Ebay Nettorechnung, Vorsteuerabzug

13. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
womi12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Nettorechnung, Vorsteuerabzug

Hallo,

ich verkaufe gewerblich seit über einem Jahr in Ebay, gebe monatlich die in meiner Ebay-Bruttorechnung ausgewiesene 16% in meiner Vorsteuervoranmeldung ab, um diese natürlich mit der Umsatzsteuer zu verrechnen.

HEUTE las ich aufgrund einer allg. Ebay-Info folgendes:

"Für Mitglieder, die in Deutschland ansässig sind oder ihren Wohnsitz oder Sitz haben, sind in den angezeigten Gebühren 16% Mehrwertsteuer enthalten. Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, lassen Sie sich von eBay Nettorechnungen ausstellen. Da die Dienstleistung von eBay von außerhalb der EU erbracht wird, können Gewerbetreibende mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat in der Regel nicht, wie sonst üblich, die auf eBay-Gebühren bezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen."


--> OH SCHRECK!! das wusste ich bisher nicht! ;(
Ich gebe dort jetzt natürlich sofort meine Ust-ID an und erhalte dann wohl künftig eine Nettorechnung.
--> ABER: was ist mit den ca. 3000€ bisher angegebene Vorsteuer? habe ich diese nun komplett in den Sand gesetzt? Ebay wird / kann mit Sicherheit nicht rückwirkend die Mwst. zurückerstatten...

Habe überall gesucht, finde nur:
"in der Regel nicht, wie sonst üblich, die auf eBay-Gebühren bezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen."

--> --> Gibt es für mich einen Weg diese Vorsteuer noch geltend machen zu können beim Finanzamt?? Wenn nicht wäre das natürlich zerstörend ;(

Hat da jemand Erfahrungen und eine Idee was ich tun kann??
Ich bin für jede Hilfe sehr sehr dankbar!!





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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirk Radtke
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 20x hilfreich)

Moin,

dies bezieht sich doch nur auf DIE Ebay Gebühren!

Nicht auf die Deine Rechnungen!

Also keine Panik!

MfG

Dirk Radtke

-----------------
"Ihr Sportfachwirt IHK
Organisation- und Verwaltungsbüro
Dirk Radtke
Große Pfahlstr. 5
30161 Hann"

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#2
 Von 
womi12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal Danke für die Antwort.
Nee nochmal etwas genauer.

Ja es geht um die Ebay-Gebühren. Also die rechnung die ich jeden Monat von ebay erhalte.

Nur es ist so: Rechnungssteller ist komischerweise Ebay Schweiz (Das ist erst jetzt bemerkt habe). Auf der Rechnung wird jedoch 16% mwst. ausgewiesen (Obwohl der Steuersatz in der Schweiz so um die 7% beträgt).

Nun habe ich natürlich die mwst. jeden Monat auf der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer eingetragen und somit vom Finanzamt quasi zurückbekommen.

Da die Rechnung jedoch von ebay Schweiz (also nicht aus Deuschland) ist, kann ich doch eigentlich die Vorsteuer nicht geltend machen.

Also habe ich dieses Jahr knapp 4.000 Euro Vorsteuer geltend gemacht welche ich wahrscheinlich nicht hätte geltend machen dürfen. Zumindest scheiden sich da in verschiedenen Foren die Geister.

Und das ist eben der Punkt wo ich mir unsicher bin. Darf ich die Steuer nun geltend machen oder nicht. Wenn nämlich nicht dann
schulde ich dem Finanzamt für dieses Jar nun
4.000 Euro Vorsteuer die ich ja unrechtmäßig angegegeben habe und kann somit Insolvenz anmelden.

Aber ich frage mich auch wenn die rechnung von ebay-Schweiz kommt, warum sind dann 16% Mwst. drauf und nicht die 7 Prozent Steuersatz der Schweiz.

Fragen über Fragen.....

Vielen Dank für die Antworten im Voraus.

Silke


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#3
 Von 
CarstenHarnisch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

eBay operiert in Europa tatsächlich mit Sitz in Schweiz und somit ausserhalb der EU. Letztlich allerdings ist die Leistungserbringung immer in USA (auch eBay.de "läuft" auf den amerikanischen Servern). Somit ist dann die Leistung von eBay auch hier eigentlich nicht mehrwertsteuerpflichtig. Wenn Du deine USTID hinterlegst bekommst Du damit auch die Rechnungen ohne MwSt.
Bisher hast Du MwSt. in Höhe von 16% an den DEUTSCHEN Staat gezahlt. eBay macht nichst anders als Du selbst. Die MwSt. wird treuhänderisch für das Deutsche FA eingezogen und dann abgeführt (evtl. nach einem Vorsteuerabzug).
Somit kann Du die MwSt., die an eBay gezahlt wurde auch als Vorsteuerabzug geltend machen.

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#4
 Von 
Fipps
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
aus Rechnungen von ebay ist grudsätzlich kein Vorsteuerabzug möglich. Das liegt schon alleine daran, dass 1. die Rechnung aus der Schweiz kommt und 2. die Rechnung per Mail kommt und nicht digital signiert ist.

Bei einer Nettorechnung von ebay ist der Leistungsempfänger unter den übrigen Vorraussetzungen zum Vorsteuerabzug gem §15 Abs.1 Nr.4 UStG berechtigt. (Dieser Satz stammt vom FA).
Dies betrifft auf der Umsatzsteuererklärung die Zeilen 48 (Feld 54) und Zeile 58 (Feld 67).

Die Frage, die sich stellt:
vorausgesetzt:
es wurde keine Nettorechnung beantragt und die Vorsteuer normal abgezogen - das FA fordert die zu Unrecht abgezogene Vorsteuer zurück

Habe ich dann die Möglichkeit, mir diesen Differenzbetrag von anderer Steller wiederzuholen?

-----------------
"Gruß
Fipps"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
womi12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die bisherigen Antworten.

Ich schätze mal das selbst die Nettorechnung (habe ich bisher ja noch nicht angefordert, wird nach Klärung passieren) von Ebay nicht digital signiert sein wird?! Sonst würde das Ebay sicherlich in seinen Bruttorechnungen auch schon tun.. hoffe ich jedenfalls. Was dann??

Von anderer Stelle als vom FA? --> kann ich derzeit nichts dazu sagen.

Habe den"Fall"gestern meinem Steuerberater zur Klärung weitergegeben, und auch einem zustänigen "VorsteuerFachmann" (Prüfer) beim Finanzamt. Beide konnten gestern erstmal nichts dazu sagen, und wundern sich im Prinzip erstmal über die Ebayrechnung (Brutto) und derer sonderlichen EU-Nummer, die darauf steht.
Erwarte event. noch diese Woche die Lösung..

Freue mich aber natürlich jederzeit auf weiter Tipps / Meinungen / Anregungen..

Gruss

Silke




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#6
 Von 
deurotisch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 10x hilfreich)

Die bisher abgezogene Vorsteuer hast Du zu Unrecht abgezogen; damit solltest Du Dir Rücklagen bilden. Da eBay in der CH sitzt, zahlt eBay KEINE Mwst in/für D! Also ist Dein Abzug der 16% der eBay-Rechnung nicht okay! Wie weiter verfahren wird, liegt an Dir. Spätestens bei einer Prüfung wird es auffallen; und dann sollten die Beamten diese Äußerungen nicht finden, denn Du hast es gewusst! Im Forum "Existenzgründung" bei eBay ist ein von mit gestarteter Thread, der sich damit beschäftigt! MfG

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
deurotisch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 10x hilfreich)

Wenn sich iÜ Deine "Fachmänner" wundern, würde ich schnell wechseln. Eigentlich sollten im Versandhandel solche Vorgänge mit UStId und brutto/netto bekannt sein. Man sollte heutzutage IMMER die UStID angeben; im Falle eines Falles liegt man richtig, aber nie falsch.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
womi12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Beiträge!

Wieso weist Ebay in den Rechnungen dann 16% aus? Die Schweiz hat einen Satz von 7,6%.

Einer meiner Fachmänner wie gesagt arbeitet beim FA, d.h. verheimlichen werde ich das mit Sicherheit nicht, dann hätte ich mich erst gar nicht an diese gewandt:)

Die Problematik der Ebayrechnung kam vorher nie auf, und war mit nicht bekannt. Ebay macht da nicht wirklich darauf aufmerksam, leider! Ich will nicht wissen wie viele sich nichts bei der Rechnung denken, bis sie irgendwann wie ich jetzt mal zufällig darauf stoßen. Aber egal, jetzt ist es eben so.

Dass weder Steuerberate noch FA-Mitarbeiter(er ist Wirtschaftsprüfer!!) auf Anhieb keine Antwort parat haben macht mich natürlich auch stutzig, beide müssen sich die nächsten Tage erst informieren.

Was meinst du mit Rücklagen? Habe ich nachträglich die Möglichkeit das warsch. "verlorene" Geld irgendwie anders wieder reinzuholen, irgendwo anzusetzen.. ?

Rücklagen kann ich meines Wissens mit meinem Gewerbeschein noch keine bilden.

Ich habe leider vergeblich im EbayForum / Existenzgründung nach deinem thread gesucht, aber nichts passendes gefunden.
Nach welchem Datum kann ich denn suchen?

Gruss
Silke

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
deurotisch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 10x hilfreich)

Mit Rücklagen meine ich, die gezogene Vorsteuer zu sparen. Viele Steuerberater und selbst Beamte haben Probleme mit diesem Vorgehen. Keine Ahnung warum. Es gibt wirklich viele Gewerbliche, die dort Fehler begehen; aber so ist das halt. Man lernt nie aus! :-)

Mein Thread: http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=2001&thread=200094927&modified=1100120170059

Am Anfang noch ein Hin und Her, aber ab Mitte relativ eindeutig mit Gesetzen und allem drum und dran.

Das Geld bekommst Du nicht wieder; leider. Gib jetzt so schnell wie möglich Deine USt-ID an. Bearbeitung dauerte bei mir 4 Tage.

Was vertreibst Du an Ware? Können wir voneinander profitieren?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
deurotisch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 10x hilfreich)

eBay muss auch nicht darauf aufmerksam machen. Die stellen die Plattform; jeder ist für sich selbst verantwortlich... Zudem: http://pages.ebay.de/help/account/vat-ov.html

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