Liebes Forum,
mir ist bei der EUER nicht ganz klar wie meine Einnahmen differenzieren soll: ich bin einerseits als Regisseur selbstständig, andererseits für ein Projekt auch Teilhaber einer GbR (nicht gewerblich) gewesen.
In Zeile 125/126 sollen Entnahmen und Einlagen angegeben werden - damit ist nicht eine etwaige GbR gemeint, oder? Die Angabe habe ich nämlich schon in der Einkommenssteuererklärung gemacht:
hier habe ich die Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit und die Entnahmen aus der Beteiligung gesondert angegeben - war das richtig so?
Danke für alle freundlich formulierten Antworten!
EUER Einkommensüberschussrechnung Angabe der Einnahmen
7. September 2020
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Frage vom 7. September 2020 | 11:04
Von
Status: Schüler (281 Beiträge, 6x hilfreich)
EUER Einkommensüberschussrechnung Angabe der Einnahmen
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#1
Antwort vom 7. September 2020 | 13:08
Von
Status: Master (4839 Beiträge, 1171x hilfreich)
ZitatIn Zeile 125/126 sollen Entnahmen und Einlagen angegeben werden - damit ist nicht eine etwaige GbR gemeint, oder :
Nein, da gesonderte Gewinnermittlung.
Zitathier habe ich die Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit und die Entnahmen aus der Beteiligung gesondert angegeben - war das richtig so? :
Ja!
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