche.
Oben bei den 60.000 Euro muss die Angabe rein.
Stimmt, das war Quatsch.
Hab den Fehler gefunden. Es lag in der Tat an der Angabe "aus Vorjahr übernehmen", da muss "Nein" ausgewählt werden.
Danke für die Hilfe
ZitatDann müsste ich folglich den Prozentsatz bei "nicht abziehbarer Anteil" auf 98% setzen, dann sollte der korrekte Betrag berücksichtigt werden, richtig? :
Völlig falsch und ich wiederhole mich:
ZitatDu solltest Dir steuerliche Hilfe holen, da elementare Kenntnisse fehlen. :
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