ETW erworben - steuerliche Absetzungen?

25. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Eggi57
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)
ETW erworben - steuerliche Absetzungen?

Guten Tag,

ich habe mir eine ETW als Kapitalanlage gekauft. Diese wird nun vermietet und nicht als Eigennutzung verwendet. Kann ich die Grunderwerbssteuer, Notarkosten und die Kosten des Grundbucheintrages von der Steuer absetzen? Wenn ja, wo genau bei der Steuererklärung werden die Angaben gemacht? Welche Aufwendungen kann ich noch alles absetzen?

Vielen Dank

MfG

Eggi

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eggi57
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Hat keiner eine Antwort? :-(

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16824x hilfreich)

Das korrekte Ausfüllen der Anlage V zur Steuererklärung erfordert mindestens beim erstem mal umfassende steuerliche Kenntnisse. Die Fragestellung deutet darauf hin, dass nicht einmal die Grundkenntnisse vorhanden sind. Mindestens sollte man sich die entsprechende Fachliteratur beschaffen, da man zur Beantwortung dieser scheinbar simplen Frage ganze Bücher schreiben kann.

Dennoch möchte ich kurz darauf eingehen.

Die Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuchamt usw.) gehören zu den Anschaffungsnebenkosten und sind zusammen mit den Anschaffungskosten abzuschreiben. Es sind jedoch nur die Gebäudekosten, nicht jedoch die anteiligen Grundstückskosten abschreibbar.

In der Steuererklärung gibt es nur ein einzelnes Feld zur Eintragung des Ergebnisses (Analge V Zeile 33). Dann macht man noch das Kreuzchen bei "lt. bes. Anlage" und fügt dann eine formlose Berechnung bei, aus der hervorgeht, wie man zu der angegebenen Zahl gekommen ist.

Ansonten kann man nahezu alle Aufwendungen absetzen, die im Zusammenhang mit der Vermietung der Eigentumswohnung entstanden sind.

Wenn man das bei ersten Mal durch einen Steuerberater machen lässt, dann hat man für die Folgejahre eine Vorlage. Insgesamt wäre es übrigens geboten gewesen, den Steuerberater bereits vor Abschluss des Kaufvertrages einzuschalten. Nachträglich lassen sich steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nicht mehr wählen.



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-- Editiert am 05.01.2010 10:44

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eggi57
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich habe mich zwisachenzeitlich auch im Internet umgeschaut um noch einige weiteren Punkte zu erhalten. Die Meinungen und Aussagen streuen sich im Internet extrem - jeder behauptet etwas anderes. Da weiss man als Laie auch nicht was man glauben soll. Ich habe folgendes aufgegriffen:

- Kaufpreis der Immobilie + Grunderwerbssteuer + Notarkosten = Betrag x
Davon 2% = Betrag xx, den kann man dann jedes Jahr von der Steuer
absetzen Ändert sich ja von Jahr zu Jahr durch die Tilgungen.

- Die jährlichen Zinsbescheinigungen der Bank (Kontoauszüge)

- Geldbeschaffungskosten wie Grundbucheintrag, Notarkosten.
- Fahrten zur Immobilie und zur zuständigen Bank

Ist mit diesen Punkten etwas anzufangen? Ich denke mehr kann ich jetzt erst nicht absetzen oder sehe ich das falsch? Die Immobilie wurde nicht neu erbaut und somit habe ich auch keine Renovierungs bzw. weiteren Baukosten.

Vielen Dank für Ihre Antworten





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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16824x hilfreich)

quote:
- Kaufpreis der Immobilie + Grunderwerbssteuer + Notarkosten = Betrag x
Davon 2% = Betrag xx, den kann man dann jedes Jahr von der Steuer
absetzen


Nur für den Gebäudeanteil, nicht für den Grundstücksanteil. Auch bei einer ETW gibt es einen Grundstücksaneil

quote:
Ändert sich ja von Jahr zu Jahr durch die Tilgungen.


:???: Wie denn das?

quote:
Ich denke mehr kann ich jetzt erst nicht absetzen oder sehe ich das falsch?


Ja, das siehst Du falsch.

Ich empfehle bei derart mangelhaften Kenntnissen des Steuerrechtes erneut dringend, mindestens für die erste Steuererklärung einen Steuerberater einzuschalten.

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#5
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Dessen auf den V&V-Bereich entfallende Kosten kannst Du dann auch wieder absetzen.



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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13733 Beiträge, 4361x hilfreich)

Hallo Eggi57,

grob gesagt musst du alle deine Einnahmen versteuern (in der Regel sind das Miete und Mietnebenkosten) und du kannst alle deine Ausgaben absetzten (Zinsen, Verwaltergebühr, wiederum die Mietnebenkosten, Fahrtkosten, Instandhaltungskosten [nicht jedoch die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage]).

Die Mietnebenkosten sind die auf den Mieter umgelegten Kosten wie Heizung, Wasser, etc. (normalerweise vollständig durchlaufende Posten).

Dazu kommt dann noch die AfA (2% vom Gebäude kaufpreis zuzüglich Anschaffungsnebenkosten), Anlage V - Zeile 33. Im ersten Jahr musst du die Summe auf einem Extrablatt erläutern/belegen. Der Betrag bleibt dann jedes Jahr der selbe (außer es gibt neue Herstellungsaufwendungen).

quote:
wo genau bei der Steuererklärung werden die Angaben gemacht?
Schau dir mal die Anlage V an (und die Anleitung dazu), erklärt sich eigentlich fast von selbst - gerade bei einfachen Fällen.
Aber im ersten Jahr kann es natürlich wirklich sinnvoll sein, sich helfen zu lassen (dann hast du eine Vorlage für die nächsten Jahre). Oder du versuchst es alleine und fragst hier nochmal zu einzelnen unklaren Punkten.

MfG Stefan


-- Editiert am 07.01.2010 23:22

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