EÜR: Datum der Zahlung oder Rechnungsstellung?

22. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)
EÜR: Datum der Zahlung oder Rechnungsstellung?

Hallo! Als Kleinunternehmer habe ich folgende Frage:

Ist das Datum des Zahlungseingangs oder der Rechnungsstellung maßgeblich für die EÜR?
Ich habe dieses Jahr noch "Platz", um in meinem Steuerfreibetrag zu bleiben und würde gerne noch dieses Jahr die Rechnung stellen.

Wenn aber der Zahlungseingang zählt, hat sich das erübrigt ;)

Danke!
Lars-Daniel

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Hört sich so an, als sei bei Dir der Zahlungseingang maßgeblich § 11 EStG .

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Becksgold):
Hört sich so an, als sei bei Dir der Zahlungseingang maßgeblich § 11 EStG .


Oh schade, naja okay. Besten Dank!

0x Hilfreiche Antwort

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