ETW Vermietung nach Eigennutzung

25. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
SiDe13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
ETW Vermietung nach Eigennutzung

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Vermietung einer zuletzt selbst bewohnten ETW.
1. Kann ich nach 7 Jahren Selbstnutzung im ersten Jahr der Vermietung die damals beim Kauf entrichtete Maklercourtage, Notarkosten und Grunderwerbsteuer anteilig bei der Steuer absetzen?
2. Wie sieht es mit den Modernisierungskosten aus *z.B. neues Bad, neue Türen...während ich es selbst bewohnt habe? Kann das mit in die Gesamtkosten zur Abschreibung?
Bin gespannt auf eure Antworten.

-- Editiert von SiDe13 am 25.06.2019 20:32

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47486 Beiträge, 16806x hilfreich)

zu 1.: Dabei handelt es sich um Anschaffungsnebenkosten, die mit dem auf das Gebäude entfallenden Anteil zusammen mit dem anteiligen auf das Gebäude entfallenden Kaufpreis abgeschrieben werden können.

zu 2.: Wenn die Modernisierungkosten in den ersten 3 Jahren nach dem Kauf mehr als 15% der Anschaffungskosten betragen haben, dann gelten sie als Anschaffungskosten und können entsprechend abgeschrieben werden.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SiDe13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, werde ich so beantragen, bin gespannt!!! :-)

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