Ehefrau im Ausland

7. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Markus1962
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehefrau im Ausland

Hallo zusammen, wer weiß da Bescheid?
Bin nach deutschem Recht mit Thai Frau verheiratet. Meine Frau ist gelegentlich für 3 Monate in Deutschland. Meine frage: Ich bin selbständig, kann ich meine Frau im Steuerfreibetrag einbeziehen? Oder kann ich Unterhaltsgelder absetzen?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45500 Beiträge, 16179x hilfreich)

Zitat (von Markus1962):
Meine Frau ist gelegentlich für 3 Monate in Deutschland.


Hat sie einen Aufenthaltstitel oder kommt sie mit einem Besuchervisum?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Markus1962
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit einem Besuchervisa

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45500 Beiträge, 16179x hilfreich)

Zitat (von Markus1962):
Mit einem Besuchervisa


Dann kommt eine Zusammenveranlagung nicht in Betracht.

Es können aber Unterhaltsleitungen in Höhe des halben Grundfreibetrages geltend gemacht werden, da Thailand zur Ländergruppe 3 gehört. Du kannst also max. 4.872€ (2021) absetzen.

Außerdem sind die strengen Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen ins Ausland zu beachten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 249.017 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
101.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen