EÜR Vermietung und Verpachtung, MwSt

24. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Stammbaum
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
EÜR Vermietung und Verpachtung, MwSt

Hallo, ich habe folgende Frage. Ich besitze eine Garage in einer Eigentumswohnanlage, welche ich vermietet habe. Da ich keine Wohnung dort besitze, sondern nur die Garage, dazu auch noch eine PV Anlage (jedoch auf einem anderen Objekt) bin ich verpflichtet, für die Einkünfte aus der Vermietung MwSt abzuführen.
Die Hausverwaltung führt bei der jährlichen Abrechnung Reparatur- und Arbeitskosten extra auf. Diesen Rechnungen sind ja normalerweise inkl. Ist die darin enthaltene MwSt dann also auch abzugsfähig und ich darf sie heraus rechnen?
Vielen Dank
Stammbaum

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

quote:
Ist die darin enthaltene MwSt dann also auch abzugsfähig?


Ja, wenn die MWSt. von der Hausverwaltung ausgewiesen wird. Das gilt für sämtliche Kosten, nicht nur für die Reparatur- und Arbeitskosten.

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wird denn mit der Garage die Grenze der Kleinunternehmerregelung überschritten?

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13688 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wird denn mit der Garage die Grenze der Kleinunternehmerregelung überschritten?
Die Garage allein reicht aber nicht, man kann nur insgesamt Kleinunternehmer sein (also mit PV-Anlage - und allen anderen Gewerbebetrieben, die man so unterhält).

Und da bei PV oft freiwillig verumsatzsteuert wird (um die Vorsteuer zu ziehen), führt das manchmal zu solchen Nachteilen.

Stefan

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#4
 Von 
Stammbaum
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Und da bei PV oft freiwillig verumsatzsteuert wird (um die Vorsteuer zu ziehen), führt das manchmal zu solchen Nachteilen.

Hallo, das ist bei mir auch der Fall. Und da ich in dem Haus außer der Garage nichts besitze, und diese vermiete, bin ich dazu verpflichtet.

quote:
Ja, wenn die MWSt. von der Hausverwaltung ausgewiesen wird. Das gilt für sämtliche Kosten, nicht nur für die Reparatur- und Arbeitskosten.

Die MwSt ist jetzt nicht extra aufgeführt. Aber ich dachte, Handwerkerrechnungen sind immer mit MwSt? Ich habe übrigens heute auch im FA angerufen und gefragt. Die Sachbearbeiterin hat gemeint, ich kann die MwSt geltend machen.
Sie hat mich nicht gefragt, ob diese extra aufgeführt ist auf der Rechnung und ich habe natürlich auch nicht daran gedacht.

Max

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#5
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die MwSt ist jetzt nicht extra aufgeführt. Aber ich dachte, Handwerkerrechnungen sind immer mit MwSt? <hr size=1 noshade>
Da du weder eine auf deinen Namen lautende Rechnung hast, dir unbekannt ist, ob der Leistende Kleinunternehmer ist oder nicht und im Zweifelsfall gar nicht Leistungsempfänger bist (sondern die Eigentümergemeinschaft), kannst du m.E. ohne weiteres keinen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen.
Hier liegt m.E. ein Fall der gesonderten und einheitlichen Feststellung gem. § 1 Abs. 2 der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung vor. Wegen einer Garage und ein paar EUR Vorsteuer steht dieser Aufwand jedoch in keinerlei Verhältnis zum Nutzen.

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

O.k. die PV Anlage hatte ich komplett ausgeblendet.

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