Hallo! Als Kleinunternehmer habe ich folgende Frage:
Ist das Datum des Zahlungseingangs oder der Rechnungsstellung maßgeblich für die EÜR?
Ich habe dieses Jahr noch "Platz", um in meinem Steuerfreibetrag zu bleiben und würde gerne noch dieses Jahr die Rechnung stellen.
Wenn aber der Zahlungseingang zählt, hat sich das erübrigt
Danke!
Lars-Daniel
EÜR: Datum der Zahlung oder Rechnungsstellung?
22. Dezember 2017
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Frage vom 22. Dezember 2017 | 06:56
Von
Status: Schüler (157 Beiträge, 62x hilfreich)
EÜR: Datum der Zahlung oder Rechnungsstellung?
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#1
Antwort vom 22. Dezember 2017 | 08:09
Von
Status: Praktikant (629 Beiträge, 347x hilfreich)
Hört sich so an, als sei bei Dir der Zahlungseingang maßgeblich § 11 EStG
.
#2
Antwort vom 22. Dezember 2017 | 08:50
Von
Status: Schüler (157 Beiträge, 62x hilfreich)
ZitatHört sich so an, als sei bei Dir der Zahlungseingang maßgeblich :§ 11 EStG .
Oh schade, naja okay. Besten Dank!
Und jetzt?
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