Hallo,
im Nov. 2020 habe ich eine GbR gegründet.
Erfahrung bzgl. Steuererklärung bzgl. Angestellter habe ich schon, bzgl. Selbstständiger/Unternehmensinhaber noch nicht.
Nun meine Fragen:
Einnahmen hatte ich noch keine.
Ausgaben beliefen sich bis dato auf Anmeldegebühren i. H. v. 47€.
Ich habe mir die EÜR schon einmal angeschaut.
Wie es aussieht, sieht sie bei mir ziemlich leer aus.
1) Wo kommen die 47€ rein?
2) Wirken sich die 47€ irgendwo irgendwie aus? (Frage nur deswegen, weil ich in diesem Jahr noch mehr Ausgaben erwarte.)
3) Und was ist mit einem häuslichen Arbeitszimmer? Das Unternehmen bietet eine Dienstleistung, hat aber keine Büroräume. Die komplette Administration erfolgt von meinem häuslichen Arbeitszimmer aus. Ich wohne derzeit noch in einer WG, habe ein Zimmer. Da fällt ja Strom, Wasser, Miete, Tel., EDV, PC-Nutzung etc. an. Kann man oder sollte man es absetzen?
4) Hat die EÜR irgendwelchen Einfluss auf meine Steuererklärung als Angestellter (ich meine nicht bzgl. der abschließenden Steuerrückzahlung).
5) Ist die EÜR an meine Steuererklärung als Angestellter anzubinden oder an eine separate Steuererklärung?
The journey into a new Steuerklärung-jungle has just started ...
EÜR - eigene GbR - 2020 Gründungsjahr - 0€ Einnahmen, einige Ausgaben
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Zitat1) Wo kommen die 47€ rein? :
Gebühren!?
Zitat2) Wirken sich die 47€ irgendwo irgendwie aus? (Frage nur deswegen, weil ich in diesem Jahr noch mehr Ausgaben erwarte.) :
Sie wirken sich bei den Gesellschaftern anteilig ihrer Beteiligung auf deren zvE aus.
Dass für die GbR eine eigen Erklärung abgegeben werden muss, ist hoffentlich bekannt.
Zitat3) Und was ist mit einem häuslichen Arbeitszimmer? Das Unternehmen bietet eine Dienstleistung, hat aber keine Büroräume. Die komplette Administration erfolgt von meinem häuslichen Arbeitszimmer aus. Ich wohne derzeit noch in einer WG, habe ein Zimmer. Da fällt ja Strom, Wasser, Miete, Tel., EDV, PC-Nutzung etc. an. Kann man oder sollte man es absetzen? :
Wenn Sie nur ein Zimmer haben, kann kein häusliches Arbeitszimmer vorliegen.
Zitat4) Hat die EÜR irgendwelchen Einfluss auf meine Steuererklärung als Angestellter (ich meine nicht bzgl. der abschließenden Steuerrückzahlung). :
s. 2.!
Zitat5) Ist die EÜR an meine Steuererklärung als Angestellter anzubinden oder an eine separate Steuererklärung? :
s. 2.!
ZitatSie wirken sich bei den Gesellschaftern anteilig ihrer Beteiligung auf deren zvE aus. :
Dass für die GbR eine eigen Erklärung abgegeben werden muss, ist hoffentlich bekannt.
Nein, das genau ist meine Frage.
Wusste nicht, ob ich die EÜR einfach an meine sonstige Steuererklärung anbinde oder an eine eigene Steuererklärung.
Ist aber offensichtlich Letzteres.
Ist es die 'Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)'
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Wieder einmal gründet jemand eine Firma und hat 0 Ahnung......
Daher meine Empfehlung:
Informieren Sie sich bei der IHK.
Die EÜR ist eine EÜR und hat nichts mit einer Gewerbesteuererklärung zu tun.
Zitat:
Ist aber offensichtlich Letzteres.
Ist es die 'Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)'
Die ist zwar ggf auch für die GbR abzugeben (falls es sich um eine gewerblich tätige GbR handelt), gemeint war aber die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung. Ihnen ist doch nach Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung einer Personengesellschaft eine Steuernummer mitgeteilt worden - darin steht doch auch, für welche Steuerarten/-erklärungen diese gilt...
Ich fange mal noch früher an ....
Wie kann „ich" eine GbR gründen? Mit sich selbst?Zitat... habe ich eine GbR gegründet. :
taxpert
ZitatWieder einmal gründet jemand eine Firma und hat 0 Ahnung...... :
Daher meine Empfehlung:
Informieren Sie sich bei der IHK.
Die EÜR ist eine EÜR und hat nichts mit einer Gewerbesteuererklärung zu tun.
Die Frage wäre: Wie viele von denen, die mit 0 Ahnung anfangen, auch scheitern und wie viele von denen, die scheitern, deswegen scheitern, weil sie mit 0 Ahnung angefangen haben.
Nein, Spaß bei Seite. Da komme ich schon rein. Es ist ja kognitiv jetzt keine Leistung, die über die eines Abiturienten geht. Die Aufgabe ist dann jetzt wohl erst einmal Input, Input, Input.
Die EÜR ist ja eine Anlage.
Als solche muss sie ja an einen Hauptvordruck ran (ansonsten würde es ja nicht 'Anlage' heißen.
Die Frage ist, an welchen.
Auf einer Seite habe ich Folgendes herausgelesen:
https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-fuehren/buchhaltung/steuererklaerung/Zitat:Welche Steuererklärung Sie als Gründer abgeben müssen, hängt hängt von der Rechtsform ab, mit der Sie sich selbstständig gemacht haben. Für jede Rechtsform gibt es unterschiedliche Regelungen. Folglich unterscheidet sich auch die Steuererklärung entsprechend. Grundsätzlich können folgende Varianten der Steuererklärung unterschieden werden:
1. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ist die Steuererklärung für die Einkommensteuer - hierfür nutzen Sie bspw. die Anlage EÜR.
2. Bei Kapitalgesellschaften wie bspw. GmbH oder UG ist die Steuererklärung für die Körperschaftsteuer notwendig
3. Umsatzsteuererklärung bei allen Unternehmen, außer es wird von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht
4. Steuererklärung für die Gewerbesteuer (außer bei Freiberuflern)
5. Für Mitarbeiter ist auch die Lohnsteueranmeldung erforderlich.
Demnach ist es eine von diesen (und nicht mehrere - ansonsten würden die ja nicht Varianten heißen).
Allerdings passt für mich sowohl 1. als auch die 4. oder?
Gewerblich tätige GbR sind wir noch nicht (insofern 'tätig' mit 'Einnahmen' assoziert' ist).Zitat:Zitat:
Ist aber offensichtlich Letzteres.
Ist es die 'Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)'
Die ist zwar ggf auch für die GbR abzugeben (falls es sich um eine gewerblich tätige GbR handelt), ...
Genau.Zitatgemeint war aber die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung. Ihnen ist doch nach Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung einer Personengesellschaft eine Steuernummer mitgeteilt worden - darin steht doch auch, für welche Steuerarten/-erklärungen diese gilt... :
Darin steht:
Zitat:Sie gilt für:
GEsonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte
Festsetzung des einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrags
Umsatzsteuer
Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Bezeichnung des Betriebes bzw. Art der Tätigkeit:
Erbringung v.s. Dlg a.n.g.
ZitatAllerdings passt für mich sowohl 1. als auch die 4. oder? :
Und da geht dir noch kein Lichtlein auf?
Es handelt sich hier NICHT um eine entweder-oder Liste sondern um eine Aufzählung von je nach Einzelfall erforderlichen Erklärungen (ggf. auch alle zusammen).
Die Wortwahl "Varianten" scheint mir recht ... unglücklich.
Fein - das hast du ja schon richtig erkannt.ZitatDie EÜR ist ja eine Anlage :
In der genannten Auflistung steht im Halbsatz davor aber auch klar "die Steuererklärung für die Einkommensteuer" ... und da gibt es eben je nach Einzelfall unterschiedliche ...
Scheint so, als hättest du dir blöderweise aus den vielen 100.000en kostenlosen, unverbindlichen Infoquellen im Netz ausgerechnet eine rausgepickt, die wohl weniger hilfreich ist.
Input ist gut, das bedeutet aber nicht JEDEN ****** zu fressen, den man so findet
Die "Einkommenssteuererklärung" der GbR ist die Feststellungserklärung (Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung) in Verbindung mit der jeweiligen Anlage (z.B. EÜR)
https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/fein90
Und da drehen wir uns im Kreis.
Liest du eigentlich auch die Antworten?
Weiteres macht jedenfalls erst Sinn, wenn du die entscheidende Frage aus #5 beantwortest.
Mit sich selbst kann man keine GbR gründen.
Ist dann möglich, wenn der Winter naht, die Tage kürzer werden, das Graue den Verstand färbt, die Gedanken zunehmend im Alltagsschweif verschwinden, die Realität dem Alltagstraum den Tribut zahlt und die dissoziative Identitätsstörung sich ins Bewusstsein bannt.ZitatIch fange mal noch früher an .... :Wie kann „ich" eine GbR gründen? Mit sich selbst?Zitat... habe ich eine GbR gegründet. :
Du hast Recht. Ich habe einen Partner.
Ja, als Fachfremder klebt man da schon am Wortlaut.Zitat:ZitatAllerdings passt für mich sowohl 1. als auch die 4. oder? :
Und da geht dir noch kein Lichtlein auf?
Es handelt sich hier NICHT um eine entweder-oder Liste sondern um eine Aufzählung von je nach Einzelfall erforderlichen Erklärungen (ggf. auch alle zusammen).
Die Wortwahl "Varianten" scheint mir recht ... unglücklich.
Wollte mit irgendwas anfangen.Zitat:Fein - das hast du ja schon richtig erkannt.ZitatDie EÜR ist ja eine Anlage :
In der genannten Auflistung steht im Halbsatz davor aber auch klar "die Steuererklärung für die Einkommensteuer" ... und da gibt es eben je nach Einzelfall unterschiedliche ...
Scheint so, als hättest du dir blöderweise aus den vielen 100.000en kostenlosen, unverbindlichen Infoquellen im Netz ausgerechnet eine rausgepickt, die wohl weniger hilfreich ist.
Deswegen bin ich in diesem Forum.ZitatInput ist gut, das bedeutet aber nicht JEDEN ****** zu fressen, den man so findet :
Alles klar. Die gibt es aber für das 2020 wohl noch nicht.ZitatDie "Einkommenssteuererklärung" der GbR ist die Feststellungserklärung (Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung) in Verbindung mit der jeweiligen Anlage (z.B. EÜR) :
https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/fein90
ZitatUnd da drehen wir uns im Kreis. :
Liest du eigentlich auch die Antworten?
Weiteres macht jedenfalls erst Sinn, wenn du die entscheidende Frage aus #5 beantwortest.
Mit sich selbst kann man keine GbR gründen.
Ja, ist mir auch wichtig, dass man meine Antworten und Fragen genau ließt. Interpretationsfehler werden angenehm verziehen.
In diesem Falle ist meine LAN-Verbindung über die Nacht abgebrochen. Meine Antwort, die ich gestern vor euren Beiträgen fertiggestellt habe, wurde erst heute nach euren Beiträgen verschickt. Daher das Chaos. Aber ich verstehe, was du meinst.
Frage 5 dürfte ja beantwortet sein oder? Ich und mein Partner haben ein Dlg.-Gewerbe mit der Rechtsform GbR gegründet.
-- Editiert von Olivenbaum2013 am 10.01.2021 12:09
ZitatFrage 5 dürfte ja beantwortet sein oder? I :
Welche Frage?
Zitat:ZitatFrage 5 dürfte ja beantwortet sein oder? I :
Welche Frage?
Dass es eine GbR ist, folglich dass es einen Partner gibt. Oder bezieht sich der zweite Satz von Lolle nicht auf den ersten?ZitatWeiteres macht jedenfalls erst Sinn, wenn du die entscheidende Frage aus #5 beantwortest. :
Mit sich selbst kann man keine GbR gründen.
Ich habe bei meinen Antworten mal unterstellt, dass man als Einzelperson keine Ein-Mann-GbR gegründet hat, weil dieses schlichtweg ja nicht möglich ist und nur das unrichtige Personalpronomen gewählt wurde. Worauf "lolle" sich bezieht, weiß ich natürlich nicht. :-)
ZitatIch habe bei meinen Antworten mal unterstellt, dass man als Einzelperson keine Ein-Mann-GbR gegründet hat, weil dieses schlichtweg ja nicht möglich ist und nur das unrichtige Personalpronomen gewählt wurde. Worauf "lolle" sich bezieht, weiß ich natürlich nicht. :-) :
Reading carefully sollte man sich wirklich auf die Fahne schreiben:
Er schreibt: "Frage AUS #5". Ich denke er meint die Frage aus dem 5. Post hier und nicht die 5. Frage.
Aber ich habe sowieso mal einfach den auf seine Frage folgenden Satz als Referenz genommen.
Kommt also auf's Gleiche raus.
Antwort also weiterhin: 2 Partner, GbR.
Und welche Frage ist nun noch unbeantwortet?
ZitatUnd welche Frage ist nun noch unbeantwortet? :
Seine Frage aus #5 (Post 5):
"Wie kann „ich" eine GbR gründen? Mit sich selbst?"
Antwort:
- Direkt: Gar nicht.
- Indirekt: Gründung der GbR durch zwei Personen.
ZitatDie "Einkommenssteuererklärung" der GbR ist die Feststellungserklärung (Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung) in Verbindung mit der jeweiligen Anlage (z.B. EÜR) :
https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/fein90
Und nochmals auf die GbR zu kommen und die Fragen, welche Bögen für die Steuererklärung nötig sind:
Ich gehe davon aus, dass die Steuererklärung für die GbR genau so wie für mich ich als Angestellten strukturiert ist, also aus Erklärung und Anlagen besteht.
Nochmal kurzgefasst, was gegeben ist:
- Rechtsform: GbR
- Unternehmensgröße: KMU (2 Personen)
- Gründung: 11.2020
- Einnahmen 0€, Ausgaben: 47€ (Gewerbeanmeldung)
- Angestellte: Keine
- Getätigte Dienstleistung: Keine
Welche Erklärung, welche Anlagen nehme ich denn?
Sicher ist wohl die Anlage EÜR.
Unklar ist mir, ob in meinem Fall ESt 1 B passt oder nicht.
Des Weiteren weiß ich nicht, ob noch weitere Anlagen dazugehören. (Ein paar kann ich ausschließen. Allerdings ist bei der vorhandenen Auswahl an Anlagen das Ausschlussverfahren wohl nicht das beste.)
PS: Am liebsten wäre mich ein Dokument mit der Überschrift: Einkommenssteuererklärung für GbR als Dlg-Gewerbe als KMU im Gründungsjahr und ohne Umsatz und ohne Personal. Oder noch besser: Eine Maske, die all diese Variablen abfragt und dann das nötige Dokument ausspuckt.
-- Editiert von Olivenbaum2013 am 12.01.2021 09:21
Nutzen Sie die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen.
ZitatNutzen Sie die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen. :
Gibt es einen Unterschied zwischen
- Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
und
- Einkommenssteuererklärung" der GbR ist die Feststellungserklärung (Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
?
Oder ist beides ESt 1 B?
-- Editiert von Olivenbaum2013 am 12.01.2021 12:04
Es ist die Erklärung 1B mit den Anlagen FE1 und FB.
Zitat:
Gewerblich tätige GbR sind wir noch nicht (insofern 'tätig' mit 'Einnahmen' assoziert' ist).
Ist es nicht. Ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind, hängt von der Art der Tätigkeit ab, nicht davon, ob Einnahmen erzielt werden. Z. B. erbringt e in Rechtsanwalt zweifellos Dienstleistungen, ist aber Freiberufler - also KEIN Gewebetreibender und damit nicht gewerbesteuerpflichtig. Er muss auch KEIN Gewerbe anmelden.
Zitat:
Genau.Zitatgemeint war aber die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung. Ihnen ist doch nach Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung einer Personengesellschaft eine Steuernummer mitgeteilt worden - darin steht doch auch, für welche Steuerarten/-erklärungen diese gilt... :
Darin steht:
Zitat:Sie gilt für:
GEsonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte
= Feststellungserklärung
Festsetzung des einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrags
= Gewerbesteuererklärung
Umsatzsteuer
= Umsatzsteuererklärung
Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3
EStG
= Anlage EÜR
Bezeichnung des Betriebes bzw. Art der Tätigkeit:
Erbringung v.s. Dlg a.n.g.
Und genau diese Steuererklärungen sind abzugeben. Alle.
Da eine Gewerbesteuererklärung mit dabei ist, hat das Finanzamt die Tätigkeit als gewerblich eingestuft. Ob das stimmt, hängt von der Tätigkeit ab.
Ergebnis der Feststellungserklärung ist der Feststellungsbescheid, darin wird der Gewinn/Verlust auf die Gesellschafter aufgeteilt. Diese versteuern Ihren Anteil in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung.
Wobei ich den Beginn der GewSt-Pflicht im vorliegenden Fall noch nicht in dem Gründungsjahr sehe (R 2.5 GewStR).
ZitatWobei ich den Beginn der GewSt-Pflicht im vorliegenden Fall noch nicht in dem Gründungsjahr sehe (R 2.5 GewStR). :
Stimmt wohl. Und der evtl. Verlustvortrag von 47 € dürfte verzichtbar sein.
Ich habe unerwartet eine Antwort vom Finanzamt zu meiner Frage erhalten.Zitat:Zitat... :
Darin steht:
Zitat:Sie gilt für:
GEsonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte
= Feststellungserklärung
Festsetzung des einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrags
= Gewerbesteuererklärung
Umsatzsteuer
= Umsatzsteuererklärung
Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3
EStG
= Anlage EÜR
Bezeichnung des Betriebes bzw. Art der Tätigkeit:
Erbringung v.s. Dlg a.n.g.
Und genau diese Steuererklärungen sind abzugeben. Alle.
Da eine Gewerbesteuererklärung mit dabei ist, hat das Finanzamt die Tätigkeit als gewerblich eingestuft. Ob das stimmt, hängt von der Tätigkeit ab.
Ergebnis der Feststellungserklärung ist der Feststellungsbescheid, darin wird der Gewinn/Verlust auf die Gesellschafter aufgeteilt. Diese versteuern Ihren Anteil in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung.
Der Sachbearbeiter meinte, in meinem Fall reicht Es 1b und EÜR. Und an meine persönliche Steuererklärung nur noch Anlage G anhängen und dort ein Zeile ausfüllen.
An dieser Stelle: Danke an alle.
Ich denke meine Frage ist hinlänglich beantwortet.
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