Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Vermietung einer zuletzt selbst bewohnten ETW.
1. Kann ich nach 7 Jahren Selbstnutzung im ersten Jahr der Vermietung die damals beim Kauf entrichtete Maklercourtage, Notarkosten und Grunderwerbsteuer anteilig bei der Steuer absetzen?
2. Wie sieht es mit den Modernisierungskosten aus *z.B. neues Bad, neue Türen...während ich es selbst bewohnt habe? Kann das mit in die Gesamtkosten zur Abschreibung?
Bin gespannt auf eure Antworten.
-- Editiert von SiDe13 am 25.06.2019 20:32
ETW Vermietung nach Eigennutzung
25. Juni 2019
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Frage vom 25. Juni 2019 | 20:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ETW Vermietung nach Eigennutzung
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#1
Antwort vom 25. Juni 2019 | 20:39
Von
Status: Unbeschreiblich (47486 Beiträge, 16806x hilfreich)
zu 1.: Dabei handelt es sich um Anschaffungsnebenkosten, die mit dem auf das Gebäude entfallenden Anteil zusammen mit dem anteiligen auf das Gebäude entfallenden Kaufpreis abgeschrieben werden können.
zu 2.: Wenn die Modernisierungkosten in den ersten 3 Jahren nach dem Kauf mehr als 15% der Anschaffungskosten betragen haben, dann gelten sie als Anschaffungskosten und können entsprechend abgeschrieben werden.
#2
Antwort vom 26. Juni 2019 | 23:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank, werde ich so beantragen, bin gespannt!!! :-)
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