Hallo,
ich hbae ein Problem.
Zur Vorgeschichte.
Ich bin seit 08.2011 arbeitlos (bis 08.2011).
Da ich mich hobbymäßig mit Elektronik beschäftige, dachte ich mir, das ich günstig TV's, Radios, etc. bei Ebay aufkaufe, repariere und natürlich mit etwas Gewinn bei Ebay (unter anderem Namen) verkaufe.
Das hat seit August bis jetzt auch gut geklappt. Ich hatte immer ein paar Euros über.
Nun (April 2011) habe ich ein Schreiben vom Finanzamt bekommen.
Textauszug:
Sie haben meiner Kenntniss eine unternehmerische Tätigkeit als ebay Händler aufgenommen.....Für Zwecke der Besteuerung bitte ich sie, die beigefügten Fragebögen (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) auszufüllen.....
Eine etwa bestehende Anzeigepflicht nach 14 Abs. 1 Gewerbeordnung wird durch Beantwortung der Fragen nicht ersetzt.... Die Abgabe des Fragebogens beim FA gilt bei Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit als Medlung i.S des § 138 Abs. AO
...
Ich soll ausserdem folgende Unterlagen nachreichen:
-Aufstellung aller Ebaykonten
-welche Waren verkauft wurden
-Wie und woher die Waren sind
-Gewinnermittlung für die Jahre nach, die sie als ebay Händler tätig sind
-Einkünfte neben dem Handel
Nun meine Fragen:
-was kann ich befürchten?
-seit wann soll ich denn Händler sein? wenn ich noch eher den handel angeben, dann beschexxxsss ich mich ja u.U. selbst.
- Strafen?
-Was soll ich jetzt tun?
-Termin beim Steuerberater hab ich nächste Woche?
-Muss ich jetzt Gewerbe anmelden?
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Ebay - Post vom Finanzamt wegen gewerblich
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
quote:
Ich bin seit 08.2011 arbeitlos (bis 08.2011).
Hä?
1. Du hast ggf. entstandene Steuern zu zahlen. Anscheinend wurde noch kein Strafverfahren eröffnet, das kann ggf. noch geschehen.
2. Du solltest selber wissen, seit wann du Händler bist. Da das FA über deine Tätigkeit schon informiert ist, solltest du dich nicht weiter reinreiten (auch wg. Strafverfahren).
3. Möglich. Hängt auch sehr von deiner Mitwirkung ab.
4. und 5. Das sagt dir dein StB.
6. Wenn du weiterhin handelst ja.
2010!!!
1. Ich habe letztes Jahr etwa einen Gewinn von 1500€ gemacht.Ausserdem könnte man doch Privatverkäufe (wie, Haushaltsgeräte, Kleider,etc) garnicht mit in den Gewinn einrechnen oder?
Soweit ich weiss gibt es da eine Grenze von 8000€ bei der man keine Steuern zahlen muss. Somit entsteht doch auch keine Strafverfahren oder?
2. Aber in dem Brief ist wird nicht klar, ab wann die mir Gewerbe vorwerfen. da steht ja nur : "Sie haben meiner Kenntniss eine unternehmerische Tätigkeit als ebay Händler aufgenommen..." Das kann ja auch sein, das die erst letzte Woche,oder so meinen.
Ausserdem mach ich das mit den Geräten reparieren schon seit 6 Jahren, nur eben seit letzen Jahr intensiver. Direkt eine Grenze, wo man sagen kann, ab da hab ich gewerblich gehandelt gibt es nicht, somit ist es schwierig da dem FA weitere Infos zu geben.
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Hallo,
quote:Richtig, danach ist ja auch nicht gefragt, es geht nur um die gewerblichen Verkäufe. Wenn du beispielsweise sagst, der Fernseher xy wurde vorher von mir privat genutzt, dann zählt dieses eine Geschäft eben nicht dazu (idealerweise kannst du auch noch eine Rechnung/Quittung vorlegen, muss aber nicht unbedingt sein). Aber Vorsicht: Wenn dir das Finanzamt dann den Kauf des selben (defekten) Gerätes zwei Wochen vorher nachweist, dann hast du richtig Ärger.
Ausserdem könnte man doch Privatverkäufe (wie, Haushaltsgeräte, Kleider,etc) garnicht mit in den Gewinn einrechnen oder?
quote:Eine Ordnungswidrigkeit ist es allemal (ein Gewerbe muss angemeldet werden). Wenn deine Einkünfte immer unter dem Grundfreibetrag von ca. 8000 Euro lagen (in den früheren Jahren war dieser Betrag aber etwas niedriger), oder der Gewinn des Nebengewerbes unter 410 Euro lag, dann dürfte vom Finanzamt nicht viel kommen. Ich würde in diesem Fall eher mit offenen Karten spielen. Hoffentlich hast du noch die entsprechenden Unterlagen.
Soweit ich weiss gibt es da eine Grenze von 8000€ bei der man keine Steuern zahlen muss. Somit entsteht doch auch keine Strafverfahren oder?
Was war denn, bevor du arbeitslos warst? Lagst du da auch unter dem Grundfreibetrag?
quote:Das ist der Trumpf der Finanzverwaltung. Sie werden sicherlich (noch) nicht sagen, was ihnen bekannt ist und was nicht. Geh aber schon mal davon aus, dass sie sowohl dein Verkäufer- als auch dein Käuferkonto kennen (das zuzuordnen ist jedenfalls eine Kleinigkeit).
Das kann ja auch sein, das die erst letzte Woche,oder so meinen.
quote:Doch, kann man, eben seit 6 Jahren, gewerblich ist gewerblich, egal wie oft (von einem einzigen Mal mal abgesehen). Wenn du anderer Meinung bist, etwa weil es mit eigenen oder geschenkten Geräten angefangen hat, dann musst du das entsprechend begründen.
Ausserdem mach ich das mit den Geräten reparieren schon seit 6 Jahren, nur eben seit letzen Jahr intensiver. Direkt eine Grenze, wo man sagen kann, ab da hab ich gewerblich gehandelt gibt es nicht
Übrigens, sei froh, wenn die gewerbliche Tätigkeit deinen Käufern nicht bekannt wird (oder gar deinen Wettbewerbern, Stichwort: Abmahnung).
Gerade bei reparierten Geräten dürfte die Sachmangelhaftung auf eine harte Probe gestellt werden. Du wirst wohl kaum immer sicherstellen können, dass einerseits deine Reparatur, aber auch andererseits der Rest des (gebrauchten!) Gerätes noch einwandfrei funktionieren (und zwar mindestens noch ein Jahr lang).
MfG Stefan
quote:<hr size=1 noshade>Das ist der Trumpf der Finanzverwaltung. Sie werden sicherlich (noch) nicht sagen, was ihnen bekannt ist und was nicht. Geh aber schon mal davon aus, dass sie sowohl dein Verkäufer- als auch dein Käuferkonto kennen (das zuzuordnen ist jedenfalls eine Kleinigkeit). <hr size=1 noshade>
Darüber hinaus gibt ebay unter Hinweis auf § 93 AO den Finanzämtern gerne und ausgiebig Auskunft.
Hallo,
quote:<hr size=1 noshade>Darüber hinaus gibt ebay unter Hinweis auf § 93 AO den Finanzämtern gerne und ausgiebig Auskunft. <hr size=1 noshade>Ob sie das gerne machen, möchte ich doch mal bezweifeln. Und ob und wie weit eine deutsche AO auch für ein luxemburger Unternehmen gilt, auch.
Dazu kommt, dass ebay davon ja gar nichts wissen muss, vielleicht war es ja auch eine andere Adresse(?). Aber wie auch immer, es ist wirklich ein Leichtest, solche Geschäfte zuzuordnen. Die Finanzverwaltung hat dafür spezielle Software und sogar eigene Abteilungen.
Übrigens ist die Tatsache, dass es über verschiednen ebay-Konten lief, schon ein Indiz dafür, dass dem TE durchaus klar war, dass es irgendwie nicht OK ist.
Hier dürfte imho aber das Argument greifen, dass er dies nur aus dem Grund machte, die Käufer zu betrügen (dafür interessiert sich das Finanzamt eigentlich nicht sonderlich), nicht aber um das Gewerbe zu verschleiern.
MfG Stefan
So.
Ein Glück das ich mir alle Auktionen notiere und diese auch abspeichere.
folgendes Ergebnis:
Umsatz: ca. 4800€ (Versand+Gebühren abgezogen)
-Einkauf: ca 1600€ (ohne Versandkosten)
=Gewinn : 3200€ (wenn mans denn so nennen kann)
das gilt ab. 1.1.2008 bis heute
da hab ich auch Zeugs mit eingerechnet was ich mal gekauft hatte und dann nach 2-3 Jahren wieder verkauft hab, weil keine Verwendung oder Nichtgefallen der Grund war.
Ob man hier bei 3200€ Gewinn auf fast 3,5 Jahre als gewerblich gelten soll ist mir ein Rätsel (aber so sind die Gesetze)
=76€ / Monat zusätlich bzw. 915€ pro Jahr.
Also könnte ich das dem FA so als "GEWINNERMITTLUNG" vorlegen, weil ich ja keineswegs über die Grenze komme wo ich Est bezahlen muss.
Wie soll ich das nachweisen??? jede Auktion ausdrucken und beilegen?
PS: Was sind die Folgen für eine nichtangemeldetes Gewerbe?
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Hi,
was noch gar nicht erwähnt wurde: Die Umsatzsteuer! Zwar gibt es die Möglichkeit, sich als Kleinunternehmer davon befreien zu lassen, aber das dürfte nicht rückwirkend gelten. Insofern dürften hier so 900 Euro Umsatzsteuer anfallen...Davon können Sie dann immerhin die Vorsteuer abziehen, soweit Sie die noch nachweisen können.
Die Folge der fehlenden Gewerbeanmeldung dürfte übrigens ein Bußgeld sein.
Gruß vom mümmel
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quote:
Die Folge der fehlenden Gewerbeanmeldung dürfte übrigens ein Bußgeld sein.
Wie viel?
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Hi,
das wird die zuständige Behörde festlegen. Anders als beim Falschparken gibt es hier keine festgelegte Buße, sondern nur eine festgelegte Höchstgrenze, nämlich 1000 Euro.
Gruß vom mümmel
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" "
Hallo,
quote:Kleine Korrekturen:
folgendes Ergebnis:
Umsatz: ca. 4800€ (Versand+Gebühren abgezogen)
-Einkauf: ca 1600€ (ohne Versandkosten)
=Gewinn : 3200€ (wenn mans denn so nennen kann)
Der Umsatz ist natürlich alles, also auch die Versandkosten. Selbige kannst du dann wieder als Kosten absetzen/abziehen, aber erst später. Für die Abgrenzung der Kleinunternehmerregelung (<17500 Euro Umsatz) gilt beispielsweise dieser komplette Umsatz.
Und bei den Einkäufen gehören die Versandkosten auch direkt zum Produkt.
So musst du rechnen (grob): Umsatz minus Kosten gleich Gewinn.
Dabei sind die Versandkosten, Einkaufskosten, ebay-Gebühren, Reparaturmaterialien etc. alle in dem Sammelposten "Kosten" enthalten.
Ich würde eine saubere Tabelle erstellen und diese einreichen. Wenn da dann noch ein wenig ausführst, warum du der Meinung warst, dass es kein Gewerbe sei (private Gegenstände, nicht regelmäßig - dabei ruhig ein bisschen dumm stellen), könntest du imho auch ganz ohne Strafe davonkommen (auch im Anbetracht des geringen Gewinns und der imho nicht vorhandenen Steuerhinterziehung).
Ich würde mich freuen, wenn du zu gegebener Zeit noch schreibst, ob und wie hoch die Strafe war.
@mümmel:
Er war doch immer (und ist auch noch) eindeutig ein Kleinunternehmer, damit ist er automatisch von der Umsatzsteuer befreit. Nur falls er das nicht möchte, muss er das beim Finanzamt melden.Zitat:Zwar gibt es die Möglichkeit, sich als Kleinunternehmer davon befreien zu lassen, aber das dürfte nicht rückwirkend gelten.
Dass er keine Umsatzsteuer ausgewiesen hat, setzte ich natürlich voraus (wäre aber auch ziemlich dumm, denn er wollte ja privat sein, das würde dann überhaupt nicht zusammen passen).
MfG Stefan
PS: Ich habe den Post nochmal korrigieren müssen, da etwa die Hälfte des Beitrags verloren ging. Wie das wohl kommt?
-- Editiert am 23.04.2011 00:41
quote:
Ich würde eine saubere Tabelle erstellen und diese einreichen
Soll ich in der Liste nur die eingekauften und verkauften Artikel aufstellen mit denen ich "gehandelt" habe?
quote:
Wenn da dann noch ein wenig ausführst, warum du der Meinung warst, dass es kein Gewerbe sei (private Gegenstände, nicht regelmäßig - dabei ruhig ein bisschen dumm stellen)
Aber Anhand der Liste sehen die sofort das es gewerblich ist. Es kommen da ca 100 Artikel zusammen, welche fast alle die selben sind. Aber Dumm stellen wird wohl das beste sein, weil sonst wäre es ja Vorsatz.
quote:
Dass er keine Umsatzsteuer ausgewiesen hat, setzte ich natürlich voraus.
Nein ich habe keine Ust ausgewiesen.
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Hast du überhaupt eine Ausbildung die dich zu solchen Tätigkeiten im gewerblichen Rahmen befähigen?
Wurden die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Gerätesicherheit beim erneuten Inverkehrbringen der Geräte durch dich eingehalten?
Ansonst könnte da noch etwas auf dich zukommen, da nimmt sich die Sache mit dem Finanzamt wie ein Kindergeburtstag aus ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
Hast du überhaupt eine Ausbildung die dich zu solchen Tätigkeiten im gewerblichen Rahmen befähigen?
Nein habe ich nicht.
quote:
Wurden die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Gerätesicherheit beim erneuten Inverkehrbringen der Geräte durch dich eingehalten?
Ich denke die Gerätesicherheit ist nicht beeinträchtigt, da die Reparaturen sich immer auf Bauteile beschränkt haben, die keiner Person schaden könnten. Ich hab eigentlich fast immer nur Schalter, Regler, Knöpfe und sowas getauscht. Als die Sicherheit ist zu 100% gegeben. Von der Seite aus sollte also nix kommen.
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Hallo,
quote:Die Frage verstehe ich irgendwie nicht. Es gehören alle (gewerblichen) Verkäufe rein. Was meinst du mit "gehandelt", oder besser was ist das andere? Beispiel?
Soll ich in der Liste nur die eingekauften und verkauften Artikel aufstellen mit denen ich "gehandelt" habe?
Für deine Einkäufe interessiert sich das Finanzamt nicht besonders. Du solltest sie aber - im eigenen Interesse - angeben, damit sich der Gewinn verringert.
Nehmen wir einmal an, du hättest mit Computern gehandelt (dann wäre ihmo auch der von Harry van Sell aufgeworfene Vorwurf nicht mehr haltbar;-):
300 Euro Umsatz (Verkauspreis incl Versandkosten)
- 10 Euro Versandkosten
- 20 Euro ebay-Gebürhen
- 100 Euro Einkauf (incl. Versand)
- 30 Euro neue Grafikkarte
- 20 Euro Speichererweiterung
- 50 Euro zusätzliche Festplatte
= 70 Euro Gewinn (steuerpflichtig)
So würde dann ein einzelnes Geschäft aussehen.
Eigentlich sollte man eine solche rudimentäre Buchhaltung natürlich fortlaufend pflegen, sprich jede Rechnung sofort eintragen, dann ist das auch kein großer Aufwand mehr.
quote:Dass dir das klar ist, würde ich z.B. besser nicht erwähnen.
Aber Anhand der Liste sehen die sofort das es gewerblich ist.
Ich kann dir auch nicht genau sagen, wie du argumentieren solltest (und ich möchte auch keine Tipps zum Rauswinden aus einer Steuerhinterziehung geben). Es gibt halt ganz klare Fälle, aber auch sehr unklare Grenzfälle, keine Ahnung wo deiner genau liegt (ich tippe aber - wegen der ca. 100 ähnlichen Geräte - schon eher auf eindeutig gewerblich).
Wenn du es dir zutraust, kannst du auch persönlich beim Finanzamt vorsprechen (am besten einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren). Für mich wäre das kein Problem, aber manch einer hat sich da erst um Kopf und Kragen geredet.
Wenn es sich um etwas größere Summen handeln würde, hätte ich auch zum Steuerberater geraten. Aber wenn du eh immer(?) unter dem Grundfreibetrag lagst, wäre das hier wohl rausgeschmissenes Geld.
quote:Also Vorsatz ist das hier sicherlich. Allein schon das mit den verscheidenen ebay-Accounts deutet nicht darauf hin, dass du ernsthaft geglaubt hast, es wären legale Privatgeschäfte.
Aber Dumm stellen wird wohl das beste sein, weil sonst wäre es ja Vorsatz.
MfG Stefan
quote:
Nein habe ich nicht.
Schlecht ...
quote:
Ich denke die Gerätesicherheit ist nicht beeinträchtigt,
Ja, du dachtest auch das das dem Finanzamt egal ist ...
Eventuell solltest du dich mal mit den grundlegensten gesetzlichen Vorgaben beschäftigen?
Stichworte: CE-Konfomität, EMV-Gesetz, Niederspannungsrichtlinie, Richtlinie Technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (2001/95/EG), DIN VDE 0100-410, ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
Was meinst du mit "gehandelt", oder besser was ist das andere? Beispiel?
Damit meine ich, das ich meinen Ebay Account gemischt benutzt habe. Ich habe darüfer gekauft und verkaut. Oder gehören Private Einkäufe wie Kontaktlinsen und Haushaltsgeräte zum Gewerblichen?
quote:
Eigentlich sollte man eine solche rudimentäre Buchhaltung natürlich fortlaufend pflegen, sprich jede Rechnung sofort eintragen, dann ist das auch kein großer Aufwand mehr.
Ich habe jeden Kauf und jeden Verkauf im Excel gespeichert somit ist da alles aufgezichnet.
Beim Steuerberater habe ich nächste Woche nen Termin. Ich hoffe das der mit paar hilfreiche Tips geben kann.
Wie gesagt, es war nicht meine Absicht hier Steuern zu hinterziehen. Ich wäre auch bereit Gewerbe anzumelden (Kleinunternehmen) Da ich das alles ja nur mache um mir eine paar Euros dazu zu verdienen.
quote:
Allein schon das mit den verscheidenen ebay-Accounts deutet nicht darauf hin, dass du ernsthaft geglaubt hast, es wären legale Privatgeschäfte.
Das kann man so nicht sagen, da ich durch die anderen Account die Absicht hatte, die Zahlung durch Paypal zu umgehen (ab 50 Bewertungen muss man als Verkäufer kein Paypal mehr anbieten)
Zudem war mir wichtig, das ich Käufe und Verkäufe trenne um selbst einen Überblick zu erhalten. Bei dem anderen Account habe ich auch Privatkäufe wie Kosmetik,etc. getätigt.
@Harry van Sell a
Glaub es mir, die Funktion und die Sicherheit ist nicht beeinträchtigt.
Und ja. ich kenne die Vorgaben und Bestimmungen.
Ich bitte euch daher nur Kenntnisse und fachmännische Äußerungen zum Thema Finanzamt zu machen. Den Rest weiß ich selbst bzw. der restliche Aspekt hat weniger Priorität.
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-- Editiert am 24.04.2011 00:21
So.
Nun die lösung des Problems..
Ich war heute beim Steuerberater. Er meinte das Umsatzsteuermäßig sowie Gewerbesteuermäßig nichts auf mich zu kommt, da ich unter der Grenze bin.
Ich habe also heute ein Gewerbe als kleinunternehmer angemeldet.
Somit sollte eigentlich alles ausser der Welt seit. Das einzige, das sich jetzt ändert ist, das ich ohne mir einen Kopf zu machen brauch, zeug verticken kann wie ich will ohne das mir einer ans bein pisst.
Die Buchhaltung hat sich dahingehend geändert, das ich alles was ich kaufe und verkaufe dokumentieren muss aber das ist ja nicht das Problem.
Der Rest bleibt so als wenn man ein Privatverkäufer wäre, nix Rechnung oder so.
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