Ebay Kleinanzeigen sagt ich sei Gewerblich , bin ich aber nicht!

15. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Marqes01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen sagt ich sei Gewerblich , bin ich aber nicht!

Hallo Leute.

Zu meiner Person, ich bin ein ganz normaler Angsstellter und habe kein Gewerbe.
Ich stelle auch nichts her.

Ich schreibe regelmäßig Rezensionen also Bewertungen für Produkte.
Die Produkte gehen nach der Bewertung in meinen Besitz über.
Einiges Verschenke ich dann in der Familie , behalte es selbst oder schenken es Freunden.

Sachen die dann noch übrig sind , verkaufe ich auch auf Ebay Kleinanzeigen oder heute heisst es ja nur noch Kleinanzeigen.

Ich habe mein Profil da schon viele Jahre , früher habe ich es nur ab und zu mal genutzt und seit einem Jahr ungefähr eben auch dafür um neue Produkte aus den Produkttests zu verkaufen.

Wie jeder weiss tummeln sich dort viele komische Leute.

Und mich hat jemand gemeldet das ich Gewerblich sei.
Geht's ihm jetzt besser? Keine Ahnung , dass muss jemand gewesen sein , den mein Preis nicht gefallen hat.

Ich bin immer sehr höflich und freundlich, habe nur gute Bewertungen
!

Jedenfalls kamen jetzt vor ein paar Tagen mehrere Emails von Kleinanzeigen, indem steht , dass mich ein Nutzer gemeldet hat und Kleinanzeigen dem zu stimmt und die betreffenden Amzeigen gelöscht hat.

Ich habe einen Widerspruch eingelegt was nichts gebracht hat.

Die Anzeigen bleiben gelöscht und Kleinanzeigen sagt , ich soll ein Impressum hinzufügen und mir ein Gewerbliches Profil erstellen.

Es folgten viele Email hin und her , immer antwortet jemand anderes, was das ganze nicht einfacher macht.
Telefonieren kann man mit dem Support nicht.

In der letzten Emails stand das:

Auszug :

Ebay Kleinanzeigen:

...Bietet man eine Dienstleistung an, stellt (auch hobbymäßig) Sachen zum Verkauf her, ist freiberuflich tätig oder betreibt ein Gewerbe, das mit den Anzeigen in Zusammenhang gebracht werden kann, muss man den Anzeigen ein Impressum hinzufügen. Dies gilt auch für jegliche Vermietungen von Sachen...


Meine Antwort:

ICH:

Biete KEINE Dienstleistung an !

Stelle KEINE Sachen zum Verkauf her !

Bin NICHT freiberuflich tätig !

Betreibe KEIN Gewerbe !

Vermiete NICHTS !

ALLES was Sie schreiben was ein Impressum haben muss , trifft auf mich gar nicht zu!


Nun frage ich euch liebes Forum...wie seht ihr das ?
Brauche ich ein Gewerbliches Kleinanzeigen Profil um die in meinen Besitz übergangenen Artikel zu verkaufen?

Ich finde nein...denn Sie gehören mir ..Ob Neu oder Gebraucht spielt doch da keine Rolle?

Danke fürs lesen!

-- Editiert von Moderator topic am 17. Juli 2024 22:38

-- Thema wurde verschoben am 17. Juli 2024 22:38

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124085 Beiträge, 40322x hilfreich)

Zitat (von Marqes01):
Brauche ich ein Gewerbliches Kleinanzeigen Profil um die in meinen Besitz übergangenen Artikel zu verkaufen?

Durchaus, ja.
Nämlich immer dann, wenn man das ganze gewerblich macht - insofern wären mal Details relevant.

Das man sich illegalerweise nirgendwo bei den zuständigen Behörden angemeldet hat, ist unerheblich.
Aber eventuell hat das schon der andere Nutzer übernommen.
Bei überschreiten der Grenzwerte geht eh eine automatisierte der Plattform Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das Bundeszentralamt für Steuern verteilt diese Daten dann an die jeweils zuständigen Behörden weiter.



Zitat (von Marqes01):
Ich finde nein...denn Sie gehören mir

Auch Unternehmen verkaufen regelmäßig die Waren, welche ihnen gehört - insofern




Zitat (von Marqes01):
Ob Neu oder Gebraucht spielt doch da keine Rolle?

Eine kleine Rolle schon, denn das "gewerblich" kann schon bei einer Neuware gegeben sein.
Bei Gebrauchtwaren ist das manchmal schon problematischer mit den Nachweis.
Die Gerichte beurteilen das immer am jeweiligen Einzelfall.



Zitat (von Marqes01):
ich soll ein Impressum hinzufügen

Als gewerblicher Anbieter braucht man durchaus mehr als nur ein Impressum...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Marqes01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Harry ,

Danke für Ihre Antwort!

Sie schreiben:


Durchaus, ja.
Nämlich immer dann, wenn man das ganze gewerblich macht - insofern wären mal Details relevant.

Was für Details möchten Sie wissen?
Welche Details sind da Relevant?


Ausserdem:

Ob Neu oder Gebraucht spielt doch da keine Rolle?


Eine kleine Rolle schon, denn das "gewerblich" kann schon bei einer Neuware gegeben sein.
Bei Gebrauchtwaren ist das manchmal schon problematischer mit den Nachweis.
Die Gerichte beurteilen das immer am jeweiligen Einzelfall.


Ja das war auch mein Gedanke...oder anders :

Ich habe Kleinanzeigen gefragt, was denn wäre wenn ich den Artikel öffnen würde und es einen Tag oder mehrere...Tage oder Wochen später dann verkaufen würde.
Dann wäre ja der Artikel nicht mehr neu.

Aber darauf kam wie erwartet keine Antwort von Kleinanzeigen.

Außerdem:

Sie schreiben:
Zitat (von Marqes01):
ich soll ein Impressum hinzufügen

Als gewerblicher Anbieter braucht man durchaus mehr als nur ein Impressum...


Ja lach...genau mein Gedanke...

Kleinanzeigen schreibt mit per Email:

Gerne erkläre ich dir, für welche Tätigkeiten du auf Kleinanzeigen ein gewerbliches Nutzerkonto benötigst.

Die Bezeichnung "gewerblich" bezieht sich auf die Kontoart, es geht aber hier nicht um Gewerblichkeit im Sinne von Gewerbeamt oder Finanzamt. Aktuell haben wir bei Kleinanzeigen leider nur die Unterscheidung privat oder gewerblich. Unter privat fallen Angebote, wenn man zum Beispiel seinen Keller oder Kleiderschrank ausmistet und hier einige Sachen verkauft, oder auch einmalig andere Sachen, weil man sich etwa etwas Neueres gekauft hat, zum Beispiel ein Handy oder einen Fernseher. Bietet man eine Dienstleistung an, stellt (auch hobbymäßig) Sachen zum Verkauf her, ist freiberuflich tätig oder betreibt ein Gewerbe, das mit den Anzeigen in Zusammenhang gebracht werden kann, muss man den Anzeigen ein Impressum hinzufügen. Dies gilt auch für jegliche Vermietungen von Sachen. Dies ist nur möglich, wenn man seine Anzeigen als gewerblich kennzeichnet. Wie gesagt hat das nichts mit der Gewerblichkeit im Sinne von Finanzamt oder Gewerbeamt zu tun. Zum Schutz der anderen Nutzer müssen wir in solchen Fällen aber darauf bestehen, dass diesen Anzeigen ein Impressum hinzugefügt wird.

Weiter ich :

Kleinanzeigen sagt also man soll ein Gewerbliches Konto mit Impressum erstellen, dass ganze hat aber nichts mit Finanzamt oder Gewerbe zu tun.

HÄÄÄÄÄÄÄÄ?????

ROFL.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124085 Beiträge, 40322x hilfreich)

Zitat (von Marqes01):
Was für Details möchten Sie wissen?
Welche Details sind da Relevant?

Für den Anfang mal
- Wie viel Auktionen je Monat in den letzten 12 Monaten?
- Wieviel davon waren Neuware?
- Wert der Waren?
- Höhe der Einnahmen?



Zitat (von Marqes01):
Ich habe Kleinanzeigen gefragt, was denn wäre wenn ich den Artikel öffnen würde und es einen Tag oder mehrere...Tage oder Wochen später dann verkaufen würde.

Umgehungstatbestand, Rechtsmissbräuchlichkeit und somit irrelevant - es würde wohl weiterhin als Neuware gewertet werden.



Zitat (von Marqes01):
Dann wäre ja der Artikel nicht mehr neu.

Doch, nur die Verpackung wäre nicht mehr neu.



Zitat (von Marqes01):
Kleinanzeigen sagt also man soll ein Gewerbliches Konto mit Impressum erstellen, dass ganze hat aber nichts mit Finanzamt oder Gewerbe zu tun.

Es handelt sich also um eine plattformeigene Definition von "Gewerblich" unter völliger Ignoranz der Rechtslage - keine Ahnung was man sich reinballern muss um so was schwachsinniges auszubrüten.

Denn dann ist es so, das man auch für rechtliche Privatverkäufe ein Gewerbliches Konto anlegen müsste.

Was dann zu einen anderen Problem führt, denn gemäß der Rechtsprechung ist ein Gewerbliches Konto auf einer Plattform ein recht eindeutiges Zeichen dafür ist das man als Unternehmern verkauft - aus der Nummer kommt man dann fast nicht mehr raus ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marqes01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es handelt sich also um eine plattformeigene Definition von "Gewerblich" unter völliger Ignoranz der Rechtslage - keine Ahnung was man sich reinballern muss um so was schwachsinniges auszubrüten.


Danke , genau mein Gedankensgang.

Und das von einer Plattform die zu Ebay gehörte bzw. Gehört.

Der größten Auktionsplattform Deutschlands...die sicher auch viele gute Anwälte haben.

Und dann so ein Stuß?!

Zitat (von Harry van Sell):
Für den Anfang mal
- Wie viel Auktionen je Monat in den letzten 12 Monaten?
- Wieviel davon waren Neuware?
- Wert der Waren?
- Höhe der Einnahmen?


Nein Harry nicht falsch verstehen:

Wir reden ja hier über Kleinanzeigen.
Nicht von Ebay!
Es gibt also keine Auktionen.

Ich kann etwas reinstellen und nach belieben löschen.

Wenn ich es lösche , heisst es nicht automatisch das es verkauft wurde.
Auch zahlen von wirklichen Verkäufen sind nicht öffentlich.

Weil man das mit dem Käufer in den Nachrichten ausmacht.

Aber so gesehen im letzten Monat vielleicht 5- 6 Artikel um die 300 Euro.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5635 Beiträge, 2515x hilfreich)

Zitat (von Marqes01):
Ich schreibe regelmäßig Rezensionen also Bewertungen für Produkte.
Die Produkte gehen nach der Bewertung in meinen Besitz über.


Also Rezensionen gegen Produkt, das dürfte dann eine gewerbliche Tätigkeit sein.
Die Einnahmen versteuerst du ordnungsgemäß?

Das Anbieten von Neuwaren im Rahmen deiner gewerblichen Tätigkeit ist ganz klar nicht nur im Sinne von Kleinanzeigen gewerblich.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marqes01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Also Rezensionen gegen Produkt, das dürfte dann eine gewerbliche Tätigkeit sein.


Wie ist der Paragraph dazu?

Dürfte oder ist?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marqes01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Das Anbieten von Neuwaren im Rahmen deiner gewerblichen Tätigkeit ist ganz klar nicht nur im Sinne von Kleinanzeigen gewerblich.


Meiner Gewerblichen Tätigkeit?

Welche ?!

Wenn mir ein Händler ein Produkt schenkt und ich dazu eine Bewertung schreibe ist es eine Gewerbliche Tätigkeit?

Wenn ich das Produkt verkaufe ist es Gewerblich?

Wenn mir Opa was schenkt , ich es aber nicht brauche und verkaufe , ist es dann auch Gewerblich?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17233 Beiträge, 9502x hilfreich)

Zitat (von Marqes01):
Aber so gesehen im letzten Monat vielleicht 5- 6 Artikel um die 300 Euro.

Damit dürfte die Gewerblichkeit nicht nur im Sinne von Kleinanzeigen.de bestehen.

Wenn das das ganze Jahr so läuft, wird von Kleinanzeigen.de sowieso eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern gemacht.
Nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) müssen alle Verkäufer mit mehr als 30 Verkäufen pro Jahr oder(!) mindestens 2000€ Umsatz pro Jahr an die Finanzbehörden gemeldet werden.

Nach dem gleichen Gesetz muss übrigens der Anbieter, der Ihnen die Produkte zur Verfügung stellt (und dafür die Rezensionen bekommt), auch eine Meldung an die Finanzbehörden machen, wenn Sie mehr als 30 Produkte im Jahr erhalten oder(!) die zur Verfügung gestellten Produkte über das ganze Jahr gerechnet insgesamt mindestens 2000€ wert sind.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17233 Beiträge, 9502x hilfreich)

Zitat (von Marqes01):
Wenn mir ein Händler ein Produkt schenkt und ich dazu eine Bewertung schreibe ist es eine Gewerbliche Tätigkeit?

Wenn Sie das Produkt anschließend behalten dürfen: Eindeutig Ja

Zitat (von Marqes01):
Wenn ich das Produkt verkaufe ist es Gewerblich?

Es ist zumindest ein Produkt, das aus Ihrer gewerblichen Tätigkeit als Produkttester stammt.

Zitat (von Marqes01):
Wenn mir Opa was schenkt , ich es aber nicht brauche und verkaufe , ist es dann auch Gewerblich?

Wenn Ihnen Opa einmal was schenkt, dann nicht.
Aber Sie bekommen Ihre Produkte ja nicht einmalig, sondern regelmäßig (auch wenn es unterschiedliche Produkte sind) und - viel wichtiger - Sie bekommen die Produkte nicht geschenkt, sondern es wird eine Gegenleistung, nämlich die Rezension, erwartet. Damit ist es rechtlich kein Geschenk mehr, sondern eine Bezahlung (nur halt nicht in Geld, sondern in Produkten).


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124085 Beiträge, 40322x hilfreich)

Zitat (von Marqes01):
Ich kann etwas reinstellen und nach belieben löschen.

Ich fürchte, das die Plattform die eingestellten Artikel melden wird bzw. von der Gegenseite das eingestellte erfassen wird und man dann beweisen muss, das es nicht verkauft wurde.



Zitat (von Marqes01):
Aber so gesehen im letzten Monat vielleicht 5- 6 Artikel um die 300 Euro.

Wenn das alles Neuware war, dürfte das durchaus ein Problem darstellen.



Zitat (von hiphappy):
Also Rezensionen gegen Produkt, das dürfte dann eine gewerbliche Tätigkeit sein.

Andere Baustelle, aber korrekt.



Zitat (von Marqes01):
Wenn mir ein Händler ein Produkt schenkt und ich dazu eine Bewertung schreibe ist es eine Gewerbliche Tätigkeit?

Er schenkt das Produkt aber nicht, da es ja eine Gegenleistung gibt.
Es ist auch nicht einmalig, sondern mehrmalig und auf Dauer angelegt.

Insofern ist man auch da schon recht weit von "privat" weg.
Auch hier wird es bei Überschreitung der Grenzwerte eine Meldung an das BZSt geben.



Zitat (von Marqes01):
Wie ist der Paragraph dazu?

Für welches Gesetz?
BGB, Verbraucherschutz, Fernabsatz, Verwaltungsrechtlich, Steuerrechtlich, Datenschutz, ...



PS: Diesmal war drkabo schneller




-- Editiert von User am 16. Juli 2024 01:08

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Marqes01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke für die Zahlreichen Antworten.

Das alles so kompliziert sein muss Grhhh.

Ok ok.. Es ist also ein Gewerbe wenn ich Sachen verkaufe die ich von Händlern geschenkt bekomme.

Was für ein Gewerbe ist es denn?
Hat das einen Namen ?

Und ...

Wie jetzt weitermachen.

Entweder nichts mehr verkaufen sondern alles behalten oder Verschenken bzw spenden.

Wenn weiter verkaufen, was ist dann nötig?
Kleingewerbe anmelden?
Was gibt man da an?
Verkauf von Produkte die ich vom Händler im Gegenzug zu einer Bewertung bekommen habe?

Dann auf das Verkaufserlös...Wieviel muss ich da abführen?
Gibt es eine Freigrenze im Jahr?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Marqes01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn das das ganze Jahr so läuft, wird von Kleinanzeigen.de sowieso eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern gemacht.
Nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) müssen alle Verkäufer mit mehr als 30 Verkäufen pro Jahr oder(!) mindestens 2000€ Umsatz pro Jahr an die Finanzbehörden gemeldet werden.


Der letzte Monat lief da aber schon außergewöhnlich.

Sonst waren es vielleicht 1- 3 Verkäufe im Monat , manchmal 0 Verkäufe manchmal 50 Euro im Monat.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2175 Beiträge, 748x hilfreich)

Butter bei die Fische:
Wie viele Rezensionen in 2023?
Welchen Wert hatten die erhaltenen Waren?
Wie viele Verkäufe?

Ansonsten: Gewerbe anmelden, Du fällst dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unter die Kleinunternehmerregelung (also kein Ausweis von USt).
Dann Fragebogen steuerliche Erfassung für das Finanzamt ausfüllen und künftig eine EÜR abgeben.
Einnahmen = Verkaufserlös
Ausgaben = ?
Unterschied = Gewinn -> mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuern.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1401 Beiträge, 234x hilfreich)

Zitat (von Marqes01):
Ich schreibe regelmäßig Rezensionen also Bewertungen für Produkte.
Die Produkte gehen nach der Bewertung in meinen Besitz über.
Gewerbliche Tätigkeit.

Zitat (von Marqes01):
Sachen die dann noch übrig sind , verkaufe ich auch auf Ebay Kleinanzeigen oder heute heisst es ja nur noch Kleinanzeigen.

Ich habe mein Profil da schon viele Jahre , früher habe ich es nur ab und zu mal genutzt und seit einem Jahr ungefähr eben auch dafür um neue Produkte aus den Produkttests zu verkaufen.
Gewerbliche Tätigkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17350 Beiträge, 5945x hilfreich)

Zitat (von Marqes01):
Meiner Gewerblichen Tätigkeit?

Welche ?!
Der Verkauf von Ware.

Meiner Meinung nach ist deine Verkauf ganz klar gewerblich. Ob du dafür ein Gewerbe angemeldet hast oder nicht, das spielt keine Rolle. Du verstößt damit einerseits dann halt gegen geltendes Recht und betreibst Steuerhinterziehung und andererseits prellst du deine Kunden um deren Rechte als Käufer.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14245 Beiträge, 4433x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dann auf das Verkaufserlös...Wieviel muss ich da abführen?
Bei verkauften Gegenständen ist das ganz einfach: Der komplette Gewinn ist steuerpflichtig. Und da du außer Porto wahrscheinlich kaum Kosten hast ist es fast dein gesamter Erlös.

Bei Produkten die du nicht verkauft hast sondern verschenkt oder selber behalten wird es etwas schwieriger, einen realistischen Gegenwert zu definieren. Wir hatten hier schon einen längeren Thread zu dem Thema (LINK).

Zitat:
Gibt es eine Freigrenze im Jahr?
Ja, die gibt es. Sie liegt aber bei nur 410 Euro, da kommst du bei dem einen guten Monat ja schon fast drüber.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(694 Beiträge, 465x hilfreich)

Ich verschiebe das dann mal ins Steuerrecht, da an der Steuerpflicht ja offenbar keine Zweifel mehr bestehen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6466 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von Marqes01):
Zu meiner Person, ich bin ein ganz normaler Angsstellter und habe kein Gewerbe.
Ich stelle auch nichts her.

Ich schreibe regelmäßig Rezensionen also Bewertungen für Produkte.
Die Produkte gehen nach der Bewertung in meinen Besitz über.

Also mit anderen Worten: man erhält von Herstellern oder Händlern kostenlos Produkte, und verfasst Kritiken und Bewertungen über diese Produkte?
Das ist gewerbliches Handeln.

Zitat:
Einiges Verschenke ich dann in der Familie , behalte es selbst oder schenken es Freunden.

Sachen die dann noch übrig sind , verkaufe ich auch auf Ebay Kleinanzeigen oder heute heisst es ja nur noch Kleinanzeigen.

Das ist gewerbliches Handeln. Und auch steuerpflichtig.

Zitat:
Ich habe mein Profil da schon viele Jahre , früher habe ich es nur ab und zu mal genutzt und seit einem Jahr ungefähr eben auch dafür um neue Produkte aus den Produkttests zu verkaufen.

Wie jeder weiss tummeln sich dort viele komische Leute.

Und mich hat jemand gemeldet das ich Gewerblich sei.

Völlig zu recht.
Zitat:

Jedenfalls kamen jetzt vor ein paar Tagen mehrere Emails von Kleinanzeigen, indem steht , dass mich ein Nutzer gemeldet hat und Kleinanzeigen dem zu stimmt und die betreffenden Amzeigen gelöscht hat.

Verständlich.
Zitat:

Ich habe einen Widerspruch eingelegt was nichts gebracht hat.

Die Anzeigen bleiben gelöscht und Kleinanzeigen sagt , ich soll ein Impressum hinzufügen und mir ein Gewerbliches Profil erstellen.

Logisch.

Zitat:

In der letzten Emails stand das:

Auszug :

Ebay Kleinanzeigen:

...Bietet man eine Dienstleistung an, stellt (auch hobbymäßig) Sachen zum Verkauf her, ist freiberuflich tätig oder betreibt ein Gewerbe, das mit den Anzeigen in Zusammenhang gebracht werden kann, muss man den Anzeigen ein Impressum hinzufügen. Dies gilt auch für jegliche Vermietungen von Sachen...


Meine Antwort:

ICH:

Biete KEINE Dienstleistung an !

Stelle KEINE Sachen zum Verkauf her !

Bin NICHT freiberuflich tätig !

Betreibe KEIN Gewerbe !

Doch. Sie betreiben ein Gewerbe. Und haben nur bisher Glück gehabt, daß sich weder die Gewerbebehörde noch die IHK noch das Finanzamt gemeldet haben. Da Ebay aber durchaus regelmäßig gewerbliche Händler an die Finanzbehörden meldet, könnte letzeres in absehbarer Zeit passieren.

Zitat:
ALLES was Sie schreiben was ein Impressum haben muss , trifft auf mich gar nicht zu!

Doch, es trifft zu.

Zitat:

Nun frage ich euch liebes Forum...wie seht ihr das ?
Brauche ich ein Gewerbliches Kleinanzeigen Profil um die in meinen Besitz übergangenen Artikel zu verkaufen?

Ja. Und eine Gewerbeanmeldung. Das Finanzamt kommt dann ganz von allein, das bekommt eine Kontrollmeldung von der Gewerbebehörde.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6466 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von Marqes01):
Wenn mir ein Händler ein Produkt schenkt und ich dazu eine Bewertung schreibe ist es eine Gewerbliche Tätigkeit?

Ja, weil es ein geldwerter Vorteil ist.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1219x hilfreich)

Zitat (von Marqes01):
Wenn mir ein Händler ein Produkt schenkt und ich dazu eine Bewertung schreibe ist es eine Gewerbliche Tätigkeit?

Es ist gerade kein Geschenk, weil ein Zusammenhang zwischen der Leistung und einer Gegenleistung besteht.

Zitat (von Marqes01):
Kleingewerbe anmelden?

Um Harry vorweg zi kommen: Es gibt nur ein Gewerbe.

Zitat (von Marqes01):
Dann auf das Verkaufserlös...Wieviel muss ich da abführen?

Hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Zwischen 0% und ca. 50%.

Zitat (von Marqes01):
Gibt es eine Freigrenze im Jahr?

Auch wenn das Wort nicht passt: 410 Euro.
Bei der Umsatzsteuer deutlich mehr, wenn nicht z.B. noch eine unternehmerische PV-Anlage betrieben wird.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

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