Hallo zusammen, wer weiß da Bescheid?
Bin nach deutschem Recht mit Thai Frau verheiratet. Meine Frau ist gelegentlich für 3 Monate in Deutschland. Meine frage: Ich bin selbständig, kann ich meine Frau im Steuerfreibetrag einbeziehen? Oder kann ich Unterhaltsgelder absetzen?
Ehefrau im Ausland
7. Februar 2022
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Frage vom 7. Februar 2022 | 12:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehefrau im Ausland
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#1
Antwort vom 7. Februar 2022 | 13:40
Von
Status: Unbeschreiblich (45500 Beiträge, 16179x hilfreich)
ZitatMeine Frau ist gelegentlich für 3 Monate in Deutschland. :
Hat sie einen Aufenthaltstitel oder kommt sie mit einem Besuchervisum?
#2
Antwort vom 7. Februar 2022 | 14:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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#3
Antwort vom 7. Februar 2022 | 14:53
Von
Status: Unbeschreiblich (45500 Beiträge, 16179x hilfreich)
ZitatMit einem Besuchervisa :
Dann kommt eine Zusammenveranlagung nicht in Betracht.
Es können aber Unterhaltsleitungen in Höhe des halben Grundfreibetrages geltend gemacht werden, da Thailand zur Ländergruppe 3 gehört. Du kannst also max. 4.872€ (2021) absetzen.
Außerdem sind die strengen Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen ins Ausland zu beachten.
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